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Zebrastreifen

Zebrastreifen (amtlich FGÜ – Fussgängerüberweg) gelten in der Wissenschaft als eine der sicheren Querungsmöglichkeiten. Leider wurden sie in Hamburg lange eher verringert. Erfreulich finden wir, dass an den neu gebauten kleinen Kreisverkehren alle Arme mit Zebrastreifen versehen werden.

Einen Dauerkonflikt gibt es mit der zuständigen Innenbehörde über Zebrastreifen bei Tempo 30. Dort wurden bestehende Zebrastreifen oft abgeschliffen. Und Forderungen nach Einrichtung wurden abgelehnt mit der Begründung, dass FGÜ in Tempo 30-Zonen verboten seien. In der Richtlinie FGÜ steht aber „FGÜ in Tempo 30-Zonen sind in der Regel entbehrlich“. Das ist kein Verbot.

Wir halten die Einrichtung bei Tempo 30 z.B. im Umfeld von Seniorenwohnanlage für notwendig – ganz besonders aber im Umfeld von Schulen. Hier kämpfen viele Schulen und Elternräte für die Sicherheit der Schulwege für die Anlage von Zebrastreifen.

Mit der Anfang des Jahres reformierten Straßenverkehrsordnung wurde es den Behörden erleichtert, Zebrastreifen anzulegen. Die Beschränkungen, zunächst eine besondere Querungsgefahr sowie bestimmte Mindest- und Höchstzahlen beim Fuß- und Fahrverkehr nachzuweisen, sind entfallen. Wo Zebrastreifen über Hauptverkehrsstraßen führen, kann nunmehr eine Tempobeschränkung von 30 km/h eingerichtet werden.

Unsere bisherigen Aktivitäten dazu:

Im letztgenannten Zusammenhang schrieben wir am 15.2.23 an den Innensenator an. 

Eine Antwort erhielten wir nicht. Jedoch wurde in einer neuen Richtlinie der Innenbehörde vom Dezember 2024 die Anlage von Zebrastreifen bei Tempo 30 nicht mehr vollständig abgelehnt.

Wir bleiben dran!