E-Scooter aus dem Weg! Breites Berliner Bündnis

Ein Bündnis von 37 Organisationen fordert in Berlin ein rasches Ende des E-Scooter-Chaos auf Gehwegen. Beteiligt sind Verbände für Umwelt, Verkehr, Senioren, Menschen mit Behinderungen, Stadtkultur und mehr.E-Scooter aus dem Weg!

Schluss mit dem E-Scooter-Chaos in neun Monaten! Das fordert ein breites Berliner Bündnis von derzeit 37 Verbänden, Vereinen und Organisationen von den Parteien, die sich zur Wahl stellen. Ab April 2027 darf kein E-Scooter und kein Leihfahrrad mehr wild in der Stadt herum herumstehen. Der nächste Senat kann und muss bestimmen, dass dann die Fahrzeuge nur noch an festen Abstellplätzen stehen dürfen.

Unser Bündnis vertritt mehr als eine Million Menschen in Berlin. Die Mitstreiter im Bündnis haben viele Interessen: Sie wollen frei und sicher gehen und radfahren können, wollen besonders den Schutz von Kindern, Alten und Menschen mit Behinderungen. Sie wollen umweltschonenden Verkehr, stressfreien Stadtgenuss und ein schöneres Stadtbild. Wir wollen E-Scooter nicht verbieten, sondern wollen sie zivilisieren.

Jetzt sind die Parteien gefordert – vor allem diejenigen, die in den letzten sieben Jahren Regierungsverantwortung getragen haben. Wir fragen CDU, Grüne, Linke und SPD: Wollen auch Sie in neun Monaten Schluss mit dem Chaos machen? Oder soll Berlin darunter noch mindestens zehn Jahre leiden, wie das die „Sharing-Strategie“ des Senats vorsieht? Bisher sind die Statements der Parteien diffus und weich. Wir hoffen, das ändert sich rasch!

 

Soziales, Senioren, Stadtbild: Breites Bündnis gegen das Chaos 

Initiatoren:

Allgemeiner Blinden- und Sehbehindertenverein Berlin
FUSS e.V. Fachverband Fußverkehr Deutschland

Leih-E-Scooter dürfen ab 2027 ausschließlich auf festen Abstellflächen geparkt werden. Es dürfen nur so viele Fahrzeuge zugelassen werden, wie auf diese Flächen passen.

Diese Forderung unterstützen

  • Aspies e. V. – Menschen im Autismusspektrum
  • Behindertenbeirat Friedrichshain-Kreuzberg
  • Behindertenbeirat Lichtenberg
  • Behindertenbeirat Reinickendorf
  • Behindertenbeirat Spandau
  • Berliner Blinden- und Sehbehindertensportverein von 1928 e. V. (BBSV)
  • Berliner Historische Mitte e. V.
  • Berliner Netzwerk für Grünzüge
  • Blindenhilfswerk Berlin e. V.
  • Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e. V. (BUND) – Friends of the Earth Germany
  • Changing Cities e. V.
  • Der Paritätische Wohlfahrtsverband, Landesverband Berlin e. V.
  • Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband e. V. (DBSV)
  • Deutscher Verein der Blinden und Sehbehinderten in Studium und Beruf e. V. (DVBS), Bezirksgruppe Berlin-Brandenburg
  • Gehörlosenverband Berlin e. V.
  • Gesellschaft Historisches Berlin e. V.
  • Kollegium der Johann-August-Zeune-Schule für Blinde und Berufsfachschule Dr. Silex
  • Konferenz der Landes- und Bezirksbeauftragten für Menschen mit Behinderung in Berlin
  • Landesseniorenbeirat
  • Landesseniorenvertretung
  • Landesvereinigung Selbsthilfe Berlin e. V. (LV Selbsthilfe Berlin)
  • NABU e. V.
  • PRO RETINA Deutschland e. V., Regionalgruppe Berlin-Brandenburg
  • Bundesverband der Rehabilitationslehrer/-innen für Blinde und Sehbehinderte (Orientierung & Mobilität und Lebenspraktische Fähigkeiten) e. V.
  • Seniorenvertretung Friedrichshain-Kreuzberg
  • Seniorenvertretung Lichtenberg
  • Seniorenvertretung Marzahn-Hellersdorf
  • Seniorenvertretung Neukölln
  • Seniorenvertretung Pankow
  • Seniorenvertretung Tempelhof-Schöneberg
  • Seniorenvertretung Steglitz-Zehlendorf
  • SFZ Förderzentrum gGmbH, Sehzentrum Berlin
  • Stadtbild Deutschland e. V.
  • Stiftung Mitte Berlin
  • Sozialverband VdK Berlin-Brandenburg e. V.

Weitere Organisationen und Einzelpersonen sind willkommen! Bitte nennen Sie uns den Namen Ihrer Organisation oder Ihren Namen, wenn Sie diese Forderung unterstützen. Namen von Privatpersonen werden nicht veröffentlicht.

Abstellen nur noch an festen Plätzen!

Wer in Berlin E-Scooter und Fahrräder zum Verleih auf die Straßen stellen will, braucht nach § 11 a des Berliner Straßengesetzes eine Sondernutzungs-Erlaubnis des Verkehrssenats. Dazu kann der Senat Auflagen machen. Er kann festlegen, dass die Kunden der Verleiher ihre Fahrten nur auf bestimmten Abstellflächen beenden können. Sie können dann ihrer Fahrzeuge nicht mehr irgendwo in den Weg stellen, sonst tickt die Gebührenuhr weiter. In kleinen Teilen Berlins gibt es das bereits, im größten Teil der Stadt aber nicht.

Wir fordern: Das muss künftig für ganz Berlin gelten. Die aktuellen Verleih-Erlaubnisse laufen am 31. März 2027 aus. Neue Erlaubnisse müssen die Auflage enthalten, dass das Abstellen in der ganzen Stadt nur an festen Stationen möglich ist. Es darf nicht mehr das heutige „free floating“ erlaubt werden – Abstellen überall, wo es Verleihern und ihren Kunden passt.

Heute gibt es viel mehr E-Scooter und Leihräder als feste Plätze für sie. Daher würde das Angebot zunächst schrumpfen. Wer will, dass es wieder wächst, muss sich um Flächen zum Abstellen kümmern. Das ist eine rationale E-Scooter-Politik: Nur wo es Infrastruktur für sie gibt, darf es sie geben.
Die Stationen müssen drei Bedingungen erfüllen:

1. Es muss genügend Raum zum Gehen bleiben. Wieviel das ist, definieren die Ausführungsbestimmungen für Geh- und Radwege des Berliner Senats.

2. Die Stationen müssen von der Fahrbahn oder vom Radweg aus direkt anfahrbar sein. Das vermeidet illegale Gehwegnutzung am Start und Ziel der Fahrt.

3. Die Stationen müssen visuell und taktil von Gehwegflächen abgetrennt sein.

3. Sogenannte „virtuelle Stationen“ dürfen nicht auf Gehwegen geschaffen werden. GPS oder andere Orientierungssysteme müssen so genau sein, das Fahrten nicht auf angrenzenden Gehwegen abgemeldet werden können.

 

Leih-E-Scooter: Mehr Verkehrshindernis als Mobilitätsangebot

Nach einer Statistik im Auftrag des Berliner Senats (1) werden von tausend Wegen der hier lebenden Menschen so viele mit den verschiedenen Verkehrsmitteln zurückgelegt:

Zu Fuß 342
Bahn und Bus 259
Auto 216
Fahrräder 179
E-Scooter (Verleih und private) 1
Sonstige (z.B. Taxi) 3

 

Nur ein Promille ihrer Wege legen die Menschen in Berlin mit E-Scootern zurück. Ihr Beitrag zur Mobilität ist minimal, ihr Beitrag zur Entlastung von Autoverkehr homöopathisch unbeweisbar.

Umso größer ist ihr Störeffekt. Berlins Senat veröffentlicht Zahlen, wie viele Minuten pro Tag ein Leih-E-Scooter im Schnitt genutzt wird. Im April 2025 waren das elf Minuten pro Tag, in den Wintermonaten 2026 neun Minuten. Mit anderen Worten: Mehr als 99 Prozent der Zeit bringen die Fahrzeuge niemanden ans Ziel, sondern machen das Gegenteil: Sie beeinträchtigen die Bewegungsfreiheit einer großen Zahl von Menschen, die zu Fuß oder auf dem Rad unterwegs sind.

Komplett zu Fuß werden nach der Statistik des Senats 342-mal mehr Wege gemacht als mit E-Scootern, auf dem Rad 179-mal mehr als auf E-Scootern und mindestens 350-mal mehr als auf Leih-E-Bikes. Ihre Mobilitätsbilanz ist hochgradig negativ.

(1)    Tabellenbericht zum Download hier,Tabelle 5.2.

(2)    Nur Wege, die komplett zu Fuß gegangen wurden, keine Wege zu und von Haltestellen, Bahnhöfen und Parkplätzen

(3) Für Leihfahrräder ist Null ausgewiesen Das bedeutet: Der Berlinerinnen und Berliner nutzen sie für weniger als 0,05 Prozent ihrer Wege

 

Alltägliche Störungen

Rund 65.000 E-Scooter und E-Fahrräder sind derzeit vom Berliner Verkehrssenat zum Verleih zugelassen. Der FUSS e.V. hat seit 2022 jährlich in drei repräsentativen Stadtgebieten untersucht, welcher Anteil davon rücksichtsvoll abgestellt ist und welcher Teil störend und gefährdend im Weg steht. Die Studie (Download hier) differenziert nach Gebieten mit festen Abstellstationen und solchen ohne sie. 2025 ermittelten wir folgende Störquoten:

Anteil störend abgestellter E-Scooter und Fahrräder in %
Gebiet Schöneberg Hauptstr. (keine festen Stationen) 46,3
Gebiet Alt-Tempelhof (keine festen Stationen) 72,6
Gebiet Unter den Linden (feste Stationen) 9,1

Wir errechneten auch, wie oft man beim Zufußgehen jeweils auf störende oder gar behindernde E-Scooter stößt. In den Gebieten ohne feste Stationen war das rechnerisch alle 127 Meter der Fall.

Blinde und sehbehindert Menschen waren sogar alle 117 Meter mit einem E-Scooter konfrontiert, den sie schlecht oder gar nicht sehen konnten. Mit ihren Langstöcken können sie oft E-Scooter nicht ertasten, die im Weg stehen. Sind E-Scooter an Hauswänden abgestellt, dann ist hier die innere Leitlinie unterbrochen, an der blinde und stark sehbehinderte Menschen sich orientieren können. Häufig werden E-Scooter und Leihräder auch direkt auf Bodenmarkierungen für blinde und stark sehbehinderte Menschen gestellt, deren Orientierung sie dort erschweren oder unmöglich machen.

 

Senat: Strategie mit vier Schwächen

Berlins Verkehrssenatorin Ute Bonde stellte im Mai 2026 eine „Sharing-Strategie“ vor. Ihr Versprechen: Binnen zehn Jahren werden rund 3.000 zusätzliche Stationen geschaffen; ab etwa 2035 dürfen E-Scooter nur noch darin geparkt werden.

Wir sehen in dieser Strategie folgende Schwächen:

  1. Mindestens zehn weitere Jahre Chaos auf Gehwegen und Plätzen
  2. Selbst das Zieljahr 2036 (zehn Jahre nach Aufstelleung der Strategie) ist unsicher, denn es gibt noch keine Finanzierung für das Projekt. Der Mobilitätsausschuss des Berliner Abgeordnetenhauses hat den Wunsch der Senatorin nach vorerst vier Millionen Euro für die Strategie abgelehnt und bewilligten nur symbolische 2.000 Euro. Damit lässt sich auf den Straßen keine Station errichten.
  3. Es fehlen geeignete Flächen. Nach dem Dogma des heutigen Senats sollen keine Parkplätze dafür umgebaut werden, obwohl dann viel mehr Fahrzeuge als heute Raum hätten. Der Senat droht stattdessen mit „virtuellen Stationen“ auf Gehwegen. Das lässt Schlimmes befürchten: in einem Pilotprojekt wurden rund 90 dieser Stationen auf Gehwegen geschaffen, die nach den Sondernutzungs-Erlaubnissen generell zum Parken zu schmal sind.
  4. Es fehlt vor allem in den Bezirken Verwaltungspersonal, um geeignete Flächen zu finden, sie wenn nötig umzubauen und verkehrsrechtlich als E-Scooter-Plätze zu definieren.

Ergebnis: Die Strategie löst das Problem nicht, sondern verschleppt die nötige Lösung und droht manches sogar schlechter zu machen.

 

Aussagen in den Wahlprogrammen der Parteien zu E-Scooter-Stationen (Parteien in alphabetischer Reihenfolge)

CDU: In zehn Jahren

„Das Abstellen von Elektrokleinstfahrzeugen und Leih-Fahrrädern soll entsprechend der von uns aufgelegten Sharing-Strategie nur noch an fest definierten Abstellanlagen möglich sein.“

Unser Kommentar: Die Sharing-Strategie soll binnen zehn Jahren umgesetzt werden, siehe oben.

Grüne: Nicht überall

„Wir beenden außerdem das E-Scooter-Chaos. Insbesondere in Kiezen, wo wenig öffentlicher Raum zur Verfügung steht, dürfen E-Scooter und Leihräder nur noch an festen Stationen abgestellt werden.“

Kommentar: kein Zeitpunkt. Und als einzige der vier Parteien wollen die Grünen feste Stationen nicht flächendeckend, sondern nur „insbesondere in Kiezen, wo wenig öffentlicher Raum zur Verfügung steht“.

Linke: 2027 oder später?

„Nach dem Auslaufen der Sondernutzungsrechte werden wir die Vergabe von Lizenzen für Sharing-Anbieter an die Bedingung knüpfen, im gesamten Stadtgebiet ein ausreichendes qualitatives Angebot zur Verfügung zu stellen. Die Anbieter müssen … verpflichtet werden, das Abstellen von Fahrzeugen ausschließlich auf den dafür vorgesehenen Flächen zu erlauben.“

Kommentar: „Nach dem Auslaufen der Sondernutzungsrechte wäre zum 1.4.2027. Auch ist eindeutig, ob die Ankündigung in Satz 2 „Abstellen von Fahrzeugen ausschließlich auf den dafür vorgesehenen Flächen“ auch sofort nach Auslaufen der Rechte umgesetzt werden soll oder zu einem anderen Zeitpunkt.

SPD: Lösung in hundert Tagen versprochen

„Um das Chaos mit E-Scootern und Leihrädern zu beenden, richten wir verbindliche Abstellflächen ein, sogenannte Jelbi-Stationen. Wir sorgen dafür, dass sie nicht mehr auf Gehwegen genutzt werden können. Außerhalb dieser Flächen soll sich die Nutzung nicht beenden lassen.“

Unser Kommentar: kein Zeitperspektive. Der SPD-Spitzenkandidat Steffen Krach hat jedoch das Beenden des wilden E-Scooter-Parkens in sein Programm für die ersten hundert Regierungstage aufgenommen. Von der Wahl am 20.9.26 bis zum Auslauf der Sondernutzungserlaubnisse am 31.3.27 sind es 192 Tage  – das würde passen.

30.06.26