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Fußverkehrsbeauftragte vertreten das Thema in der Verwaltung, zum Beispiel bei Planungen und Strategien, bei Umbauten und Verkehrsregelungen. Sie sind Ansprechpartnerinnen für die Bevölkerung und propagieren ihre Themen in der Öffentlichkeit und in Medien. Sie initiieren und organisieren Checks, ermitteln und kommunizieren Mängel an Sicherheit, Barrierefreiheit und Gehkomfort. Allein ihre Existenz wertet das Thema Gehen in ihrer Stadt auf. 2018 stellte Leipzig als erste deutsche Stadt einen Fußverkehrsbeauftragten ein, andere Städte folgten.

Hier eine Auswahl von Städten (Stand 2024):

Stadt Einwohner
Berlin 3,65 Mio.
Hamburg 1,84 Mio.
Köln 1,09 Mio.
Stuttgart 635.000
Leipzig 625.000
Düsseldorf 619.000
Karlsruhe 313.000
Freiburg 230.000
Heilbronn 126.000
Trier 111.000
Tübingen 90.000
Konstanz 85.000

FUSS Folgerungen und Forderungen

1.

Jede Kommune braucht Fußverkehrsbeauftragte. In größeren Städten sollten sie allein diese Aufgabe haben, in kleineren zumindest in Teilzeit.

2.

Fußverkehrsbeauftragte müssen auf Augenhöhe mit den Vertretern der Belange anderer Verkehrsarten agieren und mitentscheiden können.

3.

Sie müssen Bürgerinnen und Bürgern für Anregungen, Beschwerden, Informationen und Beteiligungsverfahren zur Verfügung stehen.