Verkehrsminister: E-Scooter ran an die Fußgänger!
Der neue Verkehrsminister Schnieder attackiert Deutschlands Fußgänger: E-Scooter sollen künftig auf einem Großteil ihrer Wege fahren dürfen. Und sie bekommen die ausdrückliche Erlaubnis, Fußgänger sehr eng zu überholen. Das Statistische Bundesamt gab am 31.Juli bekannt, dass die Zahl der E-Scooter-Unfälle im Jahr 2024 um 26,7 Prozent gestiegen ist. Dabei starben 27 Menschen; 1.513 wurden schwer und 11.433 leicht verletzt.
Bundes-Verkehrsminister Patrick Schnieder ist das offenbar egal – er plant sogar, alles noch schlimmer zu machen. Schnieder will legalisieren, dass E-Scooter-Rüpel Fußgänger als lebende Slalomstangen missbrauchen. Bußgelder für Regelverstöße sollen sinken oder niedrig bleiben. Für das Chaos durch abgestellte E-Scooter und Fahrräder präsentiert Schnieder nur eine bescheidene Lösung, durch die sich in vielen Städten nichts ändert.
Schnieder hat einen Referentenentwurf hervorgeholt und ergänzt, den sein Vorgänger Volker Wissing nach heftigen Protesten still beiseite gelegt hatte. Seine hässlichsten Elemente:
- Das schwarz-weiße Schild „Rad frei“ an Gehwegen und Fußgängerzonen (Verkehrszeichen-Nr.1022-10) soll auch für E-Scooter gelten. Damit würde sich eine Flut von E-Scootern legal über die ohnehin strapazierten Wege ergießen. Theoretisch müssen Räder und E-Scooter bei diesem Schild Schritttempo fahren, praktisch macht das keiner.
- Die Straßenverkehrsordnung gebietet heute in 5 Abs. 4 Satz 2: „Beim Überholen mit Kraftfahrzeugen von zu Fuß Gehenden, Rad Fahrenden und Elektrokleinstfahrzeuge Führenden beträgt der ausreichende Seitenabstand innerorts mindestens 1,5 m“. Nach dem Referentenentwurf soll es heißen „Beim Überholen von zu Fuß gehenden mit Kraftfahrzeugen, ausgenommen Elektrokleinstfahrzeugen…” Kurz: E-Scooter sollen das Sonderrecht bekommen, Fußgänger zu bedrängen. Diese Schikane kann sich nur ein besonders ignoranter E-Scooter-Lobbyist ausgedacht haben.
- Das Abstellen von Fahrrädern auf Gehwegen ist ein altes Gewohnheitsrecht – nirgends schriftlich fixiert, aber von Gerichten bestätigt. Jetzt soll es für Räder und E-Scooter in die Straßenverkehrsordnung aufgenommen werden; dazu ist ein neuer § 12 Abs.4 a geplant. Für die legalisierte Gehweg-Vermüllung soll es ein Trostpflaster geben: es soll nicht gefährden und behindern dürfen. Das gilt zwar bisher schon für alle Handlungen im Verkehr, damit auch fürs Zweirad-Parken. Es wird aber täglich vieltausendfach ignoriert. Eine ausdrückliche neuen Regel für die Zweiräder ändert daran nichts.
- Besonders absurd: Wer auf dem E-Scooter aufs Handy starrt, zahlt heute 100 Euro. Diesen Satz will Schnieder auf 55 Euro senken.
- Ein winziger Fortschritt soll die Festsetzung sein, dass der Zweirad-Verleih auf Straßen und Wegen Sondernutzung ist, also von den Städten theoretisch verboten oder an strikte Regeln gebunden werden kann. In Berlin und Nordrhein-Westfalen ist es nach Landesrecht und Gerichtsurteilen längst Sondernutzung, aber geholfen hat es wenig. Trotzdem protestieren die Verleiher heftig, weil sie mehr Einschränkungen in manchen Städten befürchten.
Fazit: Schnieders Ministerium behandelt Fußverkehr nach dem Motto „Schlimmer geht immer“. Die geplante Novelle würde genau das Gegenteil dessen bewirken, was die Bundesregierung gerade erst in der Nationalen Fußverkehrsstrategie verkündet hat: Es ist eine grobe Attacke auf den Fußverkehr.
Die Alternative: Fußverkehr fördern – Zweiräder ordnen
Ziel der Novelle sind einheitliche Regeln für Fahrräder und E-Scooter. Das finden wir grundsätzlich sinnvoll. Soll aber das Gehen gefördert werden wie in der Nationalen Fußverkehrsstrategie, dann muss eine Zweirad-Novelle ganz anders aussehen:
- Das Fahren auf Gehwegen und in Fußgängerzonen wird nicht ausgeweitet, sondern stark eingeschränkt. Die jetzige Regel ist gescheitert, weil das Schritttempo-Gebot komplett ignoriert wird.
- Das Gebot, Fußgänger nur mit 1,5 Meter Abstand zu überholen, wird nicht für E-Scooter gestrichen, sondern auf Fahrräder ausgeweitet.
- Wo Fahrräder und E-Scooter abgestellt werden dürfen und wo nicht, wird den Kommunen überlassen. Sie wissen am besten, wo es vor Ort verträglich ist und wo es stört.
- Leih-Zweiräder dürfen nur in festen Stationen abgestellt und angeboten werden. Das hat sich in einigen Städten bewährt; die Chaos-Quote ist drastisch gesunken. Vorbildlich ist hier Leipzig.
Kritik und Verbesserungsvorschläge am Entwurf stehen in unserer ausführlichen Stellungnahme an das Ministerium.