Gehwege: Raum schaffen
a) Gegen Gehwegparken (Autos) vorgehen
Details in unserer 72-seitige Broschüre „Parken auf Gehwegen“. Argumente und Rechtshilfen gegen Gehweg-Parken bietet unsere Publikation “Gegen angeordnetes Gehwegparken vorgehen”.
b) Einengende Sondernutzungen beschränken
- Sondernutzer um Zurückhaltung bitten (wenn legal) oder dazu auffordern (wenn illegal)
- Einengung mit Fotos und Maßband dokumentieren
- Beim zuständigen Amt (meist Ordnungsamt) Abhilfe fordern. Wenn das nicht hilft, KommunalpolitikerInnen und Medien ansprechen
- Aktion vor Ort machen, die das Problem zeigt.
c) Gegen fahrende Zweiräder vorgehen
Auf engen Wegen keinen Platz machen, zum Ausweichen auf die Fahrbahn oder zum Absteigen ermuntern. Das natürlich nur, wenn es für alle Beteiligten ungefährlich ist. Sehr hilfreich, um auf einer befahrenen Nicht-Fahrbahn das Fahren zu erschweren, ist paradoxerweise ein selbst geschobenes Fahrrad.
- Ansprechen (hilft selten)
- Ordnungsamt oder Polizei zu Kontrollen auffordern
- Problemsituationen dokumentieren, per Social Media verbreiten, das Material Medien und ggf. Ordnungsämtern/Polizei anbieten.
d) Gegen stehende und liegende Zweiräder vorgehen.
Gehwege: Komfort erhöhen
- Mehr Raum (freie Breite)
- Grün und Schatten
- Bänke
- Toiletten
- Trinkbrunnen
- Wegweiser
- Attraktive Erdgeschosse (Schaufenster, Vorgärten usw.)
Gehwege: Schäden beheben
- Löcher, Risse, Wurzelschäden
- Zu hohe/tiefe/wackelnde Gullideckel oder Kellerschächte
- Lose Bodenplatten oder Pflastersteine
- Beschädigte/fehlende/verdeckte/falsch platzierte Verkehrsschilder
- Undeutliche Fahrbahnmarkierungen
- Beschädigte Sitzbänke
- Defekte/unzureichende Beleuchtung
Fahrbahnen: Querungshilfen bauen
Zu Ampeln, Zebrastreifen, Mittelinseln und anderen „Querungshilfen“ geht es hier.
Fahrbahnen: Fahrverkehr an Querungsbedarf anpassen
- Weniger Tempo (30 statt 50) siehe hier
- Weniger Fahrzeuge durch Schaffen von „Pförtnern“, z.B. Ampeln oder Reduzierung von Fahrspuren, die die Kapazität regulieren
- Bessere Übersicht durch Wegnahme von Kfz-Parkplätzen nahe den Kreuzungen. Die Verkehrsministerkonferenz der Bundesländer (VMK) setzt sich an Fahrbahnen mit zugelassener Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h für einen unbeparkten Bereich von 20 Metern Länge ein. Positiv ist auch die Umwandlung in Parkplätze für niedrigere Zweiräder. Die Sichtbeziehung wird besser und es gibt weniger Zweiräder auf Gehwegen.
- Andere Fahrzeuge (statt individuellen Kraftfahrzeugen Busse mit ausreichender Zwischenzeit zum Queren oder Fahrräder)
- Andere Fahrbahn-Oberfläche: Raueres Material, Schwellen und „Kissen“, quer durchgezogene Gehwege
Neue Gehräume schaffen
- Fußgängerzonen
- Verkehrsberuhigte Bereiche
- Erweiterte Gehwege und -bereiche
Haltestellen und ÖV: Leichter hin und weg
- Wege zur Haltestelle einschließlich Fahrbahnquerungen mit Priorität sichern und aufwerten
- Genug Raum an der Haltestelle, z.B. durch Verbreiterung des Gehwegs
- Kein Fahrzeugverkehr im Ein- und Aussteigebereich
- Keine Fahrbahnen oder Radwege zwischen Gehwegen sowie Ein- und Aussteigebereich
- In Fahrzeugen Vorrang für Sitze statt Zweirädern