Aber es geht auch umgekehrt: Der Gehweg geht weiter. Wer fährt, muss eine kleine Schwelle hinauf, muss sich Gehenden anpassen und sie wenn nötig vorlassen. Das regelt § 10 der Straßenverkehrsordnung: Wer hier fährt, “hat sich dabei so zu verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist”. Das bringt Gehenden mehr Sicherheit, Komfort und weniger Zwangspausen am Fahrbahnrand.
Es funktioniert umso besser, je höher die Schwelle ist und je mehr der Belag sich von dem der Fahrbahn unterscheidet und dem eines Gehwegs gleich. Im günstigsten Fall führt der Gehweg an der Kreuzung einfach weiter, sein Belag und sein Höhenniveau bleiben völlig gleich. Wer geht, merkt kaum, dass sie oder er einen Fahrweg quert. Wer fährt, merkt den Unterschied umso deutlicher.
Das sollte auch für „Gehwegüberfahrten“ gelten. Der Begriff kommt von den kurzen Fahrwegen, die zwischen Straße und Grundstücken quer über den Gehweg führen. Auf diesem wechselt meist der Belag. Hier haben zwar Gehende Vorrang, aber Fahrende sehen das besonders bei fahrbahn-ähnlichen Belägen anders. Also sollte auch hier, wenn der der Belag schon wechselt, seine Gestaltung möglichst der des Gehwegs ähneln. Und der Bordstein gehört nicht völlig abgeflacht, sondern braucht eine kleine Kante, die den Wechseln auf einen anderen Straßenteil auch physisch verdeutlicht.

