Scan-Fahrzeuge gegen Gehwegparken

Paragraph 63g des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) erlaubt es Kommunen seit Kurzem, Parkraumkontrollen mit Scanfahrzeugen durchzuführen. Die Technik und das damit verbundene Verfahren wird seit Längerem in den Niederlanden eingesetzt und ist sehr effizient.  

Fehlendes Personal ist also kein Argument mehr für das Nichteinschreiten beim ordnungswidrigen Gehwegparken! 

Einige Kommunen machen bereits von dieser Möglichkeit Gebrauch: 

  • Mannheim kann mit Scan-Fahrzeugendie abgestellten Autos überprüfen. Ein Scan-Fahrzeug erfasst die Fahrzeuge beim Vorbeifahren, erkennt das Nummernschild und vergleicht den Standort des Autos mit den durch Verkehrszeichen oder gesetzliche Regelungen vorgeschriebenen Parkregeln. So sind auch Gehwegfalschparker zu ermitteln.  
  • Düsseldorf testet ein Scanfahrzeug, um die Fahrradachsen künftig noch effektiver von Falschparkern freizuhalten.  
  • Hamburg setzt die Technik ein, um Bewohnerparkausweise zu überprüfen. 
  • Frankfurt hält mit Kameratechnik in ÖPNV- Fahrzeugen und „Knöllchen“ die Strecke frei. 

Unser Vorschlag: Wo Falschparker ein Problem sind, stellt Anträge an die Kommunen diese Technik anzuschaffen! Bei den Anträgen ist unser Vorstandsmitglied Wolfgang Packmohr (E-Mail an essen@fuss-ev.de) gern behilflich.  

Für Länder und Kommunen hat Agora Verkehrswende einen Leitfaden zur Durchführung der digital unterstützten Parkraumkontrolle geschrieben.

25.08.26