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Die Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV)  ist für viele Fragen des Straßenbaus und der weiteren Verkehrs-Infrastruktur etwas Ähnliches wie das DIN-Institut für vielerlei technische Standards, vom Schraubengewinde bis zum Papierformat. Die FGSV stellt Regeln und Regelwerke auf, die zunächst für niemanden verbindlich sind, an die sich Bau- und Verkehrsbehörden aber halten sollten. Dafür spricht zweierlei:

  1. Die Regeln sind fachlich durchdacht. Wer sie einhält, bekommt mit höherer  Wahrscheinlichkeit technisch besser funktionierende Straßen.
  2. Gerichte werten FGSV-Werke als „Stand der Technik“. Wer gegen diese verstößt, muss womöglich für Schäden haften oder begeht im schlimmsten Fall eine Straftat, etwa fahrlässige Tötung.

Schillernde Zwischenposition: Privater Einfluss auf öffentliche Straßen

Die FGSV hat also eine schillernde Zwischenposition: einerseits privat, andererseits mit großem Einfluss auf die öffentlichen Straßen. Problematisch ist, dass sie wirtschaftlich vom nicht ganz billigen Verkauf ihrer Regelwerke lebt: Bürgerinnen und Bürger haben Anspruch auf kostenlosen Zugang zu allen Gesetzen und Verordnungen. Für FGSV-Werke gilt das aber auch dann nicht, wenn Staatsorgane sie für ihren Sprengel verbindlich gemacht haben.  

Heikel ist auch die personelle Besetzung der FGSV: Eintreten kann jede und jeder, aber der Verein bestimmt, wer in welchen Ausschüssen, Arbeitskreisen und -gruppen mitarbeiten darf. Er hat keine Pflicht, bestimmte Interessengruppen zu berücksichtigen – zum Beispiel Seniorinnen und Seniorinnen für Gehwege oder Menschen mit Behinderungen für Ampeln.  

Bessere Regelwerke – ignorante Behörden

Lange galt die FGSV in der Verkehrswende-Szene als technokratisch, autolastig und sozial wenig kompetent. In jüngerer Zeit hat sich das gebessert: FUSS-Mitglieder arbeiten in den Arbeitsausschüssen für Stadtstraßen, Barrierefreiheit und selbstverständlich Fußverkehr mit. Letzterer wird (Stand 2024) vom Kasseler Verkehrsplaner und FUSS-Mitglied Andreas Schmitz geleitet. Auch hat die FGSV gezeigt, dass sie auf der Höhe der Zeit ist und sich zentralen Fragen stellt – insbesondere mit der E-Klima (kostenloser Download), mit der sie ihre eigenen Regelwerke an Klimaschutzzielen orientieren will.   

Fragwürdig sind aus unserer Sicht nicht so sehr die Inhalte der FGSV-Regelwerke – sondern die Tatsache, dass lokale Verkehrsbehörden sie gerade bei Gehwegen oft ignorieren: Sie bauen sie schmaler und sie lassen das Parken und das Radfahren auf Gehwegen auch dort zu, wo es nach den Regelwerken ausgeschlossen sein sollte. Da sie kein staatliches Recht sind, kommt man dagegen juristisch kaum an. Auch Haftung droht nur selten, da nach Unfällen die Gerichte vor allem das Versagen direkter Beteiligter analysieren, aber kaum regelwidrige Infrastruktur, die zum Unfall beigetragen hat.

Die wichtigsten Regelwerke fürs Gehen

Auf die fürs Gehen wichtigsten Regelwerke gehen wir hier ein:

  • auf die Richtline für die Anlage von Stadtstraßen (RAst) und die Empfehlungen für Fußverkehrsanlagen (EFA) hier
  • zum Gehwegparken hier
  • zu den Richtlinien für Lichtsignalanlagen (RiLSA) hier
  • und auf die Hinweise zu barrierefreien Verkehrsanlagen (H BVA) hier.