Lasten- und Elektroräder: Auf die Fahrbahn!
Auf der Fahrbahn sind Lasten- und schnelle Elektroräder meist stadtverträglicher als herkömmliche Personen- und Lastautos. Hier brauchen sie sichere Bedingungen: Tempo 30 für alle Fahrzeuge und ausreichende Möglichkeiten zum Kurzparken am Fahrbahnrand. (Das Dauerparken von Lastenrädern am Fahrbahnrand ist allerdings so fragwürdig wie von Autos. Längeres Abstellen aller Fahrzeug ist ein Privatproblem und keine öffentliche Aufgabe.)
Nah an begangene Wege gehören große Lasten- und schnelle Elektroräder nicht, auf begangene Wege schon gar nicht. Hochbord-Radwege ohne klare Trennung vom Gehweg sind schon mit herkömmlichen Rädern problematisch. Turbo- und Monsterbikes sind für Gehende besonders riskant, wenn sie über den Radwegrand ragen – oder gar illegal ganz über den Gehweg fahren.
Die Verkehrsregeln für Fahrräder auf Rad- und freigegebenen Gehwegen sind für schlanke Fahrzeuge ohne Motor gemacht, nicht für oft schnellere, größere und viel schwerere. Deutschlands größtes Lastenrad „Nanuk-Megaliner“ ist 7,5 Meter lang, befördert bis zu 500 Kilo, aber darf auf jeden schmalen Radweg. Die Vorschrift ist veraltet, nach der jedes Fahrzeug mit Pedalen die Rechte eines Fahrrads genießt.
Haben Fahräder einen Motor, der schnelleres Fahren erleichtert, oder sind sie größer als ein herkömmliches Rad, müssen sie so gründlicher vom Fußverkehr getrennt werden wie Autos. Auf Mischwege mit Gehenden gehören sie überhaupt nicht, weder auf Bürgersteige noch in Parks. Wer sie lenkt, sollte vor dem ersten Start eine Prüfung machen müssen. Bußgelder für Gehweg-Missbrauch sollten ohnehin für alle Fahrzeuge mindestens so hoch sein wie heute beim Auto, also 55 Euro statt der heutigen 25 fürs Fahrrad.


