Nach den Straßengesetzen der Bundesländer muss für fast alles, was nicht Verkehr ist, von der Stadt oder Gemeinde eine Erlaubnis zur Sondernutzung eingeholt werden, bevor am Ort etwas stehen darf. Diese Erlaubnis darf die Kommune nur geben, wenn die gesetzliche Grundfunktion des Gehwegs, eben das Gehen, nicht zu stark beeinträchtigt wird. In der Praxis legen das viele Städte allzu großzügig aus. Es gibt Orte, an denen neben dem sondergenutzten Gelände nur noch ein Streifen weit unterhalb eines Meters freibleibt. Wer zu Fuß geht und von etwas betroffen ist, kann vor Gericht ziehen und auf Entfernung des Gegenstands dringen, wenn die Fläche zu Fuß nur noch sehr eingeschränkt brauchbar ist.
Entlastung am besten am Fahrbahnrand
Entlastung ist möglich, wenn die störenden Dinge vom Gehweg auf einen bisherigen Parkplatz am Fahrbahnrand verlagert werden. 2020 erlaubte München als erste große Stadt Gastronomen das Aufstellen von Tischen und Stühlen auf dem bisherigen Parkstreifen – natürlich mit einem Zaun von der Fahrbahn abgegrenzt. Andere Städte folgten. Auch weitere Sondernutzungen sind oft besser dort untergebracht. Hier entsteht öffentlicher Lebensraum.
Effiziente Parkplätze für Zweiräder
Ineffiziente Parkplätze können auch zu effizienteren werden, wenn ein bisheriger Platz für Autos zugunsten von Fahrädern und E-Scootern umgerüstet wird. Dann finden auf einer Fläche, auf die nur ein Auto passt, plötzlich bis zu zehn schlanke Fahrzeuge Platz. Zwei weitere Vorteile: Diese Fahrzeuge stören nicht mehr auf dem Gehweg. Und weil sie niedriger sind als fast alle Autos, verbessert sich die Sicht zwischen Menschen, die sich zu Fuß und im Auto gleich begegnen werden.