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Das gilt bei jeder Art Straße: Geht jemand über eine Nebenstraße, müssen Fahrerinnen und Fahrer aus der Straße mit Vorfahrt warten – das Vorfahrtsschild gilt gegenüber Gehenden nicht. Geht jemand quer über die Hauptstraße, dann hat sie oder er Vorrang gegenüber Fahrzeugen aus der Nebenstraße. Bei dieser Regelung muss man sich zu Fuß nicht darum kümmern, welche Fahrzeuge gerade Vorfahrt haben. Oft kann man es auch gar nicht erkennen, vor allem beim Gehen auf der linken Seite, auf der man die Schilder höchstens von hinten sieht.

Trotz Vortritts ist aber Vorsicht geboten: Viele Fahrerinnen und Fahrer haben die Regel nach der Fahrschule „vergessen“ oder nie gelernt, manche legen es drauf an: Wer geht, wird schon kuschen, wenn ich komme. Nach Feldstudien missachtet ein Großteil der Fahrenden den Vortritt.

Vorsicht ist immer geboten

Darum immer um die Ecke gucken und deutlich mit Körpersprache die Geh-Absicht anzeigen – am besten mit geradem Schritt und vorgestrecktem Arm. Natürlich immer, ohne zu riskieren, dass man angefahren wird. Besonders heikel ist das Gehen neben und vor Lastwagen: Deren Fahrer beachten oft nicht, dass schräg unter ihrem Führerhaus ein Mensch geht. Abstand halten und besser auf den Vortritt verzichten!

FUSS Folgerungen und Forderungen

1.

Der Vortritt gegenüber Einbiegenden muss mit Kampagnen, Kontrollen und schärferen Sanktionen bekannt gemacht und durchgesetzt werden.

2.

Wo Neben- in Hauptstraßen einmünden, braucht es beim Überqueren der Nebenstraße auch Vortritt gegenüber allen, die auf der Nebenstraße fahren.

3.

Seit 2020 müssen LKW-Fahrer beim Rechtsabbiegen Schritttempo fahren. Das soll Menschen zu Fuß und auf dem Rad schützen. Es braucht Schritttempo für alle, nicht nur für LKW-Fahrer.

4.

Das Schild „Abknickende Vorfahrt“ gehört innerorts abgeschafft. Es motiviert zum schnellen Durchfahren, obwohl quer Gehende hinter dem Knick Vortritt haben.