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FUSS e.V. begrüßt Bestrebungen, motorisierten Individualverkehr auf kleinere und leichtere Fahr-zeuge zu verlagern. Wir sind zur Mitarbeit an dem von der Universität Kassel, dem SRL und dem VCD angestoßenen und von der Deutschen Bundesstiftung Umwelt geförderten Projekt und zur weiteren Entwicklung des Berichts gerne bereit. Unser Ziel sind Modifikationen der jetzt vorlie-genden Fassung (Stand Oktober 2022) und der einzubeziehenden Interessenvertretungen:
▪ Das Zufußgehen als zu schützende und zu fördernde Basis-Mobilität darf in keiner Weise durch neue Fahrzeug-Kategorien und Raumzuweisungen für sie beeinträchtigt werden.
▪ „Mobilität mit menschlichem Maß“ ist primär das Zufußgehen, allenfalls sekundär der Verkehr mit technischen Artefakten, die individuelle Einschränkungen des Gehens ausgleichen.
▪ Soweit es um eine grundsätzliche Neuklassifizierung von Fahrzeugen nach Größe und bauart-bedingter Geschwindigkeit geht, darf sich die damit zusammenhängende Flächenverteilung nur auf die Fahrbahn beziehen, nicht auf Gehwege und andere Flächen des Fußverkehrs. Nur zwei Arten von unmotorisierten Fahrzeugen sind auf dem Gehweg zulässig: Kinderfahrzeuge wie Dreiräder, Roller, Fahrräder, Rollschuhe sowie Hilfsmittel zum Gehen wie Kinderwagen, Rollator, Rollstuhl ohne und (Ausnahme) mit Motor. Die Tabellen sind entsprechend anzupas-sen.
▪ In die weitere Erarbeitung sind die Interessenvertretungen Schwacher und Vulnerabler einzu-beziehen (z.B. Kinder, Senioren, Menschen mit Behinderungen).
Wir halten es darüber hinaus für notwendig, die Angemessenheit des Begriffs „Feinmobilität“ zu diskutieren – dieser Begriff wird von uns als potenziell irreführend eingeschätzt. Ein genauerer Begriff könnte z.B. „Feinklassifizierung von Fahrzeugen“ sein.

(Beschluss des Bundesvorstandes vom 16. 12. 2022)

Mehr zum Konzept der Feinmobilität:

Website von Konrad Otto-Zimmermann

Kommentar zur Feinmobilität von Wolfgang Packmohr und Roland Stimpel