Musterbriefe zum E-Scooter-Protest

Musterbrief 1

Landesministerium, Landtagsabgeordnete, Landesparteien

 

Sehr geehrte/r …

im Bundesrat steht demnächst ein Referentenentwurf des Bundesverkehrsministers zu Regeln und Bußgeldern für E-Scooter zur Abstimmung. Er will nicht etwa das Chaos auf den Gehwegen, die steigenden Unfallzahlen und wachsende Fußgänger-Gefährdung bekämpfen, sondern er droht das alles noch zu verstärken. Unter anderem sollen E-Scooter auf mehr Gehwegen und in Fußgängerzonen fahren dürfen. Der noch vorgeschriebene Mindestüberholabstand zu Fußgängern soll abgeschafft werden. Und Bußgelder sollen teils sogar sinken: Wer auf dem E-Scooter aufs Handy starrt, zahlt heute 100, nach dem Plan des Bundesministers nur noch 55 Euro.

Ich/wir appelliere/n an Sie, sich für ein Nein des Landes […] im Bundesrat einzusetzen. Der Plan bedroht besonders ältere Menschen, Kinder und Menschen mit Behinderungen. Die Behinderten-Beauftragten aller Bundesländer, die Kommunalverbände, die Gewerkschaft der Polizei und Weitere haben gegen den Plan protestiert. Er würde eine kleine Minderheit auf E-Scootern noch mehr entfesseln und sehr viele Menschen zu Fuß bedrohen und gefährden.

Kritische Stellungnahmen zum Referentenentwurf und diesen selbst hängen an. Ich wir wäre/n Ihnen dankbar für eine kurze Mitteilung, wie Sie zu den E-Scooter-Plänen des Bundes stehen und ob Sie aktiv werden, um sie noch zu stoppen.

(Grußformel, Unterschrift)

 

Musterbrief 2

Bundesverkehrsminster

 

Bundesminister für Verkehr, Patrick Schnieder

Invalidenstr. 44

10115 Berlin

Sehr geehrter Herr Bundesminister Schnieder,

die Zahl der Unfälle mit E-Scootern wächst stark, ihr wildes Abstellen und ihre chronischen Regelbrüche – Gehwegfahren, Fahren zu zweit und zu dritt, Tunen, betrunken fahren und mehr – gefährden und behindern vor allem Kinder, Ältere und Menschen mit Behinderungen.

Vor diesem Hintergrund wären dringend Restriktionen nötig: höhere Bußgelder, mehr Fahrverbote und Rücksichtsgebote auf begangenen Wegen, bundesweit geregelte Abstellverbote im oft engen Raum des Fußverkehrs. Der Entwurf Ihres Hauses sieht jedoch das genaue Gegenteil vor:

  • Die geplante Streichung des Abstandsgebots zu Fußgänger legalisiert und ermutigt die Gefährdung Gehender.
  • Die geplante Legalisierung von E-Scooter-Fahrten auf Gehwegen und in Fußgängerzonen mit dem Zusatzeichen 1022-10 „Rad frei“ erhöht die Gefahren ebenfalls.
  • Geplante niedrige oder gar zur Senkung vorgesehene Bußgelder vermindern das schon jetzt zu geringe Präventions- und Abschreckungspotenzial gegen die grassierenden und gefährlichen Regelbrüche. Das betrifft insbesondere die vorgesehene Halbierung des Buß- und Verwarngelds für Handynutzung und freihändiges Fahren sowie die viel zu geringe und damit absehbar wirkungslose Anhebung des Verwarngelds für illegales Gehwegfahren.
  • Die vorgesehene Pflicht zur Sondernutzungserlaubnis für kommerziellen E-Scooter-Verleih ist ein kleiner Fortschritt, doch für sich genommen wirkungslos: Nach mehreren OVG-Urteilen in Nordrhein-Westfalen und einer Änderung des Straßengesetzes in Berlin ist der Verleih hier bereits seit 2021 sondernutzungspflichtig. Wo Kommunen aber dem Chaos nicht mit wirksamen Auflagen Einhalt gebieten, hält dieses Chaos an.

Wir appellieren an Sie, trotz des fortgeschrittenen Stadiums den vor Ihrem Amtsantritt erstellten und deutlich missglückten Entwurf zunächst zurückzuziehen und zu überarbeiten. Wir begrüßen das von Ihrem Haus genannte Ziel, Regeln zu vereinheitlichen. Dieses wird hier allerdings nicht erreicht: heute bestehende einheitliche Regeln und Restriktionen für alle Kfz einschließlich Elektrokleinstfahrzeuge sind nach dem Referentenentwurf künftig unterschiedlich. Die stattdessen angestrebte Vereinheitlichung der Regeln für Fahrrad und E-Scooter ginge zu Lasten der Sicherheit und Regeldisziplin.

Einheitlichkeit und Sicherheit sind auf andere Weise besser erreichbar: mit einheitlichen Regeln für Kfz, Elektrokleinstfahrzeuge und Fahrrad. Dringend ist hier insbesondere ein einheitliches Verwarn- oder Bußgeld für illegale Gehwegnutzung auf oder über dem heutigen Niveau für Kfz.

(Grußformel, Unterschrift)

 

17.10.25