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Baden-Württemberg verpflichtet seine Städte und Gemeinden, gegen Falschparken vorzugehen. Anderswo mauern Ordnungsämter – und bedrohen sogar Bürger, die sie bei ihrer Arbeit unterstützen wollen.

Nach einem neuen Erlass von Baden-Württembergs Verkehrsminister Winfried Hermann müssen die kommunalen Ordnungsbehörden im Land Falschparken deutlich strenger ahnden. Der Erlass stellt vor allem klar, dass die Ämter vor Ort nicht bei Falschparkerei chronisch wegschauen können. In vielen Städten tun sie das bisher und berufen sich auf Paragraf 47 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OwiG). Nach ihm gilt bei der Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten wie Parkverstößen das sogenannte Opportunitätsprinzip, nachdem das Vorgehen im sogenannten pflichtgemäßen Ermessen der Verfolgungsbehörde liegt.

Der Erlass aus Baden-Württemberg erinnert daran, dass die Ämter Ermessensspielräume nur in Einzelfällen haben. Keine Stadt kann grundsätzlich beschließen, bei chronischem Falschparken an bestimmten Orten einfach nichts zu tun. Das ist jedoch der Tenor vieler interner Dienstanweisungen und öffentlicher Äußerungen in Sachen Falschparken. So wird zuweilen eine Restgehwegbreite von einem Meter toleriert, bei denen die Ordnungskräfte nicht einschreiten sollen.

Nach dem Erlass des baden-württembergischen Verkehrsministeriums steht dies mit den Pflichten der Verfolgungsbehörden nicht im Einklang. Wenn andere Verkehrsteilnehmer behindert würde, sei das das Abschleppen verbotswidrig abgestellter Fahrzeuge regelmäßig geboten sei. Nach der Rechtsprechung sei es dabei ausreichend, dass „das Verhalten des rechtswidrig Parkenden dazu geeignet ist, zu Behinderungen der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs einschließlich des ruhenden Verkehrs zu führen (Verwaltungsgericht Neustadt, Urteil vom 30. Juni 2017 - 5 K 902/16.NW). Einer tatsächlichen Behinderung bedarf es hier nicht.“ Der Erlass zitiert auch aus der juristischen Fachliteratur: Es bedürfe „nicht das Eingreifen des Amtsträgers einer Begründung, sondern die Nicht-Ahndung braucht als Ausnahme eines zusätzlichen Kriteriums, welches zu dokumentieren ist (Karlsruher Kommentar, 5. Aufl., OWiG-Mitsch, Einleitung Rn. 155, 156)“.

Das Verkehrsministerium in Stuttgart sieht es laut Erlass „mit Sorge, dass insbesondere in Kreuzungsbereichen sowie auf Geh- und Radwegen Verkehrsgefährdungen durch rücksichtsloses Verhalten von VerkehrsteilnehmerInnen entstehen.“ Polizei- und Ordnungsbehörden werden ausdrücklich ermuntert, vom Abschleppen Gebrauch zu machen: Das schützt vor Gefahren und ist ein Zeichen gegen das schlechte Vorbild, das vom Falschparken ausgeht. Die lokalen Behörden werden außerdem vom Ministerium explizit aufgefordert, auch Anzeigen von Privatpersonen nachzugehen.

Baden-württembergische Städte reagieren unterschiedlich und teils auch bedenklich. So Karlsruhe einerseits mit stärkerer Verfolgung, andererseits mit einem Legalisierungsprogramm des bisher illegalen Parkens dort, wo zum Gehen 1,60 Meter Restbreite bleibt - aus fachlicher Sicht zu wenig. Zudem droht  Karlsruhe damit, sehr schmale, kaum nutzbare und darum kaum genutzte Gehwege in einigen Straßen nicht etwa auszubauen, sondern sie ganz abzuschaffen. Auch in Ulm ist die Praxis zweischneidig - einerseits mit der Feststellung "illegales Gehwegparken kann sie (die Stadt) ... nicht weiter tolerieren", andererseits mit der Drohung "Die Stadtverwaltung prüft, in welchen Straßen sie das Parken auf dem Gehweg explizit erlauben kann." Immerhin  bekennen sich jetzt beide Städte zu einer Haltung, die selbstverständlich sein sollte: Sie wollen Verbotenes unterbinden, statt es zu Lasten der Menschen zu Fuß und in Rollstühlen einfach hinzunehmen.

Die Stadt Stuttgart schrieb einem Bürger, er möge künftig stets persönliche Betroffenheit nachweisen. "Nur wenn Sie selbst in irgendeiner Form behindert werden, wird Ihre Anzeige weiterverfolgt. Hierzu ist dann aber auch eine Konkretisierung notwendig." Das dürfte im Alltag oft leicht fallen.

 

Städte: Rechtsbruch hui, Anzeigen pfui

In anderen Bundesländern geschieht das Gegenteil des rechtlich und verkehrspolitisch Nötigen: Stadtspitzen und ihre sogenannten Ordnungsämter schlagen sich auf die Seite von Rechtsbrechern, verweigern ihre Pflicht und bedrohen sogar Bürger, die das Recht angewandt sehen wollen. Die Stadt Wuppertal teilte im Juli 2020 mit: „Wenn das Ordnungsamt hinsichtlich des Gehwegparkens konsequent einschreiten sollte, würden ca. 1/3 aller zur Zeit genutzten Parkplätze wegfallen.“ Klare Priorität in Wuppertal: Raumgrapschende Schwarzparker werden geschont, alle Fußgänger in den betreffenden Straßen werden schikaniert – und dann auch noch verhöhnt: „Es gibt hunderte Straßen, in denen das Gehwegparken geduldet wird, da sich Fußgänger und Autofahrer problemlos arrangieren.“

In Frankfurt am Main schrieb Oberbürgermeister Peter Feldmann 2019 seinen Stadtverordneten zum chronischen Falschparken auf Gehwegen: „In einzelnen Bereichen liegt … ein so hoher Parkdruck durch die Anwohnerinnen und Anwohner vor, dass die Interessen der zu Fuß Gehenden nicht mit letzter Konsequenz durchgesetzt werden können.“ Davon behinderte Fußgänger müssten das hinnehmen, habe der Magistrat beschlossen: „Das Interesse der Anwohner an Parkmöglichkeiten kann bei dieser Ermessensabwägung nicht unberücksichtigt bleiben.“ Die einen legal auf dem Gehweg, die anderen illegal – dem Oberbürgermeister gar nicht egal: Priorität hat das „Interesse“ der Illegalen, die die Stadt gleichsetzt mit „den Anwohnern“.

Und er setzte noch eins drauf: „Sofern jedoch auf dem Gehweg geparkt wird, obgleich ein Parken am Fahrbahnrand möglich wäre, wird konsequent eingeschritten.“ Was umgekehrt heißt: Wo die Fahrbahn zu schmal zum Fahren und zum Parken ist, da wird nicht das Recht durchgesetzt, sondern dürfen Fahrer und Parker sich zu Lasten der Gehenden ausbreiten, und zu Lasten des Rechtsstaats auch. In einem anderen Schreiben erfand die Stadt Frankfurt dort, wo „die Straßenbreite ein regelkonformes Parken oft nicht zulässt", einen „gesellschaftlichen Konsens,… dass diese Einschränkungen der Gehwege toleriert werden“. 

Zur Rechtsverachtung bekannte sich im Juli 2020 auch die angeblich so solide Stadt Münster: „Es gilt der Grundsatz, dass das Gehwegparken innerhalb des Stadtgebiets geduldet wird.“ Ein Münsteraner Bürger wollte genauer wissen, ob und wie die Stadt eigentlich ihre gesetzliche Aufgabe des Einhaltens von Parkregeln wahrnehme. Daraufhin die Stadt das Thema zur Geheimsache: Es „würde das bekanntwerden (sic!) detaillierter Informationen die Sicherheit und Ordnung in der Stadt gefährden“.

Andere Städte lassen nicht nur Falschparker in Ruhe, sondern attackieren eigene Bürger, die den Ämtern Rechtsbrüche mitzuteilen. Ordnungsamts-Leiter Helmut Loris aus Leipzig teilte einem lästigen Bürger mit, Anzeigen seien „nur eine Anregung an die Verwaltungsbehörde“ und dürften „nicht der Regelfall sein“. Wer öfter anzeige „nehme quasi die Rolle eines Ermittlungsbeamten ein“ und verstoße gegen das „Gewaltmonopol des Staates“. Ein ziemlich verunglücktes Argument: Niemand maßt sich die Staatsrolle mit einer bloßen Anzeige an; das beginnt erst danach, wenn Behörden ein Bußgeld verhängen und kassieren. Für Loris ist das egal. Er schrieb dem Bürger, es werde „die Bußgeldbehörde Leipzig ab sofort Ihre Anzeigen nach Prüfung zurückweisen und nicht weiterverfolgen“.

Noch mehr liegt die Schonung von Rechtsbrechern der Stadt Braunschweig am Herzen: Sie rüffelte amtlich einen Bürger, weil der es gewagt hatte, in Braunschweigs Ordnungsamt zahlreiche Rechtsverstöße anzuzeigen. „Erneut haben Sie über 30 Anzeigen zu Falschparkern … übersandt“, empörte sich die Behörde. Das aber sei „eine staatliche hoheitliche Aufgabe, deren Übertragung auf Private rechtlich nicht zulässig ist“. Es seien lediglich „Anzeigen durch Private in Einzelfällen möglich“. Vom FUSS e.V. folgte eine Anfrage nach der in Braunschweig erlaubten Höchstzahl von Anzeigen; eine Antwort gab die Stadt nicht.

Eine noch drohendere Haltung gegenüber einem anzeigenden Bürger nahm Magdeburg ein. Dort stellte ein offenbar unterbeschäftigter Ordnungsamts-Mitarbeiter in einem vierseitigen Brief fest, wer anzeige, der übermittele ja auch personenbezogene Daten, nämlich das ganz persönliche Autokennzeichen. Und das verstoße gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Der Beamte teilte mit, die Falschparker-Anzeigen werde er selbst nicht mehr prüfen – aber sie dem Landes-Datenschutzbeauftragten übergeben, in der Hoffnung auf „Einleitung eines Verfahrens und Ahndung einer Ordnungswidrigkeit“. Denn „soweit Sie ein verbotswidrig parkendes Fahrzeug feststellen, Marke, Typ, Kennzeichen, Standort, Tag, Zeit und Tatbestand erfassen oder ein Foto aufnehmen, greifen Sie in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung der für das Fahrzeug verantwortlichen Person ein.“  Eine bemerkenswerte Haltung für den Mitarbeiter einer Behörde, zu deren Aufgaben das Ahnden von Falschparkern gehört: Deshalb ergangene Anzeigen bearbeitet er nicht. Aber für den Datenschutz der mutmaßlichen Regelbrecher fühlt er sich verantwortlich.

Nur selten werden bisher Behördenmitarbeiter belangt, die sich als Beschützer von Rechtsbrechern sehen. So der Chef der Darmstädter Kommunalpolizei (anderswo Ordnungsamt) im Jahr 2018. Nachdem Bürger hartnäckig gegen chronisches Falschparken protestiert hatten, lehnte er Abhilfe mit den Worten ab „Wir wollen doch kein Polizeistaat werden.“ Er verglich demokratisches Ordnungsrecht, dessen Wahrung sein Job war, mit einer Diktatur. Die Vereine Wegerecht und FUSS e.V. protestierten; schließlich versetzte Darmstadts Oberbürgermeister den Hüter der Unordnung auf einen weniger heiklen Posten. Seitdem kommt in Darmstadt der Abschleppwagen öfter.