top

Das deutsche Bußgeld-System krankt an dreierlei: 

  1. Für viele Vergehen sind die Verwarn- und Bußgelder viel niedriger als in umliegenden Ländern. Auch die Schwellen für Fahrverbote oder gar Haftstrafen sind bei uns meist höher. 
  2. Verstöße werden viel zu selten geahndet. Die UDV Unfallforschung der Versicherer schätzte, dass auf einen festgestellten Regelbruch 800 weitere kommen. Manche Städte erklären sogar öffentlich, dass sie bestimmte Verstöße nicht ahnden, namentlich illegales Gehweg-Parken.  
  3. Einige Verwarngeld-Regeln überschneiden und widersprechen einander. Zum Beispiel gibt es für das Radfahren auf Gehwegen drei verschiedene Geldbeträge (siehe unten).Wir zeigen hier nur einige fürs Gehen direkt und indirekte wichtige Verwarn- und Bußgelder aus dem Katalog.

Verstöße mit Kfz 

 Katalognummer  Regelverstoß  Verwarngeld/Buße in € 
2  Vorschriftswidrig Gehweg benutzen   55 – 100 € 
8 – 9  Tempolimit überschreiten  35 – 100€ 
52 a  Auf Gehweg parken  55 – 100 € 
52 a  Unzulässig an Straßenecken parken  10 – 30 € 
91-92  An Haltestellen durchfahren, während ein- und ausgestiegen wird   

 

10 € 

bis 70 €
 

113  Am Zebrastreifen trotz Fußgängern durchfahren oder überholen  80 € 
117  Mit Fahrzeugen „unötigen Lärm oder vermeidbare Abgasbelästigungen verursachen  80 € 
118  Innerorts „unnütz hin-
und hergefahren und dadurch Andere belästigt“ 
100 € 
133  Bei Rechtsabbiege-Grünpfeil (Blechpfeil) ohne Stop durchgefahren  70 € 
157  In verkehrsberuhigtem Bereich Gehende gefährdet  60 € 
238  Gehwegfahren mit E-Scooter (Elektrokleinstfahrzeug)  15 – 30 € 
246  Handy beim Kfz-Fahren  100 – 200  
238  Handy beim Radfahren  55 € 

 

Verstöße zu Fuß 

86  Autobahn betreten  10 € 
111  Gehen auf der Fahrbahn   5 € 
111  Auf Landstraße ohne Gehweg rechts gehen   5 € 
112  Nicht „zügig auf einem kurzen Weg quer zur
Fahrtrichtung“ über die Fahrbahn gehen  
5 € 
130  Losgehen bei Ampelrot  5 € 
  „Nicht zügig“ gehen, wenn grüne Ampel unterwegs auf Rot springt  5 € 

 

Verstöße per Fahrrad 

Bizarr sind die Widersprüche beim Fahrrad-Massendelikt „illegales Gehwegfahren“. Der Bußgeldkatalog und zwei Verordnungen bieten gleich drei verschiedene Verwarn- und Bußgeldhöhen an. Für Radfahrende und Ordnungsbehörden ist nicht klar, was nun gilt: 

Bußgeldkatalog

Lfd. Nr. 2 

Vorschriftswidrig Gehweg benutzen   55 bis 100 € 
Bußgeldkatalog-Verordnung   

§ 2 Abs.4 

Bei Ordnungswidrigkeiten …, die von nicht motorisierten Verkehrsteilnehmern begangen werden, ist der Bußgeldkatalog … um die Hälfte zu ermäßigen. 

 

25 (abgerundet) bis 50 € 
 

Verordnung über die Erteilung einer Verwarnung 

§ 2 Abs. 4  

Bei Fußgängern soll das Verwarnungsgeld in der Regel 5 Euro, bei Radfahrern in der Regel 15 Euro betragen, sofern der Bußgeldkatalog nichts anderes bestimmt.  5 bis 15 € 

FUSS Folgerungen und Forderungen

1.

Die Verwarn- und Bußgeldsätze in Deutschland sind niedriger als in vielen anderen Ländern. Sie sollten auf internationales Niveau angeglichen werden, vor allem für Falschparken an Kurven und anderen Übergangsstellen sowie für unerlaubtes Fahren und Parken auf Gehwegen mit Fahrzeugen aller Art. Das kostet z.B. in Frankreich standardmäßig 135 Euro.  

2.

Für zu schnelles Fahren braucht es härtere Sanktionen nach internationalem Vorbild: Führerscheinentzug, die Beschlagnahme von Autos und bei Wiederholung Gefängnisstrafen.

 

3.

Widersprüche müssen raus: Drei verschiedene Geldbeträge für ein und dasselbe Gehwegradeln – so etwas versteht niemand auf der Straße.