Mittelinseln und begehbare Mittelstreifen sollen nach der Richtlinie RASt mindestens 2,5 Meter breit sein, damit auch Menschen mit Kinderwagen, Fahrrädern oder Rollstühlen Platz haben. Wo es sehr eng ist, können es ausnahmsweise weniger als zwei Meter sein.
Die Inseln und Streifen können auch Fahrbahnen verschmälern und für kleine Schwenks sorgen. Beides mindert das gefahrene Tempo. Besonders vorteilhaft sind sie an Bushaltestellen: Während der Bus steht, kann er nicht überholt werden. Wer aus- oder im letzten Moment einsteigt, kommt besser über die Fahrbahnen. Durchgehende Mittelstreifen bieten sich an, wo zum Beispiel auf einer Geschäftsstraße Menschen an vielen Stellen über die Fahrbahn möchten. Solche Streifen können allerdings leicht befahren und überfahren werden. Wo das unerwünscht ist, sollten sie nicht angelegt werden.