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Mehr als zwei Millionen „Parke nicht auf unseren Wegen“-Aufkleber sind verkauft. Sind sie freundliche Mahnung oder Oberlehrer-Attitüde, Straftat oder Notbehelf? Stefan Lieb gibt Antwort auf diese Fragen.

 

? Ein Auto steht auf dem Gehweg, und Sie kleben einen Aufkleber auf die Scheibe, der mahnt: Parke nicht auf unseren Wegen. Sind Sie ein einsamer Rächer der Fußgänger?

! Weder Rächer noch einsam. Wir haben gerade den zweimillionsten Aufkleber verkauft. Er wird zunehmend gefragt, weil es immer mehr Menschen stört, wenn sie sich auf einem von Blech verengten Gehweg drängeln oder wenn sie gar auf die Fahrbahn ausweichen und sich gefährden müssen, weil sie mit ihrem Kinderwagen oder ihrem Rollstuhl nicht weiterkommt. Radfahrer verwenden den Aufkleber übrigens auch.

? Maßen Sie sich den Job von Polizei und Ordnungsamt an?

! Wenn die ihren Job machen könnten und wollten, wäre alles gut. Aber teils sind sie überfordert, teils gehen sie nur lasch gegen das Parken auf Bürgersteigen vor. Viele Städte dulden es zum Beispiel, wenn noch 1,20 Meter zwischen Auto und Hauskante bleiben.

? Passt man da nicht durch?

! Mit Kind an der Hand oder mit Gepäck kaum noch. Und schon gar nicht zu zweit aneinander vorbei. Es ist dreist bis gefährlich.

? Und mit dem Aufkleber lässt man Dampf ab?

! Man appelliert an Regeln und Rücksicht. Das ist übrigens nicht nur Einzelpersonen ein Anliegen. Auch Stadtverwaltungen und Firmen haben schon Aufkleber bestellt, sogar Leute aus einem Autokonzern. Am meisten Bestellungen kommen übrigens aus Hamburg, das ja für seine guten Umgangsformen bekannt ist.

Manchen Autofahrern erscheint das wohl nicht als Appell, sondern als ziemlich übergriffig. Sagen die nicht „jetzt erst recht“?

! Es mag Trotzköpfe geben. Die Erfahrung zeigt aber, dass es nach regelmäßigem Kleben in einer Straße deutlich weniger Gehweg-Parker gibt.

? Und wenn Sie stattdessen mit Anzeigen Druck bei der Stadt machen? Einige haben ja sogar Apps, auf denen man solche Verstöße melden kann.

! Manche Apps haben ein Signal für „bearbeitet/abgeschlossen“. Da wird offenkundig, dass viele Anzeigen gar nicht bearbeitet werden. Bei anderen scheitert es an angeblich fehlenden Beweisen. Wer geht schon mit einem Zollstock durch die Stadt und misst den Abstand zwischen Stoßstange und Hauswand?

? Also mahnen Sie mit dem Aufkleber pädagogisch „du, du“. Und das unter Erwachsenen.

! Nicht bei Leuten, die sich erwachsen verhalten. Wenn einer das nicht tut, darf man ihn doch bitten, dass zu ändern. Ob er nun in der Bahn zu laut ist oder mit dem Auto falsch parkt.

? Was Sie als „Bitte“ bezeichnen, sehen andere als Akt der Selbstjustiz.

! Der Aufkleber ist keine Strafe, sondern ein Hinweis: Du stehst anderen im Weg und störst.

? Ein ganz schön massiver Hinweis, der auf der Windschutzscheibe festklebt.

! Unsere Aufkleber funktionieren nur mit Anfeuchten, sie sind nicht selbstklebend. Man bekommt sie leicht und rückstandsfrei ab – und wenn ein Fetzen bleibt, ist er spätestens nach dem nächsten Regen weg.

? Trotzdem: Ist das nicht Sachbeschädigung?

! Das sehen der Bundesgerichtshof und das Berliner Kammergericht nicht so. Der Sachbeschädigungs-Paragraf wurde übrigens zuletzt 2005 geändert. Danach liegt Sachbeschädigung vor, wenn eine Sache „nicht nur unerheblich und nicht nur vorübergehend verändert“ wird. Beides schafft unser Aufkleber nicht. A propos Sachbeschädigung: Gehwege sind nicht für Autos ausgelegt, und selbst wo man auf ihrem Rand parken darf, gilt das nur für Autos bis 2,8 Tonnen. Wer seinen SUV auf den Gehweg wuchtet, der beschädigt öffentliches Gut.
(Link zu Rechtsfragen unten)

? Was müssten die Behörden tun, damit Sie Windschutzscheiben verschonen?

! Falschparken konsequent ahnden – und zwar schärfer als heute. Parken mit Behinderung kostet in Deutschland nur 25 Euro, nicht einmal halb so viel wie Schwarzfahren im Bus. Es gibt europäische Länder mit Strafen über 100 Euro, da wird längst nicht so dreist geparkt. Da müssen auch wir hin.

? Aber bis es so weit ist, kleben Sie mit Lust?

! Den wenigsten Betroffenen macht es Spaß, sich mit Platzraub auf dem Gehweg herumzuschlagen.

 

Die Aufkleber sind im FUSS- und UMKEHR-Online-Shop -> "Aufkleber" erhältlich.

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