Immer dann ist die Fahrbahn auch Gehbahn. Sie ist es auch auf längeren Strecken, wo eine Straße keinen Gehweg hat. Wie man dort auf der Fahrbahn zu gehen hat, regelt ausführlich Paragraf 25 der Straßenverkehrsordnung ab dem zweiten Satz. Eine sehr eifrige Fahrbahngeher-Gruppe bewegt sich danach streng genommen illegal: Menschen, die auf der Fahrbahn zum Auto gehen oder dort aussteigen. Auch in ihrem Interesse müssen Fahrbahnen sicher genug zum Gehen sein.
Für das Überqueren und Längsgehen zu Fuß sind Fahrbahnen aber meist nicht ausgerichtet. Die erlaubten Geschwindigkeiten bis 50 Stundenkilometer innerorts und 100 außerorts erhöhen die Gefahr und erschweren das Queren zu Fuß drastisch. Wer fährt, hat meist Vorrang und wer hier gehen muss, soll möglichst wenig stören