top

Niemand darf privat eine solche Zufahrt da anlegen, wo es ihm gerade passt. Die Straßengesetze der Bundesländer regeln, dass hierzu eine Genehmigung nötig ist. Wenn sie erteilt ist, wird die Zufahrt meist mit einem Pflaster oder anderen Belag ausgeführt, das sich vom Gehweg und von der Fahrbahn unterscheidet.

Das von Fahrenden geforderte Verhalten regelt § 10 der Straßenverkehrsordnung: Wer hier fährt, “hat sich dabei so zu verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist”. Gehende haben Vorrang. Unfälle gibt es allerdings oft, wenn jemand ohne ausreichende Sicht rückwärts aus dem Grundstück und über den Gehweg fährt – ein Verstoß gegen die Regel im gleichen Paragrafen “erforderlichenfalls muss man sich einweisen lassen”.

Grundstückszufahrten sollten sich in Material und Gefälle so wenig wie möglich vom übrigen Gehweg unterscheiden. Der Bordstein sollte hier eine kleine Kante behalten. Das fördert bei Fahrenden das Bewusstsein, dass sie das Terrain anderer Verkehrsteilnehmer durchqueren.