Verkehrsberuhigte Bereiche
Um eine Fußgängerzonen einzurichten, reicht nicht das Aufstellen von Verkehrsschildern und auch nicht der Umbau mit gehfreundlichem Pflaster. Meist muss das Kommunalparlament beschließen, dass eine Straße oder mehrere zur Fußgängerzone „umgewidmet“ werden. Hierfür muss es rechtlich keine Rücksicht auf die „Leichtigkeit“ des Fahrverkehrs nehmen.