Das bringt immer wieder Konflikte, und oft emotionale: Die aus der jeweils anderen Gruppe erscheinen als Egoisten und Spaßverderber, als Hindernisse und Gefahr. Dazu kommt, dass oft die Regeln unklar und die von anderen erwarteten Verhaltensweisen sehr unterschiedlich sind. Das ist schon auf Gehwegen und Fahrbahnen so, aber im Grünen noch mehr. Denn in städtischem Grün gelten meist Parkregeln statt der Straßenverkehrsordnung, und diese Regeln können auch noch von Stadt zu Stadt und sogar von Park zu Park wechseln. Außerhalb der Städte und Dörfer ist oft nicht einmal erkennbar, welche Art Weg das ist und was hier gilt: die örtliche Satzung für Grünanlagen? Das Waldgesetz des Bundeslands? Oder doch die Straßenverkehrsordnung?
Welches Verhalten verträglich ist, hängt stark vom Wegetyp, von der Situation vor Ort und sogar von Tageszeit und Wetter ab: Asphaltierte Wege neben Landstraßen oder durch die Felder sind oft mehr für Verkehr als Erholung da, ebenso Straßen durch Parks. Wer hier geht, muss mit schnellerem Fahren rechnen und sich darauf einstellen (wer fährt, natürlich umgekehrt auch). Auf manchen Wegen schwankt die Dominanz je nach Tag und Wetter: an grauen Werktags-Morgenden herrschen die Pendlerinnen, aber am sonnigen Sonntag-Nachmittag kann der Weg eine stark begangene Promenade sein. Das verlangt Entschleunigung und Rücksicht.
Viele schmale, lauschige Grünwege vertragen aber nie oder selten schnelleren Verkehr. Sie sollen das auch gar nicht, wenn sie vor allem für Erholung und Naturgenuss angelegt sind. Dann wollen und sollen Menschen sich hier entspannt, wenig zielgerichtet, manchmal verträumt und oft spontan bewegen – besonders Kinder. Auf solchen Wegen halten wir schnelleren, zielgerichteten Verkehr nur so weit für verträglich, wie er die Erholung nicht beeinträchtigt. Hierfür gibt es ein deutliches Maß: Es muss möglich sein, auf den Wegen Kinder unbesorgt von der Hand zu lassen.