Verkehrsberuhigte Bereiche
Verkehrsberuhigte Bereiche, gekennzeichnet mit dem Verkehrszeichen 325. Landläufig werden sie oft als Spielstraßen bezeichnet. Hier dürfen alle die gesamte Fläche benutzen. Wer fährt, darf nur im Schritttempo unterwegs sein und muss auf Gehende, Stehende und Spielende besondere Rücksicht nehmen. Parken ist nur auf eigens dafür gekennzeichneten Flächen erlaubt. Die Bereiche haben aber einen Nachteil für Gehende: Auch das Fahren ist auf der gesamten Fläche erlaubt; es gibt keine abgetrennten geschützten Gehwege. Das kann besonders für Kinder, Alte und Menschen mit Behinderungen ein Nachteil sein, wenn sie ab der Haustür überall mit Fahrverkehr konfrontiert sind. In Österreich und der Schweiz heißen ähnliche Bereiche „Begegnungszonen“. Die Rechte Gehender sind etwas schwächer. Das Höchsttempo fürs Fahren beträgt in beiden Ländern 20 km/h, in Österreich sind ausnahmsweise 30 km/h erlaubt.
Fußgängerzonen
Fußgängerzonen sind oft zu bestimmten Zeiten und/oder für bestimmte Fahrzeuge freigegeben, zum Beispiel die von Radfahrern, Lieferanten oder Anwohnerinnenn. Vorrang hat aber stets, wer geht. Gefahren werden darf nur in Schritttempo . Allerdings fehlt der exklusive Schutzraum für Vulnerable zu Fuß.
Befahrene Gehwege
Gehwege können für Fahrzeuge freigegeben sein, am häufigsten für Rad und E-Scooter. Dazu mehr hier. Ein rechtlich anderer Fall sind „gemeinsame“ Geh- und Radwege.
Straßen ohne Gehwege
Wo es keine von der Fahrbahn getrennten Gehwege gibt, regelt Paragraf 25 Absatz der Straßenverkehrsordnung das Verhalten: „Auf der Fahrbahn darf nur gegangen werden, wenn die Straße weder einen Gehweg noch einen Seitenstreifen hat. Wird die Fahrbahn benutzt, muss innerhalb geschlossener Ortschaften am rechten oder linken Fahrbahnrand gegangen werden; außerhalb geschlossener Ortschaften muss am linken Fahrbahnrand gegangen werden, wenn das zumutbar ist. Bei Dunkelheit, bei schlechter Sicht oder wenn die Verkehrslage es erfordert, muss einzeln hintereinander gegangen werden.“ Leider fehlt die entsprechende Vorschrift für Fahrende, sinngemäß: „Wo auf der Fahrbahn mit Gehenden zu rechnen ist, muss entsprechend vorsichtig gefahren werden. Beim Überholen und Passieren sind mindestens 1,5 Meter Abstand zu halten.“
Shared Space: Verständigungszwang, der überfordern kann
Keine rechtliche Form ist der „Shared Space“: Flächen mit gleichen Bedingungen für alle, in denen sich Verkehrsteilnehmende im Einzelfall verständigen müssen, wer Vorrang hat. Diese Verständigung wird erschwert, wenn Beteiligte sehr unterschiedliche physische Machtmittel haben oder wenn Menschen zur hier geforderten Kommunikation gar nicht in der Lage sind – zum Beispiel als Kinder, alte oder blinde Menschen.