
Fußverkehrpreis Deutschland
Da dem Fußverkehr eine zentrale Rolle für die Verkehrswende zukommt, haben wir den Fußverkehrspreis ins Leben gerufen. Mit dem Preis zeichnen wir Projekte aus, die das Gehen attraktiver machen und Städte beleben. Die vorbildlichen Projekte sollen Kommunen zur Nachahmung inspirieren.
Ein deutscher Preis für den Fußverkehr
Der schweizerische „Flaneur d’Or“ hat uns zur Auslobung des Fußverkehrspreis Deutschland inspiriert. Dieser zeichnet besonders fußgängerfreundliche und innovativ gemachte Infrastrukturen aus und zeigt: In der Schweiz scheint viel mehr als bei uns für den Fußverkehr möglich zu sein!
Wir möchten zeigen, dass es auch in Deutschland bereits mutige Ideen und Pioniere unter den Kommunen gibt. Best-Practice-Beispiele sollen Städte zur Nachahmung inspirieren und dazu ermutigen, eigene Projekte zur Verbesserung der Bedingungen für die Menschen zu Fuß umzusetzen. Aus diesem Grund hat FUSS e.V. den Fußverkehrspreis Deutschland ins Leben gerufen.
2. Fußverkehrspreis Deutschland
Nach dem Erfolg der ersten Preisverleihung möchte FUSS e.V. den Fußverkehrspreis als feste Größe etablieren und ihn alle zwei Jahre vergeben. Damit soll der Preis weitere Kreise ziehen und in Städten und Gemeinden noch bekannter werden. Bisher spielt der Fußverkehr in den meinungsbildenden Medien meist nur eine Nebenrolle – das soll nicht so bleiben. Mit der Auslobung des Preises möchten wir dem Fußverkehr die Hauptrolle geben!
Neu ist mit der zweiten Runde, dass der Fußverkehrspreis Deutschland neben dem Hauptpreis auch einen Sonderpreis umfasst:
- Mit dem Hauptpreis werden wie bei der ersten Ausschreibung Best-Practice-Beispiele für den Fußverkehr gewürdigt.
- Der Sonderpreis ist wechselnden Zielgruppen gewidmet. Dieses Mal steht der Sonderpreis unter dem Motto „Kinder sicher und gerne zu Fuß“.
Die Jury kann zusätzlich weitere Anerkennungen vergeben.
Gesucht wurden vorbildliche Lösungen für eine inklusive, sichere und ansprechende Gestaltung von Straßen und öffentlichen Räumen. Sie sollen geeignet sein, den Fußverkehr in der Kommune dauerhaft zu verbessern. Lösungen mit kreativen Ansätzen werden besonders gewürdigt. Die erreichten positiven Wirkungen für den Fußverkehr sollen über punktuelle Verbesserungen hinausgehen. Idealerweise lassen sich Vorteile für das Zufußgehen auf Quartiersebene oder sogar für die Gesamtstadt bzw. Gemeinde aufzeigen.
Der diesjährige Sonderpreis steht unter der Themenstellung „Kinder sicher und gerne zu Fuß“. Er zeichnet die ganzheitlich kindgerechte Gestaltung von Gehwegen aus. Neben der Sicherheit ist in besonderem Maße eine anregende und spielerische sowie die soziale Interaktion fördernde Gestaltung gefragt. Auch die Gestaltung des Nahbereichs typischer fußläufiger Zielorte von Kindern wie Kita, Spielplatz, Schule oder Sportverein kann von besonderem Interesse sein.
Für beide Preise konnten sowohl bauliche als auch kommunikative Maßnahmen und Projekte eingereicht werden. In jedem Fall sollen sich die Lösungen in Realisierung befinden oder bereits realisiert sein. Eine Evaluation oder Auswertung der getroffenen Maßnahmen ist erwünscht. Reine Konzepte, Strategien und Planungen werden nicht berücksichtigt.
Die Auslobung des Fußverkehrspreises richtet sich an kommunale Verwaltungen. Im Fall der drei Stadtstaaten ist auch die Landesebene angesprochen, sofern Projekte oder Maßnahmen auf der Bezirksebene umgesetzt werden und kooperativ mit dem/den Bezirk/en durchgeführt wird.
Bewerbungen konnten bis zum 14. Oktober 2024 eingereicht werden. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Die Bewertung der Einreichungen erfolgt durch eine Jury mit Expert:innen aus den Bereichen Verkehrsforschung, Stadtentwicklung, Kinderschutz, Barrierefreiheit, Umwelt- und Klimaschutz, Kommunalverbände und Planungspraxis. Sie wird bei ihrer Entscheidung die hier aufgeführten Kriterien zugrunde legen. Eine Erfüllung sämtlicher Kriterien wird nicht erwartet.
Kriterien für den 2. Fußverkehrspreis Deutschland sind:
– Verbesserungen für den Fußverkehr in der Kommune, die über punktuelle Maßnahmen hinausgehen, z.B. in den Bereichen:
> Wegenetz
> Sicherheit
> Hindernisfreiheit und Barrierefreiheit
> Erreichbarkeit und Ausgestaltung der Umstiegspunkte zum Öffentlichen Personenverkehr
> Aufenthaltsqualität durch fußverkehrsfreundliche Infrastruktur und an den Klimawandel angepasste Straßenräume
– Inklusive Gestaltung des Straßenraums mit besonderer Berücksichtigung der Ansprüche von Kindern und von Menschen mit Mobilitätseinschränkung
– Kooperatives und partizipatives Vorgehen mit motivierender Einbeziehung der Akteur:innen und einer bereichsübergreifenden Zusammenarbeit (z.B. Kommune, Bürger:innen, Verbände, Wissenschaft)
– Einordung von Maßnahmen in stadt- und verkehrsplanerische Konzepte, Nutzung von Synergien
– Vorbildliche und kreative Lösungen durch Ausschöpfen von Spielräumen in rechtlichen Vorgaben und Regelwerken
– Übertragbarkeit der Lösung bzw. wichtiger Lösungskomponenten
– Überzeugendes Verhältnis der eingesetzten eigenen Ressourcen der Kommune im Verhältnis zu finanziellen Fördermitteln und im Verhältnis zum Effekt der Maßnahmen
– Evaluation / Auswertung (mindestens in Form einer begründeten Vorher-Nachher-Einschätzung)
Zusätzliche Kriterien für Kommunikationsprojekte sind:
– Auf Bewusstseinsbildung und nachhaltige Verhaltensänderung zielende Botschaft und Impulse
– Zielgruppengerechte Ansprache
– Qualität der Botschaft, z.B. Klarheit und Verständlichkeit, überzeugender und motivierender Charakter
– Mehrfachverankerung der Botschaft über einen längeren Zeitraum (z.B. mehrere koordinierte Absender:innen, Nutzung mehrerer Kanäle, Aufbau und Nutzung eines möglichst breiten Netzwerks, Variation, Überraschungseffekte, Wiederholung)
– Verbindung mit Fußverkehrsaktionen (z.B. Mitmachmöglichkeiten, Fußverkehrs-Checks mit Bürger:innen, Filmprojekte, Spaziergänge)
– Unterstützung, Anerkennung und Belohnung von Verhaltensänderungen
– Konstruktiver Umgang mit Ängsten und Widerständen
– Definiertes Evaluationskonzept, möglichst quantitative Evaluation von Verhaltensänderungen, alternativ ist auch eine fundierte und aussagekräftige qualitative Evaluation möglich
Zusätzliche Kriterien für den Sonderpreis „Kinder sicher und gerne zu Fuß“ sind:
– Orientierung an einer ganzheitlich kindgerechten Wegegestaltung unter Berücksichtigung
> der Sicherheit (z.B. durch Entschleunigung, Vorrang beim Queren, Sichtbeziehungen, Reduzierung von „Elterntaxis“)
> der Aufenthaltsqualität und qualitätsvollen Gestaltung im Nahbereich von sozialen und kommunikativen Treffpunkten (z.B. Kita, Spielplatz, Schule, Sportverein)
> einer anregenden, interaktiven und das Spielen unterstützenden Gestaltung
– Partizipation und Einbeziehung, insbesondere von Kindern sowie von Familien und Schulen
– Kindgerechte Mobilitätsbildung
– Definiertes Evaluationskonzept, möglichst quantitative Evaluation von Verhaltensänderungen, Nutzung kindgerechter Feedbackformen
Eine unabhängige und interdisziplinär besetzte Jury begutachtet und bewertet die eingereichten Bewerbungen. Wir konnten hochkarätige Fachmenschen und Praktiker:innen dafür gewinnen:
- Dipl.-Soz. Ruth Hammerbacher
Soziologin (ehem. FUSS e.V., Vorstand) - Dipl.-Ing. Ass. jur. Thomas Kiel d’Aragon
Deutscher Städtetag - Dipl.-Geogr. Anne Klein-Hitpaß
Deutsches Institut für Urbanistik, Leiterin Forschungsbereich Mobilität - Dipl.-Ing. Juliane Krause
Büro plan&rat, Bauingenieurin und Verkehrsplanerin - RAin Anne Lütkes
Kinderfreundliche Kommunen e.V., Vorstandsvorsitzende; Deutsches Kinderhilfswerk, Vizepräsidentin; Rechtsanwältin - Prof. Dr. Heiner Monheim
Verkehrswissenschaftler und Geograph - Dipl.-Ing. Angelika Schlansky
gekaplan Stadt- und Regionalplanung; FUSS e.V. - Dipl.-Arch. Eva Schmidt
Fussverkehr Schweiz, Vizepräsidentin; Leiterin Schweizer Fachstelle für hindernisfreie Architektur - Dipl.-Ing. Martin Schmied
Umweltbundesamt, Leiter Fachbereich Nachhaltigkeitsstrategien und Instrumente, Verkehr und Lärm - Dipl.-Ing. Christian Stamer
Stadt Kiel, Tiefbauamt, Bereich Verkehrsplanung und Mobilitätsmanagement (Preisträger-Kommune 2023) - Dipl.-Ing. Peter Woltersdorf
Allgemeiner Blinden- und Sehbehindertenverband Berlin gegr. 1874 e.V.
Verleihung des Fußverkehrspreis Deutschland 2025
Wir laden alle Kommunen und Interessierten zur Preisverleihung ein. Sie findet im Rahmen des 25. Bundesweiten Umwelt- und Verkehrskongresses statt.
Wann?
Samstag, den 29. März 2025
Wo?
Messe Karlsruhe
Konferenzsaal (1. OG)
Messeallee 1
Haupteingang (Westseite)
76287 Rheinstetten
Anreise:
Mit der Bahn bis Karlsruhe Hbf., Umstieg in die Straßenbahn bis Europaplatz, Umstieg in die S2 und bis zur Haltestelle „Forchheim Messe/Leichtsandstraße“ fahren. Dort dem Wegweiser zum Messegelände folgen.
Teilnahme:
Die Teilnahme an der Preisverleihung ist kostenfrei. Wir bitten um vorige Anmeldung.
Tipp: Nehmen Sie auch am BUVKO teil!
Der Bundesweite Umwelt- und VerkehrsKongress BUVKO feiert 25. Jubiläum!
Unter dem Motto „Gemeinsam cool bleiben – Auf dem Weg zum urbanen Wohlfühlklima“ gibt es vom 28. – 30. März 2025 spannende Vorträge, Workshops, Exkursionen und allerlei Möglichkeiten, sich zu vernetzen.
Wir bieten am Sonntagvormittag auch einen Workshop zu Best-Practice-Beispielen aus dem Fußverkehrspreis an.
Programm
18:00 Uhr Postergalerie geöffnet
Ankommen und Möglichkeit zum Ansehen der Einreichungen
19:00 Uhr Begrüßung
Roland Stimpel, FUSS e.V. (Vorstand)
Wolfgang Aichinger (Moderator)
19:15 Uhr Grußwort
Videobotschaft von Markus Lewe, Deutscher Städtetag (Schirmherrschaft)
Arne Schäffler, Stiftung CO2 (Hauptförderer)
19:25 Uhr Keynote
Prof. Dr. Heiner Monheim, Verkehrswissenschaftler und Geograph, Juror
19:45 Uhr Verleihung Fußverkehrspreis Deutschland 2025
Juliane Krause, plan&rat, Jurorin
im Anschluss: Interview mit den Preisträger:innen
20:15 Uhr Kinder sicher und gerne zu Fuß
Thematische Einführung und Vergabe des Sonderpreises
Anne Lütkes, Kinderfreundliche Kommunen e.V., Deutsches Kinderhilfswerk, Rechtsanwältin und Jurorin
im Anschluss: Interview mit den Preisträger:innen
20:45 Uhr Abschluss und anschließendes Get together
mit Livemusik, Snacks und Getränken
Presse und Medien
Auf unserer Seite für Presse und Medien zum Fußverkehrspreis finden Sie hochauflösende Fotos, Logos und Pressemitteilungen.
Bei allen Fragen können Sie sich gerne auch direkt an Antje Heinrich wenden.
Schirmherrschaft und Interview
Markus Lewe, Präsident des Deutschen Städtetags, hat die Schirmherrschaft für den Fußverkehrspreis Deutschland 2025 übernommen. Für unsere Zeitschrift „MobiLogisch“ haben wir ein Interview mit ihm geführt. Das vollständige Interview kann hier nachgelesen werden.
Rückblick: 1. Fußverkehrspreis Deutschland 2023
Mit Kiel und Pleidelsheim wurden gleich zwei Kommunen mit dem 1. Fußverkehrspreis Deutschland ausgezeichnet. Berlin hat einen Sonderpreis für das Programm zur Förderung von Parklets erhalten. Mehr Infos
Eindrücke von der Preisverleihung im Januar 2023
Fotos: Ana Torres Photography
Ansprechpartner:innen
Förderer und Unterstützer
Der 2. Fußverkehrspreis Deutschland ist ein Projekt des FUSS e.V. und wird gefördert durch die Stiftung CO2.
Der Präsident des Deutschen Städtetages, Markus Lewe übernimmt die Schirmherrschaft für den 2. Fußverkehrspreis Deutschland.
Der Fußverkehrspreis wird ebenfalls unterstützt durch teilAuto und seine Kundinnen und Kunden.