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Immer dann ist die Fahrbahn auch Gehbahn. Sie ist es auch auf längeren Strecken, wo eine Straße keinen Gehweg hat. Wie man dort auf der Fahrbahn zu gehen hat, regelt ausführlich Paragraf 25 der Straßenverkehrsordnung ab dem zweiten Satz. Eine sehr eifrige Fahrbahngeher-Gruppe bewegt sich danach streng genommen illegal: Menschen, die auf der Fahrbahn zum Auto gehen oder dort aussteigen. Auch in ihrem Interesse müssen Fahrbahnen sicher genug zum Gehen sein.

Für das Überqueren und Längsgehen zu Fuß sind Fahrbahnen aber meist nicht ausgerichtet. Die erlaubten Geschwindigkeiten bis 50 Stundenkilometer innerorts und 100 außerorts erhöhen die Gefahr und erschweren das Queren zu Fuß drastisch. Wer fährt, hat meist Vorrang und wer hier gehen muss, soll möglichst wenig stören

Fahrbahn-Themen: Von Ampel bis Zebrastreifen

An Verkehrsregeln und Verkehrsablauf muss sich vieles ändern. Auf dieser Seite behandeln wir rechtliche, bauliche und technische Hilfen und Sonderregelungen für das Überqueren von Fahrbahnen:

  1. Vorrang vor einbiegenden Fahrzeugen
  2. Ampeln
  3. Zebrastreifen
  4. Mittelinseln, Mittelstreifen und Gehweg-Vorstreckungen
  5. Aufpflasterungen: Fahrbahn unterbrochen – Gehweg geht durch
  6. Mehrere Spuren: Fahrbahn, Radweg, Busspur und mehr
  7. Das Queren und Kreuzen von Radwegen
  8. Strenge Geschwindigkeitsgrenzen – wo braucht es Schritttempo für alle?
Cover Broschüre Querbuch

FUSS Folgerungen und Forderungen

1.

Wer zu Fuß geht, muss immer wieder auf und über Fahrbahnen. Für sie braucht es Regeln und Ausstattungen, die das Gehen sicher und unverzögert möglich machen.

2.

Zu Fuß sind auch kleinere Kinder, Menschen im hohen Alter, mit Behinderungen oder mit geringer Regelkenntnis unterwegs. Auch sie müssen barrierefrei, einfach und sicher über Fahrbahnen kommen.

3.

Es ist kein Naturgesetz, dass an Kreuzungen Fahrbahnen durchgehen und Gehende über sie müssen. Möglich und oft wünschenswert ist das Umgekehrte: Wer über die Kreuzung fährt, quert den durchgehenden Gehweg und muss sich entsprechend verhalten.