Auch bei vielen Radlern sind sie unbeliebt: Sie dürfen neben Wegen mit einem solchen Schild nicht die Fahrbahn benutzen. Gerade um sie von dort fernzuhalten, stellen manche Verkehrsbehörden das Schild gern auf. Die dadurch provozierten Konflikte auf den Seitenwegen sind ihnen oft gleichgültig.
Oft ignorieren Behörden auch die die Empfehlungen für Fuß- und für Radverkehrsanlagen (EFA und ERA) der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen. Sie nennen Ausschlusskriterien, unter denen Gehen und Radfahren auf denselben Wegen nicht zugelassen werden sollte:
- Es gibt viele Geschäfte
- Der Weg wird überdurchschnittlich von besonders Schutzbedürftigen begangen, z. B. Menschen mit Behinderungen oder Kindern
- Die Straße ist eine Hauptverbindung des Radverkehrs,
- Es gibt Gefälle von über 3 %.
- Auf einem Gehweg mit 2,5 Metern Breite oder wenig darüber gibt es eine dichte Folge von Hauseingängen, die direkt auf den Weg führen.
- Es ist eng und es gibt viele Zufahren von der Fahrbahn zu Grundstücken, die über den Gehweg hinweg führen.
- Es gibt stärker frequentierte Bus- oder Straßenbahnhaltestellen ohne gesonderte Warteflächen,
- Der Gehweg ist schmaler als 2,5 Meter.
- Ist der Gehweg 2,5 Meter breit, dürfen pro Stunde höchstens 70 Menschen zu Fuß und auf dem Rad unterwegs sein, davon höchstens ein Drittel auf dem Rad. Auf breiteren Gehwegen geht mehr, zum Beispiel bei vier Metern zusammen bis zu 150 Gehende und Radelnde.
Auch das stört viele Behörden nicht. Oft werden die Schilder auf schmaleren und volleren Wegen angebracht.