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Meist sind Gehwege Teile von Straßen und verlaufen neben Fahrbahnen, Radwegen oder Parkstreifen. Zudem gibt es eigenständige Gehwege, etwa im Grünen und quer durch Straßenblöcke. In der Praxis dienen Gehwege legal oder illegal vielen weiteren Zwecken – als Aufstellräume für Schilder, Masten, Geräte und Technik, als Aufenthaltsorte zum Stehen oder mit Bänken, für Handel und Gastronomie, als Abstellraum für Fahrzeuge und vieles mehr.

Wo es Gehwege geben muss

„An angebauten Straßen sind Anlagen für den Fußgängerverkehr überall erforderlich“ definieren die Richtlinien RASt (6.1.6.1) und EFA (3.1.1.) „Angebaut“ bedeutet: Die Straße dient dem Erreichen und Verlassen der Häuser und Grundstücke, die an sie grenzen. Das Gegenteil, die „anbaufreie“ Straße, führt an den Grundstücken nur vorbei, ohne dass man sie von ihr aus erreichen kann. Klassische Fälle sind die Autobahn oder die Landstraße zwischen Äckern.

Was macht einen Gehweg aus?  

Es gibt keine exakte, verbindliche Festlegung davon, was einen Gehweg ausmacht. Meist sind Gehwege von der Fahrbahn durch Bordsteine getrennt; oft haben sie einen anderen Belag. Aber schon eine weiße Linie auf der Straße kann markieren, dass der eine Teil Fahrbahn ist und der andere Gehweg. Manche Gehwege sind mit dem Verkehrszeichen 239 (siehe nachfolgende Abbildung) markiert. Zu Gehweg-Zeichen mit Bedeutung fürs Rad siehe hier. Es gibt diverse Gerichtsurteile zur Charakteristik von Gehwegen. Sie lassen sich in dem simplen Satz zusammenfassen: Ein Gehweg ist, was man als solchen erkennt.

Verkehrszeichen 239

Die nötige Breite: 2,5 Meter  

Zur Breite von Gehwegen gibt es klare Aussagen der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV). Die wichtigste Anforderung lautet: Zwei Menschen müssen einander ungehindert begegnen können. Daraus errechnet die FGVS eine Standardbreite von 2,5 Metern. Wo Dinge auf dem Gehweg stehen oder wo er stark benutzt ist, muss er breiter sein; auf kurzen oder in locker bebauten, wenig belebten Straßen kann er auch schmaler sein. Ausführliche Information dazu bietet unsere 24-seite Online-Broschüre.

Gesetze und Verkehrsregeln

Rechtlich sind Gehwege zuerst zum Gehen da. In den Straßengesetzen aller Bundesländer ist das ein definierter „Gemeingebrauch“ – das heißt, alle Menschen haben das Recht, hier zu gehen. Zugleich haben sie die Pflicht dazu: „Wer zu Fuß geht, muss die Gehwege benutzen“, lautet der erste Satz des Paragrafen 25 der Straßenverkehrsordnung (StVO). Das gilt natürlich nur, wo es einen Gehweg gibt – und selbstverständlich muss man über Fahrbahnen gehen, die zwischen zwei Gehwegen liegen. Grundsätzlich muss auf der Fahrbahn gehen, wer einen für den Gehweg zu sperrigen Gegenstand mitführt.

Es gibt keine Regel dafür, wie man sich zu Fuß auf dem Gehweg zu bewegen hat – rechts oder links, schnell oder langsam, hintereinander oder nebeneinander. Meist regelt sich der Fußverkehr auch so – einfach dadurch, dass alle aneinander vorbei wollen und dazu einander ausweichen.

Es gibt aber auch keine Regel, die Gehwege ausdrücklich dem Gehen vorbehält. Dies ist nur indirekt festgelegt in den Paragrafen 2 StVO („Fahrzeuge müssen die Fahrbahnen benutzen“) und 12 Abs.4: „Zum Parken ist der rechte Seitenstreifen, … zu benutzen, … sonst ist an den rechten Fahrbahnrand heranzufahren.“ Zahlreiche weitere Vorschriften regeln Ausnahmen für Fahrräder und E-Scooter sowie für Kraftfahrzeuge beim Parken und wenn ihr Weg zwischen Fahrbahn und Grundstück oder Haus über den Gehweg führt.

Parkende Autos auf Gehwegen

Das umfangreiche Thema behandeln wir hier.

Fahrräder und E-Scooter im Gehraum

Das ist ein komplexes, oft konfliktreiches Thema mit vielen Einzelregelungen. Sie sind umfassend  auf den 100 Seiten der bei uns erschienenen Broschüre „Radfahrer auf dem Gehweg – Fußgänger auf dem Radweg“ dargestellt.

Wichtige Einzelthemen finden sich auch hier.

FUSS Folgerungen und Forderungen

1.

Gehwege dienen der Basismobilität Aller. Daher müssen Straßen von den Rändern her gedacht werden: erst die Gehwege, dann die Fahrbahnen und weiteren Flächen.

2.

Gehwege sind so vielfältig wie das Gehen selbst: Auf ihnen wird zielgerichtet gerannt und geruhsam flaniert, geguckt und geredet, gespielt und entspannt. Auch dafür braucht es Raum.

3.

Es braucht eine ausdrückliche Regel in der Straßenverkehrsordnung, die als Hauptzweck der Wege das Gehen festlegt.

4.

Es braucht eine Regel, nach der Gegenstände im Straßenraum im Regelfall am Fahrbahnrand platziert werden, nicht auf dem Gehweg. Dort darf nur hin, was nachweislich keinen anderen Platz findet.

5.

In Städten und Dörfern sind Gehwege meist etwa alle 100 bis 200 Meter von Fahrbahnen unterbrochen; es gibt keine Gehweg-Netze. Möglichst oft sollte das umgedreht werden: Gehwege gehen durch und wer fährt, rollt langsam von einem Stück Fahrbahn über den Gehweg zum nächsten.