Gehwegparken ist verboten

Bremen: Nicht unbedingt

Drei Bremer hatten geklagt. Die Gehwege vor ihren Häusern waren beidseitig zugeparkt. Kinderwagen, Rollstuhlfahrer oder Menschen mit Rollatoren kamen nicht mehr durch oder mussten auf die Straße ausweichen. Es folgte eine lange juristische Auseinandersetzung.

2024 kam das Urteil vom Bundesverwaltungsgericht. Aus der Presseerklärung:

Anwohner können bei einer erheblichen Beeinträchtigung der bestimmungsgemäßen Gehwegbenutzung einen räumlich begrenzten Anspruch gegen die Straßenverkehrsbehörde auf eine ermessensfehlerfreie Entscheidung über das Einschreiten gegen das verbotswidrige Gehwegparken haben“.

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Oderstr. in Richtung Pappelstr. sind nur eingeschränkt nutzbar
Oderstr. in Richtung Pappelstr.

Nun musste dieses Urteil in Vorschriften umgesetzt werden.

2025 brachte Innensenator Mäurer Kriterien für die Änderungen der Novelle der Verwaltungsvorschriften (VwV) zur StVO über den Bundestag ein:
Das Parken auf Gehwegen darf nur zugelassen werden, wenn genügend Platz für den unbehinderten Verkehr von Fußgängern gegebenenfalls mit Kinderwagen oder Rollstuhlfahrern auch im Begegnungsverkehr bleibt. Für die Beurteilung des unbehinderten Verkehrs sind die Länge der Verengung, das Verhältnis der für das Parken auf Gehwegen in Anspruch genommenen zur gesamten Gehwegfläche, die Dichte des Gehwegverkehrs und die Ausweichmöglichkeiten zu berücksichtigen. Erforderlich ist stets eine Gesamtwürdigung der jeweiligen Umstände. Ferner ist zu beachten, dass die Gehwege und die darunterliegenden Leitungen durch die parkenden Fahrzeuge nicht beschädigt werden können und der Zugang zu Leitungen nicht beeinträchtigt werden kann.

Dies ist natürlich passiert, damit Bremen dem Parkdruck nachgeben kann und möglichst wenig verändern muss.
Wo Menschen leben müssen Gehwege frei sein, ohne eine Verhältnisgleichung aufstellen zu müssen.

Oderstr. Richtung Neuenlander Str. mit autofreiem Gehweg
Oderstr. mit neuen Parkregeln

Aber immerhin ist einiges passiert.

Dass die Rettungswege frei sein müssen, ist ziemlich unstrittig. Da will niemand verantwortlich sein, wenn etwas passiert. Die Situation ist durch Aufstellen von Park- und Halteverbotsschildern verbessert worden.

Im Juli 2026 hat das Amt für Straßen und Verkehr (ASV) damit begonnen im Flüsseviertel, dem ersten von vier ausgewiesenen Stadtteilen, neue Parkregeln aufzustellen. In markierten Bereichen auf einer Straßenseite ist das Parken erlaubt, auf der anderen Seite ist der Gehweg komplett autofrei. Bis November sollen die Arbeiten auch in den benachbarten Straßen abgeschlossen sein. Ab dann gilt Bewohnerparken.

Ich hoffe, dass die geplanten Maßnahmen auch zeitnah umgesetzt werden.
Die CDU wehrt sich gegen diese Maßnahme: „Dieser unkoordinierte Parkplatzabbau muss gestoppt werden. Bremen braucht jetzt ein Parkraum-Moratorium“.

Ich meine die Sicherheit von Kindern und Menschen mit Beeinträchtigungen sowie die Attraktivität unserer Straßen haben Vorrang vor Parkkomfort.

Klaus Milde

21.08.26