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Zebrastreifen

Zebrastreifen (amtlich FGÜ – Fussgängerüberweg) gelten in der Wissenschaft als eine der sicheren Querungsmöglichkeiten. Leider wurden sie in Hamburg lange eher verringert. Erfreulich finden wir, dass an den neu gebauten kleinen Kreisverkehren alle Arme mit Zebrastreifen versehen werden.

Einen Dauerkonflikt gibt es mit der zuständigen Innenbehörde über Zebrastreifen bei Tempo 30. Dort wurden bestehende Zebrastreifen oft abgeschliffen. Und Forderungen nach Einrichtung wurden abgelehnt mit der Begründung, dass FGÜ in Tempo 30-Zonen verboten seien. In der Richtlinie FGÜ steht aber „FGÜ in Tempo 30-Zonen sind in der Regel entbehrlich“. Das ist kein Verbot.

Wir halten die Einrichtung bei Tempo 30 z.B. im Umfeld von Seniorenwohnanlage für notwendig – ganz besonders aber im Umfeld von Schulen. Hier kämpfen viele Schulen und Elternräte für die Sicherheit der Schulwege für die Anlage von Zebrastreifen.

Nachdem bereits im Dezember 2024 die StVO Straßenverkehrsordnung geändert wurde, dauerte die Umsetzung in die HRVV FGÜ (Hamburger Richtlinien zur Anordnung für Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen) lange. Die Neuerungen enthalten Verbesserungen für die Fußgänger*innen. Es können leichter Zebrastreifen eingerichtet werden. Auch ist die Anordnung von Tempo 30 und die Verbindung von Tempo-30-Strecken erleichtert.

Nun im Januar 2026 sind die HRVV FGÜ und die HRVV T30 endlich veröffentlicht.

Unsere bisherigen Aktivitäten dazu:

Im letztgenannten Zusammenhang schrieben wir am 15.2.23 an den Innensenator an. 

Eine Antwort erhielten wir nicht. Jedoch wurde in einer neuen Richtlinie der Innenbehörde vom Dezember 2024 die Anlage von Zebrastreifen bei Tempo 30 nicht mehr vollständig abgelehnt.

Im Dezember 2025 schrieben wir Senator Grote an und mahnten die HRVV-Änderungen an. Wir erhielten keine Antwort, aber im Januar 2026 erschienen diese Richtlinien (s.o.).