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Verkehrsberuhigte Bereiche

Um eine Fußgängerzonen einzurichten, reicht nicht das Aufstellen von Verkehrsschildern und auch nicht der Umbau mit gehfreundlichem Pflaster. Meist muss das Kommunalparlament beschließen, dass eine Straße oder mehrere zur Fußgängerzone „umgewidmet“ werden. Hierfür muss es rechtlich keine Rücksicht auf die „Leichtigkeit“ des Fahrverkehrs nehmen. 

Schritttempo fällt manchen schwer

In den Zonen darf in der Regel nur gegangen werden. Das Fahren ist zu bestimmten Zeiten und für bestimmte Fahrzeuge möglich, zum Beispiel die von Anwohnern und Lieferantinnen. Fußgängerzonen. Kraftfahrzeuge parken dürfen sie hier nicht, für Fahrräder und E-Scooter gelten die gleichen Regeln wie für Gehwege. Soweit das Fahren erlaubt ist, müssen Fahrende sich dem Fußverkehr anpassen, in der Regel mit Schritttempo. Das fällt manchen schwer – vor allem denen, die hier längere Strecken zurücklegen wollen. Die Freigabe von Fußgängerzonen ist vor allem für Radfahrende widersprüchlich: Einerseits sollen sie in der Regel Schritttempo einhalten, andererseits dürfen sie fahren – was nur unnötig unnötig ist, wenn es in Gehtempo geschieht.

Verkehrszeichen 242.1
Wir begrüßen Fußgängerzonen als Orte besonderer Qualität für Gehen und Aufenthalt. Sie dürfen aber keine isolierten Inseln und keine Entschuldigung für geringe Geh-Qualität anderswo sein.

FUSS Folgerungen und Forderungen

1.

Fahren sollte eine zeitliche und auf eher Wenige beschränkte Ausnahme bleiben, um die Fußgängerzone nicht zu entwerten. Höheres Tempo und anderen Formen von Fahrzeug-Dominanz sind zu unterbinden. 

 

2.

Wo es Durchgangs-Fahrverkehr gibt, ist faktisch keine Fußgängerzone mehr. Wo er legal ist, sollte darum besser in der Mitte ein Fahrweg angelegt werden. Es muss leicht zu überqueren sein – und es braucht Sicherheiten, damit die breiten Rändern von jedem Fahren verschont werden. Unser Motto: Lieber 80 Prozent der Fläche nur zum Gehen als 100 Prozent auch befahren.

3.

Bus- und Straßenbahnverkehr kann die Fußgängerzone gut erschließen und beleben, bei ausreichendem Raum sogar in hoch frequentierten Fußgängerbereichen. Bei niedriger Fahrgeschwindigkeit und Markierungen für Gehende gibt es hier nur wenige Unfälle.

4.

Räder und E-Scooter gehören am Anfang und Ende der Fußgängerzone abgestellt. Abstellorte weiter drinnen verlocken zum unerwünschten oder gar illegalen Fahren.  

 

5.

Besser als ein Fahrverkehrs-Meer mit Fußgängerinseln ist eine Landschaft, in der man in allen Straßen gut gehen kann.