Niemand darf privat eine solche Zufahrt da anlegen, wo es ihm gerade passt. Die Straßengesetze der Bundesländer regeln, dass hierzu eine Genehmigung nötig ist. Wenn sie erteilt ist, wird die Zufahrt meist mit einem Pflaster oder anderen Belag ausgeführt, das sich vom Gehweg und von der Fahrbahn unterscheidet.
Unfälle gibt es oft, wenn Fahrer ohne ausreichende Sicht rückwärts aus dem Grundstück und über den Gehweg fahren. Das sollte nur mit Rückwärtskamera erlaubt sein. Ansonsten sollte eine zweite Person Pflicht sein, die den Fahrer quer über den Gehweg unübersichtlichen Gehweg lotst.
Grundstückszufahrten sollten sich in Material und Gefälle so wenig wie möglich vom übrigen Gehweg unterscheiden. Der Bordstein sollte hier eine kleine Kante behalten. Das fördert bei Fahrenden das Bewusstsein, dass sie das Terrain anderer Verkehrsteilnehmer durchqueren.