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Wer die Sicht blockiert, kommt billig davon

Die Probleme wachsen vor allem für Kinder und Menschen im Rollstuhl durch die zunehmende Zahl hoher SUVs und Lieferwagen. Im deutschen Verkehrsrecht wurde daraus aber nicht die Konsequenz gezogen, ausreichende Sichtfelder zu garantieren – und illegales, die Sicht behinderndes Parken öfter und strenger zu ahnden. Nur fünf Meter nach links und rechts „von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten“ müssen nach Paragraf 12 Abs. 3 StVO in Kurven frei bleiben, an einmündenden Radwegen acht Meter. Schon gegen dieses Gebot verstoßen besonders beim Parken besonders viele. Kein Wunder bei den niedrigen Sätzen im Bußgeldkatalog, die für diesen Regelbruch nur ein Verwarngeld ab zehn Euro vorsehen.

Höhres Tempo braucht größere Sichtfelder

Die Verkehrsministerinnen und -minister der Bundesländer beauftragten 2020 eine Expertenkommission mit Vorschlägen für mehr Sicherheit und Attraktivität des Fußverkehrs.

Einer ihre 18 Vorschläge lautet, die freien Sichtfelder an Straßeneinmündungen je nach erlaubtem Tempo zu dimensionieren. Wo weniger als 50 km/h gestattet sind, sollten demnach zehn Meter statt der heutigen fünf Meter frei bleiben. Wo 50 km/h gefahren werden dürfen, sogar zwanzig Meter. Wenn Städte bei der Temporegelung mehr Freiheit bekämen, hätten sie dann die Wahl: Entweder sie lassen höheres Fahrzeugtempo zu oder es gibt mehr Parkplätze an der Straße.