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Erlaubtes Parken

Die Verkehrsbehörden vor Ort in Städten und Landkreisen können unter bestimmten Umständen das Parken auf Gehwegen gestatten – im Fachdeutsch „anordnen“. Sie können das durch Anbringen des Verkehrszeichens mit der amtlichen Nummer 315 tun, das es in 32 Varianten gibt.

Eine Alternative sind Markierungen auf dem Boden. Bei Verkehrszeichen wie Bodenmarkierungen ist aber nur das Parken von Fahrzeugen gestattet, die für ein Gesamtgewicht bis 2,8 Tonnen zugelassen sind. Viele SUVs und Kleintransporter liegen darüber.

Lange Zeit gestatteten Behörden das exzessiv, bis fast zum Vollparken des gesamten Gehwegs. Heute ist die Vorschrift strenger: Die “Verwaltungsverordnung zur Straßenverkehrsordnung (VwV-StVO) zu den Verkehrszeichen 315 oder zur Anlage 2 lfd. Nummer 74 Parkflächenmarkierungen“ bestimmt: „Das Parken auf Gehwegen darf nur zugelassen werden, wenn genügend Platz für den unbehinderten Verkehr von Fußgängern gegebenenfalls mit Kinderwagen oder Rollstuhlfahrern auch im Begegnungsverkehr bleibt.“ Das heißt praktisch: Zwischen Fahrzeugen und Hauswand muss mindestens 2,5 Meter freier Raum bleiben. Das gilt aber nicht rückwirkend für ältere Parkplatz-Schilder.

Doch nach wie vor verstoßen Behörden gegen diese Regel. Was man gegen das legale Zuparken von Gehwegen tun kann, beschreiben unsere 72-seitige Broschüre „Parken auf Gehwegen“ Argumente und Rechtshilfen gegen Gehweg-Parken bietet diese Publikation.

Verbotenes Parken

In vielen Städten und Dörfern stehen Autos mit zwei oder vier Rädern auf dem Gehweg, obwohl nirgends ein Verkehrszeichen 315 oder eine Bodenmarkierung zu sehen ist. Das ist verboten. Der Bußgeldkatalog sieht ein Verwarngeld von mindestens 55 Euro vor – bei Behinderungen, Gefährdungen, Unfällen und erkennbarem Vorsatz deutlich höhere Bußgelder plus Strafpunkt. Gehwegparken wird aber von Ordnungsbehörden und Polizei in vielen Städten nur selten oder gar nicht verfolgt und bestraft. Das liegt teils an der Überforderung der Ämter – teils aber auch daran, dass Städte das Gehwegparken gar nicht verfolgen wollen. „Parkdruck“ heißt die Begründung. Auf die Frage von Autobesitzern „Wo soll ich mein Auto denn hinstellen, wenn es kaum noch Parkplätze gibt?“ geben viele Stadtverwaltungen das Signal: Stellt es auf den Gehweg, wir drücken die Augen zu.

Hierbei berufen sich die Städte auf das sogenannte Opportunitätsprinzip: Nach ihm müssen die Ordnungsbehörden nicht jeden Regelverstoß verfolgen, der ihnen zu Ohren und Augen kommt. Stattdessen können sie auswählen, was sie verfolgen. Das nehmen sie als Vorwand für ihre Untätigkeit.

2024 wusch ihnen das Bundesverwaltungsgericht den Kopf. Es erinnerte an die Selbstverständlichkeit, dass Parkdruck kein übergesetzlicher Notstand ist, sondern die Straßenverkehrsordung selbstverständlich gilt. Das Gericht räumte Bürgern begrenzte Rechte ein und erlegte Behörden begrenzte Pflichten auf, chronisch illegal zugeparkte Gehwege freizumachen.

FUSS Folgerungen und Forderungen

1.

Fahrzeuge gehören auf die Fahrbahn, nicht auf den Gehweg – fahrend wie stehend.

2.

Wo häufiger Fahrzeuge illegal auf Gehwege gelenkt werden, gehört das aktiv unterbunden – entweder durch Kontrollen oder durch physische Sperren, vor allem die leider oft nötigen Poller.

3.

Sogenanntes Senkrechtparken – also quer zur Fahrbahn – sollte nur mit Sperren am Gehwegrand erlaubt sein, weil sonst oft die Vorder- oder Hinterenden von Fahrzeugen tief in den Gehweg ragen.

4.

Behinderndes und gefährdendes Gehwegparken muss konsequent mit Punkten belegt werden, bei chronischem Regelbruch mit Führerschein-Entzug.

5.

Die Gebühren für legales Parken sollten mit der Größe des Fahrzeugs steigen. Der Verweis auf große Familien zieht nicht: Sie sind zu fördern, aber anders als durch Billigtarife fürs das Abstellen großer Fahrzeuge.

6.

Es gibt keine staatliche Pflicht, im öffentlichen Straßenraum Abstellflächen für private Fahrzeuge bereit zu halten. Gerade der Streifen am Fahrbahnrand wird oft dringender gebraucht, etwa für Grün, fürs Versickern von Regenwasser, Bänke, Gastronomie und mehr, was die Aufenthaltsqualität steigert.