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Die Begeisterung bei der Umsetzung von Tempo 30 in verschiedenen Gemeindestraßen hielt sich bei unserer Stadtverwaltung, wie Sie sicher vermuten werden, in Grenzen.

Vor über 10 Jahren sammelten wir bei den Anwohnern unserer Straße Unterschriften, um diese an die Stadtverwaltung weiterzugeben und hier eine Sicherheitserhöhung für Fußgänger, die Radfahrer und auch für Tiere die hier leben, zu erhalten.

Jedoch es geschah, wie Sie sich denken können, nichts.

Zu diesem Zeitpunkt beließen wir es dabei und dachten uns, die Behörde wird es schon wissen.

Mittlerweile wissen wir, dass versucht wird, Bürgerinnen und Bürgern mit haltlosen Scheinargumenten die Wind aus den Segeln zu nehmen, damit sie Ruhe geben und sich zurückziehen.

Aber wir gaben uns damit nicht zufrieden und fragten im Jahr 2023 bei unserer Stadtverwaltung nach, ob wir in mehreren Gemeindestraßen Tempo 30 Zonen angeordnet bekommen könnten.

Im November 2023 stellten wir Bürgeranträge dazu. In einigen Straßen wurden daraufhin Tempo 30 Zonen ausgewiesen, jedoch in anderen, auch in der wir wohnten, nicht. Die haltlose Begründung unseres Bürgermeisters Erwin Baumgartner, UWG, war, dass in Mischgebieten (Gebiete von Wohnen und Gewerbe) keine Ausweisung von Tempo 30 Zonen möglich sei. Auf Nachfrage, wo die Grundlage zu dieser Aussage zu finden sei und auf welches Gesetz es sich beziehen würde, erhielten wir keine Antwort.

Wir stellten eine Anfrage an die Stadt zur stattgefundenen Verkehrsschau. Erhielten sie jedoch nicht. Der Experte Prof. Dr. Walter Eichendorf, Präsident des Europäischen Verkehrssicherheitsrates ETSC, erläuterte: „Die Ergebnisse von Verkehrsschauen müssen an interessierte Bürger herausgegeben werden und es darf in der Verkehrssicherheit kein Geheimwissen geben. Die Rechtsgrundlage für Verkehrsschauen ist die VwV-StVO zu § 45 Abs. 3 StVO.“

 

Daraufhin erhielten wir den angefragten Aktenvermerk Verkehrsschau 23/ 24 .

Darin fanden wir die Aussage von unserem Bürgermeister Erwin Baumgartner, dass Tempo 30 Zonen in Mischgebieten nicht möglich seien.

Von Fuss e.V. half uns Roland Stimpel mit einem hervorragenden Schreiben. Mehrfach fanden sich dazu Artikel in der örtlichen Presse die auch realitätsnah geschrieben wurden. Jedoch wurden wir dazu selten befragt.

Am 28.7.24 findet sich in der örtlichen Presse:

Kinder und Senioren schützen: Bürgernetzwerk will mehr Tempo 30 in Neumarkt-St. Veit

Deshalb erneuert das Bürgernetzwerk seine Forderung, auch für die Peter-Hans-Straße, Einmayrstraße, Herbst- und Sommerstraße sowie Am-Ackermann-Gütl Tempo 30 anzuordnen. Mit diesen Straßen hat sich der Bau- und Umweltausschuss bereits beschäftigt. Er kam aber zu dem Schluss, dass hier Tempo 30 nicht möglich ist.“

Genauere Informationen erhalten die Bürgerinnen und Bürger nicht, denn die Vorabbesprechung des Ausschusses fand in einer nichtöffentlichen Sitzung statt. Weshalb so Vieles hinter verschlossenen Türen besprochen werden muss?

Hier stört nun mal kein engagierter Bürger, egal welcher Art. Jedoch kann so keine Entscheidungsfindung des Gremiums verfolgt werden und das wäre die Grundlage, um Politikverdrossenheit zu verdrängen.

Weiter steht im Artikel: „Trotzdem war der Ausschuss dagegen, da diese Straßen aus verkehrsrechtlicher Sicht und wegen der Ortsverhältnisse in einem Mischgebiet liegen beziehungsweise kurze Stichstraßen sind. Bürgermeister Erwin Baumgartner ergänzte in der Sitzung, dass wegen des Querschnitts beziehungsweise der Breite der Straße Tempo 30 nicht angeordnet werden könne. Um hier Tempo 30 durchzusetzen, müsste der Bedarf extra überprüft werden. Dazu sei aber zwingend notwendig, vorher eine Verkehrszählung durchzuführen.

Damit wollte sich das Bürgernetzwerk nicht zufriedengeben. Deshalb wandte sich Eva Guse an den Verein „FUSS“. Der Verein sieht sich als Fachverband, der die Interessen der Fußgänger in Deutschland vertritt und dabei Bürger, Verwaltung und Politik berät und vernetzt.

Roland Stimpel aus der Vorstandschaft von FUSS schreibt, dass der Begriff „Mischgebiet“ ein Begriff aus der Baunutzungsverordnung sei, die Straßenverkehrsordnung diesen Begriff aber nicht kenne. Auch die Kategorie „Durchgangsstraße“ gebe es in der Straßenverkehrsordnung nicht. Der Ingenieur für Stadt- und Regionalplanung sagt zudem, dass die Straßenverkehrsordnung bei den Voraussetzungen für eine Tempo-30-Zone nirgends etwas über Breite und Querschnitt der Straße aussage. Sein Fazit: „Es ist für uns nichts erkennbar, was die Verkehrsbehörde an der Einrichtung einer Tempo-30-Zone rechtlich hindern sollte“.

Und am 19.2.25 „Ehepaar Guse drückt auf die Tube: Bald auch Tempo 30 in Neumarkts Seitenstraßen?“

„Es gibt keinen Grund, dem Wunsch nicht zu entsprechen“, signalisiert Neumarkt-St. Veits Bürgermeister Erwin Baumgartner. Bis wir eine Handlungsanleitung vom Innenministerium und die Änderung der Verwaltungsvorschrift haben, werden wir die Anträge zurückstellen. Im Moment gilt hier noch die alte Rechtslage“, begründet der Bürgermeister. Nach der alten Rechtslage seien die gewünschten Beschränkungen nicht möglich. Und auch Christian Perau, Sprecher der UWG-Stadtratsfraktion, hat bereits nach Erhalt der Anträge erklärt, dass er davon nicht begeistert sei. Er verweist auf eine Anfrage vom 21. November 2024 im Neumarkt-St. Veiter Stadtrat, bei der ihm bestätigt worden sei, dass durch die aktuelle Änderung der Straßenverkehrsordnung die Umsetzung von Tempo-30-Zonen durch Kommunen erleichtert werde. „Aber auch, dass für die Umsetzung die Ausführungsverordnung noch abgewartet werden sollte. Diese Ausführungsverordnung wird im Frühjahr 2025 erwartet.“

Hätten die Stadträte  mit den Antragstellern gesprochen, hätten Unklarheiten und sachliche Fehleinschätzungen ausgeräumt werden können.

„Man sei sich im Stadtrat darüber einig gewesen, dass das Thema angepackt werde, wenn die Ausführungsverordnung vorliege. Entsprechend verwundert hat sich Perau dann gezeigt, dass jetzt doch ein Antrag eingereicht worden sei. Dass über die Antragsstellung auch die Presse informiert worden sei in Kombination „mit der Androhung eines Bürgerantrags“ hat ihm offensichtlich nicht gefallen. Deshalb stellt er die Frage: „Geht es hier um die Sache, oder um was anderes? Bei diesen Spielchen bin ich raus!“ Konnte man weiter im Artikel lesen.

Fehlinformationen fanden auch Einzug in den Stadtrat, wie man aus dem Artikel entnehmen kann.

Eigentlich ist die Aufgabe des Stadtrats, laut Bayerischer Gemeindeordnung Artikel 30, Absatz 3, die gesamte Gemeindeverwaltung, insbesondere auch die Ausführung seiner Beschlüsse zu überwachen.

Der Stadtrat stellt die Vertretung der Gemeindebürgerinnen und Gemeindebürger dar.

Somit sollte er im Sinne der Bürgerinnen und Bürger entscheiden und die Gemeindeverwaltung kontrollieren. Leider waren die letzten Jahre nicht dafür geschaffen. Hoffen wir nach den Wahlen auf eine Veränderung.

Wir sendeten unseren Repräsentanten eine   E-Mail und eine ausführliche Information zu unserem Antrag für Tempo 30 Zonen mit Bildern zu und baten um Rückmeldung. Wir waren zu Gesprächen bereit. Von 15 Angeschriebenen, meldeten sich nur vier zurück und nur zwei sprachen mit uns.

In einer Stadtratssitzung wurde beschlossen die neue StVO und deren Ausführungsverordnung abzuwarten.

Hätten die Stadträte mit uns gesprochen, hätten wir Ihnen sagen könne, dass die Novellierung der Verwaltungsvorschrift rein gar nichts an den rechtlichen Voraussetzungen für unsere Tempo 30 Zonen Anträge ändern wird.

Ein Stadtrat fühlte sich durch einen Bürgerantrag „bedroht“. Ein Bürgerantrag ist in unseren Augen ein demokratisches Mittel, um Bürgerinnen und Bürgern eine Stimme zu verleihen, die oft überhört wird.

Wir ließen ein Gutachten Tempo 30 Zonen von einem Fachanwalt für Verkehrsrecht erstellen. Darin wird aufgezeigt, dass es keine Veränderung des Straßenverkehrsgesetz benötigt, um unseren Wünschen zur Sicherheitserhöhung für die Fußgänger zu entsprechen.

 

Und es tat sich wieder nichts- man wartete ab, um den Bürger ruhig zu stellen.

Jedoch ließen wir uns nicht abweisen und bohrten weiter. Aufgrund einer Anfrage beim Landratsamt Mühldorf erhielten wir nach einiger Zeit folgende Information, dass es wohl doch möglich sei Tempo 30 umzusetzen.

Vielleicht war eine Mail an unseren Bürgermeister Erwin Baumgartner mit ausschlaggebend.  Unser Bürgermeister ist seit 24 Jahren im Amt. Seine Partei ist die Unabhängige Wählergemeinschaft. In dieser Mail schrieb ich: „Erneut möchte ich Ihnen nochmals ans Herz legen hier zu handeln, bevor etwas passiert….Sie möchten doch sicher als Bürgermeister in Erinnerung bleiben, der sich für seine Einwohner eingesetzt hat und nicht mit Schuld an einem Unglück trägt, das hätte verhindert werden können.“

Und siehe da im Dezember 2025, nach über zwei Jahren beharrlichem Nachbohren und Nachfragen wurden alle unsere Bürgeranträge vom Jahr 2023 umgesetzt, auch in unserer Straße.

Aber offiziell nicht deshalb, weil Bürgerinnen und Bürger sich engagiert haben, nein, sondern weil sich der Stadtrat nun für den Schutz der Menschen ausspricht!

In einem Bericht des Oberbayerischen Volksblatts vom 19.2.25 steht „Der Stadtrat von Neumarkt-St. Veit hat beschlossen: In mehreren Straßen gilt künftig Tempo 30. Nach Verkehrszählungen, Diskussionen und Bürgerbeteiligung ist der Weg frei für mehr Sicherheit in Einmayrstraße, Bahnhofstraße und weiteren Bereichen.“

Wir danken unserem Stadtrat von ganzem Herzen, dass er sich nun für die Verkehrssicherheit der Schwächsten ausgesprochen hat!

Ja, es wäre schon vor über 10 Jahren möglich gewesen hier Tempo 30 umzusetzen und hätte sich der Stadtrat nicht mit Scheinargumenten begnügt, sondern hinterfragt und mit den Antragstellern gesprochen, hätten er vielleicht den Fehler bemerkt und hätte seine Aufgabe wahrnehmen können, die Stadtverwaltung in der Ausführung ihrer Beschlüsse zu überwachen.

 

Wir hoffen für die Zukunft darauf!  Auf einen respektvollen Umgang auf Augenhöhe mit engagierten Bürgern und einen offenen Austausch.

Wir haben unser Ziel erreicht durch Beharrlichkeit, mit viel Wind in den Segeln,

den wir uns nicht nehmen ließen, mit guten Argumenten (Rechtsgutachten, Informationsschreiben)

und immer korrekter Kommunikation. Unser Dank geht auch an die Presse.

Falls Sie Fragen, Anregungen oder Ähnliches erlebt haben, melden Sie sich gerne unter NSV@fuss-ev.de

Stadtplatz von Neumarkt-Sankt Veit
Tempo 30- einfach sicher

Tempo 30 vor sensiblen Bereichen entlang der Staatsstraße 2086 in Neumarkt- Sankt Veit:

Da es sich um eine Staatsstraße handelt, ist die zuständige Verkehrsbehörde im Landratsamt Mühldorf zu finden. 

Wenn sie sich nicht sicher sind um welche Straßenart es sich bei Ihnen handelt, dann schreiben Sie einfach eine Mail an Ihre Stadt und fragen Sie dort nach. Sicher wird man Ihnen dort gerne weitere Informationen geben.

2018 fragten wir das erste Mal per Mail beim Landratsamt Mühldorf nach. Es kam die Antwort, sei es nicht möglich vor der Grundschule entlang der Staatsstraße Tempo 30 umzusetzen.

Seltsam, denn 2016 wurde das Straßenverkehrsgesetz so zum Positiven verändert, dass erleichtert Tempo 30 an übergeordneten Straßen wie Staats-, Bundes- und Kreisstraßen vor sensiblen Einrichtungen angeordnet werden kann. 

Zu den sensiblen Einrichtungen zählen hierbei Kindergärten, Schulen und Pflegeeinrichtungen. Diese Änderung der Straßenverkehrsordnung findet sich in der  Bundesratdrucksache 332/ 16.

Herzstück sollte der verbesserte Schutz der Kinder auf Ihrem Schulweg sein und es sollte Tempo 30 “in der Regel” nach Einzelfallprüfung umgesetzt werden.

Jedoch  heißt in der Regel anscheinend in Bayern möglichst nicht!

2021 sendeten wir an das Landratsamt Mühldorf eine erneute Mail. Dieses Mal erhielten wir ein mehrseitiges Ablehnungsschreiben, weshalb hier bei uns Tempo 30 vor der Schule nicht möglich sei.

Ein persönliches Gespräch mit unserem Landrat, Maximilian Heimerl, wurde trotz mehrerer Anfragen als “nicht zielführend” abgelehnt.

Als Gegenargumente wurden genannt, es gäbe keinen direkten Zugang zur Staatsstraße und es sei keine Gefahrenlage erkennbar.

Da es von dieser Seite her kein Weiterkommen gab, stellten wir als Bürgernetzwerk eine Tempo-30 Petition dazu an den Bayerischen Landtag. Ganze vier Behandlungstermine, ganze zwei Ortstermine waren notwendig, um endlich zur Sicherheitserhöhung der Schulkinder Tempo 30 eingerichtet zu bekommen. Wieviel Steuergeld und Aufwand, wie viele Fahrten zum Landtag waren notwendig- keine Frage die Sicherheit ist es wert-  die Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer zu erhöhen. Weshalb müssen Bürgerinnen und Bürger dies bewerkstelligen, weshalb setzen die Behörden dies nicht selbständig um?

Woran liegt es? könnte es an der Parteizugehörigkeit der Behördenmitarbeiter liegen? Daran, dass Kinder, Senioren und Fußgänger keine Lobby haben? Die Parteien jedoch von Lobbyisten umgeben sind? Dass Rücksichtnahme in unserer Gesellschaft kaum mehr zählt? Liegt es am Innenministeriellen Schreiben vom 02.08.2017 zu Tempo 30 vor sensiblen Bereichen?

Anschreiben an die Abgeordneten, Bildmaterial, Schreiben an Herrn Staatssekretär Kirchner, an Polizeipräsident Hauser, an Herrn Florian Herrmann, Frau Anna Stolz, Hubert Aiwanger, usw. waren dazu notwendig- um es endlich umgesetzt zu bekommen.

Ohne Medienbeteiligung, ohne Öffentlichkeitsarbeit wäre unsere Petition einfach abgelehnt worden. Wir haben mit Hilfe des VCD e.V. ein Rechtsgutachten von Dr. Dilling , Fachanwalt für Verkehrsrecht anfertigen lassen. Aus diesem geht eindeutig hervor, dass es zwingend erforderlich ist und seit 2016 rechtlich möglich ist Tempo 30, streckenbezogen, anzuordnen. Weshalb jedoch blockieren die Behörden? Weshalb wird nun seitens des Landratsamtes Mühldorf angeführt, dass es nun erst seit 2024 möglich sei, aufgrund des hochfrequentierten Schulweges Tempo 30 umzusetzen.

50 Jahre lang prangerten die Schilder “Gas weg Schule” und “Danke” vor der Schule, die nicht als offizielles Verkehrszeichen gelten. Mittlerweile wurde die Schilder durch klappbare Schilder mit Tempo 30 mit der zeitlichen Begrenzung nur von 7 biss 14 Uhr. In den Ferien werden sie einfach zugeklappt.

Nicht ideal, aber auch hier geht aus dem IMS Schreiben hervor: nur zeitlich begrenzt zu den Öffnungszeiten der Schule sollte das Tempolimit gelten.

Behandlung der Petition für Tempo 30

 

Insgesamt waren dazu vier Behandlungstermine im Bayerischen Landtag und zwei Ortstermine notwendig, um letztendlich Tempo 30 zu erhalten.

Ein Ortstermin fand im hinteren Hof der Schule statt, ohne den Blick auf die Staatsstraße zu haben. Wollte man den Blick auf eventuelle gefährliche Situationen vermeiden?!

Beim zweiten Termin standen wir in dem vom Landratsamt „nicht vorhandenem Zugang“.

 

 

 

 

 

 

 

 

Sicher zur Schule- sicher nach Hause

Alle Jahre wieder setzen sich Politiker, wie Herr Dr. Söder, Herr Staatsminister Joachim Herrmann und Frau Ministerin Anna Stolz, zu Schulbeginn für die Sicherheit der Kinder auf dem Schulweg ein, für sie ist die Umsetzung von Tempo 30 wie sie gehandhabt wird anscheinend in Ordnung. Hier finden Sie ein Schreiben von den Mitarbeitern von Frau Anna Stolz vom Innenministerium ob Unterstützung für Tempo 30 vor Schulen von Ihr kommen könnte.

 

 

 

Weshalb wird nicht für mehr Tempo 30 geworben?

Das würde die Sicherheit für die Kleinsten immens erhöhen!

 

Warum setzen sich Herr Dr. Söder, Frau Anna Stolz und Herr Florian Hermann,  sich nicht für mehr Tempo 30 vor Schulen ein? Die Kinder sollen doch sicher zur Schule und wieder sicher nach Hause kommen.

 

In Neumarkt- Sankt Veit vor unserer Grundschule haben wir zu Beginn Unterstützung von dem Elternbeirat der Grundschule erhalten. Dieser wurde jedoch von Bürgermeister Erwin Baumgartner darauf hingewiesen, dass er sich nicht politisch engagieren dürfe- somit kehrte auch hier Ruhe ein.  

Ist der Schutz seiner Kinder auf dem Schulweg politisch???

 

 

Letztendlich bekamen wir im September 2024 Tempo 30 vor unserer Grundschule umgesetzt.

 

„Landrat ordnet Tempo 30 an“.  Aber nicht deshalb, weil wir einen direkten Zugang hätten, sondern wegen der Novellierung der StVO vom Dezember 2024 (die im April 2025 in Kraft trat), nein aufgrund des „hochfrequentierten Schulweges“ sei es nun „endlich“ möglich, sagt das Landratsamt Mühldorf (Verkehrsrechtliche Anordnung ).

Eine Gefahrenlage ist nun plötzlich auch erkennbar! Diese wurde bisher negiert.

Hier finden Sie die Pressemitteilung Landratsamt Mühldorf: Max Heimerl ordnet Tempo 30 an 

Facebook- Beitrag Landratsamt Mühldorf mit Tempo 30 Zonen Schild

 

Verbesserungswürdig sind allerdings die Zeiten.

Es gilt nur von 7 bis 14 Uhr, danach kann wieder gerast werden.

Auch wenn Schüler zu späteren Zeiten nach Hause gehen.

 

Hier ein paar Begriffe um alles begreifen zu können, oder auch nicht:

 

 

 

Direkter Zugang, was ist das?

Eine Definition des “direkten Zugangs” existiert nicht. Es existiert in einem Kommentar von Zeitler zum Bayerisches Straßen- und Wegegesetz Art. 17 Abs. 3

Zugang ist die (nur) zum Gehen geeignete Verbindung eines der Straße benachbarten Grundstücks oder eines Privatwegs mit der Straße….“ 

 

Beim ersten Ortstermin in Neumarkt- Sankt Veit, hatte der Abgeordnete des Bayerischen Landtages, Manfred Eibl, Freie Wähler, die Idee, den Zugang zur Straße an der Ampel einfach zu sperren!

Dann kann nicht mehr Tempo 30 angeordnet werden. Hier erkennt ma bereits den Umsetzungswillen.

 

Ein Ausschnitt aus einer E-Mail des Bayerischen Staatsministeriums Sachgebiet C4:

„Es gibt keine gesetzliche Legaldefinition, wann von einem sogenannten „direkten Zugang“ auszugehen ist.

Laut Rechtsprechung, Beschluss des VG Düsseldorf vom 19.05.2021 , liegt eine allgemeinbildende Schule an einer Straße, wenn typischer Weise eine Vielzahl von Schülern das Schulgelände von der Straße aus betritt bzw. beim Verlassen der Schule unmittelbar vom Schulgelände auf die Straße tritt, die auf Tempo 30 herabgesetzt werden soll. Allerdings wird in dem Beschluss auch dargelegt, dass § 45 Abs. 9 Satz 4 Nr. 6 StVO keine Nebenzugänge, die regelmäßig nur von wenigen Schülern genutzt würden, erfasse.

Wir haben hier in Neumarkt- Sankt Veit einen Zugang von der Staatsstraße auf das Schulgelände, der täglich von einer Vielzahl von Schülern mehrmals benutzt wird!

 

Sie sehen, es ist eine reine Ermessensangelegenheit wie die Behörde es für sich befindet. Das darf und kann nicht weiter so bleiben! Falls die Petition nicht angenommen und umgesetzt worden wäre, wäre unser nächster Weg vor das Verwaltungsgericht gegangen. Warum ist das so? Weil sich niemand in seinen angeblichen Freiheiten, beim Rasen, einschränken möchte? Weil der Verkehr, Autos, LKWs immer noch Vorrang vor den Menschen hat? Sehr oft bekamen wir den Artikel 1 der Straßenverkehrsordnung zitiert, es müsse sich jeder Verkehrsteilnehmer rücksichtsvoll verhalten, damit er niemanden gefährdet… Dann würden wir keinerlei Einschränkungen wie 50 in Ortschaften, 100 km/h außerorts benötigen. 

 

 

 

Was gehört zur Straße?

Hier wurden wir im Straßengesetz fündig:

 Laut Straßengesetz (Deutschland) gehören der Straßenkörper wie der Straßenuntergrund, der Straßenunterbau, die Straßendecke, Dämme, Gräben, Entwässerungsanlagen, Böschungen, Stützmauern, Durchlässe, sowie die Fahrbahnen, Haltestellenbuchten, Gehwege, Radwege, Parkplätze, Trenn-, Seiten-, Rand- und Sicherheitsstreifen sowie Materialbuchten zu einer Straße. 

 

Das Landratsamt Mühldorf und die Regierung von Oberbayerns sind sich wie es scheint leider einig: Damit ein direkter Zugang anerkannt wird,  muss  die Türe der betreffenden Einrichtung sich direkt auf die betreffende Gefahrensituation öffnen- anscheinend kann nur dann Tempo 30 angeordnet werden und das ist schlicht und ergreifend fehlerhaft!

 

 

 

Verschiedene wichtige Begriffe, zu denen es keine Legaldefinitionen gibt:

einfache und qualifizierte Gefahrenlage, direkter Zugang, was gehört zur Straße

Wenn Sie dazu nichts finden können, suchen Sie in Gerichtsurteilen. Hier werden diese Begriffe meist anschaulich erläutert.

Gefahrenlage- einfache und qualifizierte

Zwei ganz verschiedene Arten der Gefahrenlagen und Grundlagen für Verkehrsanordnungen und Tempo 30 Ausweisungen darstellen.

 

Würde das Landratsamt Mühldorf den direkten Zugang anerkennen, dann müsste nur eine einfache Gefahrenlage nachgewiesen werden.

 

Bei der einfachen Gefahrenlage muss keine Unfallstatistik herangezogen werden, es reicht aus die Streckenführung, den Ausbauzustand der Straße auch witterungsbedingte Einflüsse mit zu betrachten, um diese Art der Gefahrenlage zu dokumentieren. Hier hängt, wie so oft, einiges am Ermessen der zuständigen Behördenvertreter wie die Auslegung erfolgt.

 

“Bei der einfachen Gefahrenlage bedarf es nicht des Nachweises, dass sich ein Schadensfall bereits realisiert hat. Es genügt, dass irgendwann in überschaubarer Zukunft mit hinreichender Wahrscheinlichkeit Schadensfälle eintreten können. Diese beurteilt sich danach, ob die konkrete Situation an einer bestimmten Stelle oder Strecke einer Straße die Befürchtung nahelegt, dass die zu bekämpfende Gefahrenlage eintritt.“ (aus einer E- Mail des Bayerischen Innenministeriums)

 

Hingegen bei der qualifizierten Gefahrenlage müssen bereits geschehene Unfälle herangezogen werden, die auch dokumentiert wurden. Hier kann Ihnen vielleicht der interaktive Unfallatlas behilflich sein.

LkW mit 50km/h entlang des Schulweges

Zitate aus dem Blog von Fachanwalt für Verkehrsrecht, Dr. Olaf Dilling, recht energisch:

“Bei der Schule wären wir – unter Verweis auf die Gesetzgebungsmaterialien – der Auffassung, dass bereits der Zugang von der Schule zur Straße eine Gefahr begründet. Eine weitere detaillierte Begründung der Geschwindigkeitsbegrenzung ist aufgrund der Ausnahme nicht nötig. Lediglich ausnahmsweise können örtliche Gegebenheiten wie Linienbusse oder prognostizierte Ausweichverkehre eine an deren Entscheidung begründen. Landratsämter in der oberbayerischen Provinz sehen das mitunter anders: Sie wollen „Blut sehen“, gefordert sind also bereits geschehene Unfälle, die sich in der Unfallstatistik als besonderer Gefahrenschwerpunkt niedergeschlagen haben.”

 

“Und auch aus Oberbayern, wo wir eine Elterninitiative im Rahmen eines Petitionsverfahrens beraten hatten, haben uns in den letzten Tagen gute Nachrichten erreicht. An sich wäre dort schon nach altem Recht Tempo 30 vor einer Schule möglich gewesen. Es gibt nämlich einen häufig benutzten Nebeneingang an der Hauptstraße. Jetzt ist der Landrat immerhin bereit, unter dem Gesichtspunkt des „hochfrequentierten Schulwegs“ auf einer viel mit Lkw befahrenen Durchgangsstraße mit schmalen Gehwegen und gefährlichen Querungen die Geschwindigkeitsreduktion anzuordnen.
Uns soll das recht sein. Solange die Kinder nun sorgloser loslaufen und sicherer ankommen können, lassen wir mit Blick auf die Begründungen der Verkehrsverwaltung fünf grade sein.”

Markierungen vom Autor der Fuss e.V. Seite

Das Blog

Alle Fünf gerade möchten wir von unserer Ortsgruppe es nicht sein lassen, weil sich dadurch bei der Umsetzung von “in der Regel” bei uns in Bayern in anderen Kommunen,  ja selbst in unserer eigenen, sich nichts ändern wird.

Vor der Schule ist die Einführung von Tempo 30 laut Landratsamt Mühldorf seit September 2024 möglich wegen des “hochfrequentierten Schulwegs”!

Jedoch auf einem begrenzten Teil der Staatsstraße vor dem Bahnhof möchte man seitens der Behörde noch abwarten bis das Innenministerielle Schreiben der Bayerischen Staatsregierung vorliegt, wie genau der hochfrequentierte Schulweg denn beschrieben wird.

 

Wie passt das zusammen?

 

 

Hier finden Sie eine Anfrage  eines Abgeordneten des Bayerischen Landtages an Herrn Staatsminister Joachim Herrmann, wann denn nun ergänzende Vollzugshinweise zur Novellierung der Straßenverkehrsordnung zu erwarten sind. In Baden-Württemberg wurden bereits im Dezember 2024 diese an die Behörden herausgegeben. Hier nimmt man mehr Rücksicht auf die Schwächsten im Straßenverkehr!

 

Wir bleiben weiterhin an der Thematik dran.

Rennmaus
schnelles Fahren macht nicht nur Menschen Spaß

Die ersten motorisierten Fahrzeuge kamen ab 1880 auf den Markt. Allerdings nur für einige auserwählte gut betuchte Personenkreise. Sie fuhren damals noch mit Dampfantrieb. Teilweise bereits elektrisch, jedoch nur kurze Entfernungen. Die große Entwicklung fand durch Carl Benz im Jahr 1886 mit dem ersten praktischen Motorwagen, genauer dem „Benz Patent-Motorwagen“ statt. Ab diesem Zeitpunkt entwickelte sich der Individualverkehr in einem rasanten Tempo.

Fahrzeuganzahl 1950  2,7 Millionen KFZ davon 0,7 Millionen PKW,

1 PKW pro 1000 Einwohner

10 bis 40 PS, durchschnittliche Reisegeschwindigkeit um 50 km/h

 

Fahrzeuganzahl 2024  69,1 Millionen KFZ davon 49,1 Millionen PKW,

590 PKW pro 1000 Einwohner

135 bis 140 PS, durchschnittliche Reisegeschwindigkeit 113,5 km/h

Während laut Statistischem Bundesamt um 1950 „nur“ 2,7 Millionen Kraftfahrzeuge, davon 700 000 PKW in Deutschland existierten, ist mittlerweile der Bestand im Jahr 2024 auf über 69 Millionen Kraftfahrzeuge, davon über 49 Millionen PKW, explodiert.

Ein siebzigfacher Anstieg! Damals kam ein PKW auf 1000 Einwohner in Deutschland. Heutzutage sind es 590 PKWs auf 1000 Einwohner gerechnet.

Früher, um 1950, besaßen die Fahrzeuge durchschnittlich 10 bis 40 PS und die Reisegeschwindigkeit betrug im Mittel 40 bis 60 Km/h. Im schnellfahrenden Deutschland besitzt das Auto mittlerweile im Durchschnitt 140 PS und man rast mit über 100 Km/h durch das Land.

schnelles Fahren

Tempolimits- warum wurden sie eingeführt

 

Wie bereits beschrieben fuhren früher nur wenige Automobile überaus schnell- durch immer mehr PS Stärken und moderner Technologie konnte immer schneller und schneller gefahren werden.

Dadurch fanden viele Menschenleben ein noch schnelleres Lebensende. Im Jahre 1905 wurde durch die k.u.k. Fahrverordnung ein erstes generelles Tempolimit eingeführt: Tempo 15 km/h innerorts– so schnell wie eine ein trabendes Pferd (ein PS). 1923 wurde die Geschwindigkeit innerorts verdoppelt und auf Tempo 30 angehoben. Die höheren Behörden hatten die Möglichkeit es noch weiter zu erhöhen. Ab 1934 wurden die meisten Geschwindigkeitsbegrenzungen aufgehoben, jedoch 1939 wurde auf Tempo 60 innerorts und auf 100 km/h außerorts die Raserei begrenzt.

Ab 1953 durfte so schnell gefahren werden wie gewünscht- auch im Ortsgebiet. „Wegen der so verursachten Dezimierung des Bürgerstands wird 1957 aber doch wieder ein 50-km/h-Limit eingeführt.“ (Die Presse)

1957 kam es letztendlich zu der bis heute bestehenden Einführung von Tempo 50 in der BRD. Bei damals einen PKW auf 1000 Einwohner. Seitdem hat sich der Fahrzeugbestand enorm erhöht.

Somit haben wir bei uns in Deutschland seit fast 70 Jahren durchgehend, zumindest in den meisten Städten, dieselbe Maximalgeschwindigkeit mit zahlreichen unnötigen Unfällen und Toten. Auch wenn es rechtlich möglich ist Tempo 30 auszuweisen, blockieren die Behörden immer noch. Sehen Sie bitte dazu den Beitrag über Tempo 30 vor unserer Grundschule.

 

Weshalb möchten Menschen schnell fahren?

Schnelles Fahren setzt das Belohnungssystem in unserem Körper in Gang. Es werden Hormone wie Adrenalin, Dopamin und Endocannabinoide ausgeschüttet. Die Menschen haben dabei das Gefühl frei zu sein, können Kontrolle ausüben, es macht sich Aufregung und Lebendigkeit breit. Es entsteht ein Art Rauschzustand. Wahrscheinlich ist es tief in unserer Psyche, in unserer Evolution, verankert. Man musste früher sehr schnell sein, sehr schnell rennen können, um den sicheren Tod durch Raubtiere zu entgehen. Vielleicht spielt dies eine Rolle bei den schnell fahrenden Personenkreisen, die noch von uralten Schaltkreisen im Gehirn belohnt werden.

Professor Bernhard Schlag, Verkehrspsychologe der TU Dresden, meint dazu folgendes: „Besonders bei jungen Männern ist der Regler im Hirn auf Tempo eingestellt“. Und wenn diese Freiheiten plötzlich eingeschränkt werden, ist man in der Alphaposition unterdrückt. Das wirkt sich wiederum negativ auf die Selbstwahrnehmung aus.

Natürlich spielt die Autolobby keine geringe Rolle bei Beibehaltung der Geschwindigkeitszustände von 1950.

 

Andere Länder machen es besser- Tempo 30 rettet Menschenleben

 

In über 160 Städten in vielen Ländern Europas wurde in großem Umfang Tempo 30 eingeführt. Genaue Details dazu finden Sie unter diesem Link:

http://de.30kmh.eu/warum-30-kmh/trendsetter-staedte-fuer-30-kmh/de-trendsetter-staedte-fuer-30-kmh-in-deutschland/

Laut der Rundfunkanstalt Yle hat es in Helsinki seit über einem Jahr (Juli 2024 bis Juli 2025) keinen Verkehrstoten mehr gegeben. Und das in einer Stadt mit über 690 000 Einwohnern. Helsinki zählt zu einer der größten Städte, die so etwas vollbracht hat. Bewundernswert und nachahmenswert!

Natürlich darf nicht vergessen werden alleine Tempo 30 auszuweisen reicht nicht aus, es muss auch kontrolliert werden.

Der Drang der Menschen doch schneller als erlaubt durch das Leben zu rasen, muss von mehreren Seiten gebremst werden.

Tempe 30 ist der Trend unserer Zeit

Städte wie Brüssel, Paris, Bologna, in denen im ganzen Stadtgebiet Tempo 30 gilt und andere Städte wie Amsterdam, Edinburgh oder Lyon die immerhin über 80 Prozent des Straßennetzes begrenzt haben.

 

Wie kam es zu Tempo 30?

 

Die Initiative ging wie Sie wahrscheinlich richtig vermuten, nicht von Behördenvertretern aus.

Wegen vielen tödlich verunglückten Kindern in Wohngebieten kam es aufgrund der Forderung von Bürgerinitiativen im Jahr 1970 zu mehreren Ausweisungen von Tempo 30 in deutschen Städten. Der Druck von Bürgerinnen und Bürgern schaffte die Grundlage von Tempo 30 zur Sicherheitserhöhung der Fußgänger in unseren Städten.

Seitdem hat sich nicht viel geändert. In einigen Städten benötigt es immer noch aktive Bewohner, die sich für Tempo 30 jahrelang einsetzen und dranbleiben.

Deshalb unsere Aufforderung- es macht Sinn sich für eine Sache einzusetzen- sich aktiv zu beteiligen- alle Bürgerinnen und Bürger können gemeinsam ganz viel zum Positiven verändern.

Sie müssen es nur wollen und aktiv  mitgestalten.

Deshalb kontaktieren Sie uns- am besten gleich noch heute unter NSV@fuss-ev.de

Wir versuchen unsere Stadt fussfreundlicher zu gestalten.

Dazu gehören vor allem sichere Fusswege für alle.

Sichere Übergänge über Straßen und die Verlangsamung des immer schneller werdenden und stärker zunehmenden Autoverkehrs.

Die Sicherheit vor allem für Kinder, Senioren und allen anderen Menschen sollte im Vordergrund stehen.

Wir setzen uns für die  Umsetzung von Tempo 30 ein.

Seit 2024 haben wir es vor unserer Grundschule dank einer Petition beim Bayerischen Landtag, entlang einer Staatsstraße, in Neumarkt- Sankt Veit geschafft die Sicherheit für die Kinder entlang ihres Schulweges zu erhöhen.

Seit Dezember 2025 sind unsere Bürgeranträge für mehr Tempo 30 Zonen und streckenbezogenem Tempo 30, die im November 2023 gestellt wurden, von der Verkehrsbehörde in Neumarkt Sankt Veit umgesetzt worden.

Wir haben es geschafft, als engagierte Bürger!

Viele Schreiben an Bürgermeister, Stadträte (m/w/d), an Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Landratsamtes Mühldorf, an die Regierung von Oberbayern, an den Petitonsausschuss des Bayerischen Landtages und an Abgeordnete waren dazu nötig.

Wir freuen uns sehr- in Zusammenarbeit mit dem Bürgernetzwerk NSV- Mitdenken-Mitreden-Mitgestalten, Transforum e.V., die Sicherheit vor allem der Fussgänger durch die Umsetzung von verschiedenen Tempo 30 Anordnungen erhöhen zu können.

Wir bleiben dran!

Falls Sie Wünsche, Anregungen, Fragen an uns haben, melden Sie sich sehr gerne bei uns.

Ungleiche Größenverhältnisse

Kind Schwerlastverkehr

 

 

Welche Chancen hat das Kind bei Tempo 50?

Kann in dieser Situation ein Schulweghelfer behilflich sein?

Oder würde Tempo 30 besser schützen?!

 

„Mit Schulwegdiensten sicher zur Schule – sicher nach Hause. An Überwegen, die durch Schulwegdienste zusätzlich gesichert waren, ereignete sich in den letzten Jahrzehnten in Bayern kein schwerer oder gar tödlicher Unfall.

Aber viele Übergänge und besondere Gefahrenpunkte sind nicht mehr gesichert. Deshalb brauchen wir wieder mehr Erwachsene als Schulweghelfer und Schulbusbegleiter und Schüler (ab 13 Jahren) als Schülerlotsen und Schulbuslotsen.

Die Gemeinschaftsaktion ruft mit wechselnden Plakaten auf, sich doch im Schulwegdienst zu engagieren und schützende Verantwortung für unsere Schulkinder zu übernehmen.

In Bayern fehlen 3.000 Ehrenamtliche, die den Schulweg sicher gestalten!“

Zitat aus https://www.sicherzurschule.de/

 Weshalb wird bei der Aktion „Sicher zur Schule- Sicher nach Hause“ nicht Tempo 30 zur Sicherheitserhöhung auf dem Schulweg angesprochen?

Seit 2017 mit der Novellierung der Straßenverkehrsordnung mit der Bundesratdrucksache 332/16 , wäre es vor sensiblen Einrichtungen, wie Schulen, Kindergärten, Pflegeheimen bereits möglich, erleichtert Tempo 30, auch an übergeordneten Straßen, anzuordnen. Weshalb dies in Bayern relativ restriktiv umgesetzt wird, ist vor allem im Hinblick darauf unverständlich, da es sich hierbei um gute eine Möglichkeit handelt, Kinderleben zu schützen.

Dr. Olaf Dilling, Fachanwalt für Verkehrsrecht (https://recht-energisch.de/tag/tempo-30/):

„Selbst an Straßen, an denen ein Zugang der Schule vorhanden ist und daher die Ausnahme des § 45 Abs. 9 Satz 4 Nr. 6 StVO greifen könnte, weigern sich Straßenverkehrsbehörden aktuell in manchen Fällen standhaft, zugunsten der Schulwegsicherheit Tempo 30 anzuordnen.“ Dieser Fall bezieht sich auf die Staatsstraße 2086 in Neumarkt- Sankt Veit. Hier wurde von besorgten Bürgerinnen und Bürgern eine Petition für Tempo 30 vor der Grundschule eingereicht. Die Entscheidung darüber benötigte insgesamt fast zwei Jahre, vier Behandlungstermine und zwei Ortstermine. Beinahe wurde die Tempo-30 Petition abgewiesen, da die Regierungsparteien nicht die Notwendigkeit dazu erkannten.

Im Frühjahr 2025, nach der Änderung der Straßenverkehrsordnung, wird zusätzlich Tempo 30 an hochfrequentierten Schulwegen, vor Spielplätzen, Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen oder an Fußgängerüberwegen (Zebrastreifen) streckenbezogene Tempo 30-Anordnungen vereinfacht umgesetzt werden können.

Wo bereits jetzt, etwa vor Schulen, Kitas, Kindergärten, Alten- und Pflegeheimen oder Krankenhäusern, Tempo 30 gilt, können Lückenschlüsse nun leichter angeordnet werden (überbrückt werden können bis zu 500 m statt, wie bisher 300 m).

Tempo 30 dient der Erhöhung der Sicherheit im Verkehr,

vor allem für die schwächsten und kleinsten Verkehrsteilnehmer- der Kinder!

 

 

 

Beispiele für die Sicherheitserhöhung durch Tempo 30:

Das Umweltbundesamt führt zu Tempo 30 aus:

https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/2546/publikationen/wirkungen_von_tempo_30_an_hauptstrassen.pdf

„Allgemeine Erkenntnisse

Tendenziell weniger Unfälle mit geringeren Folgenhttps://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/2546/publikationen/wirkungen_von_tempo_30_an_hauptstrassen.pdfW

Unfallzahl und Unfallschwere nehmen schon wegen der physikalischen Zusammenhänge grundsätzlich mit steigenden Geschwindigkeiten zu. Der Anhalteweg eines Fahrzeugs setzt sich aus zwei Faktoren zusammen:

Reaktionsweg: Üblicherweise wird eine menschliche Reaktionszeit zwischen der Wahrnehmung einer Gefahr (z. B. Person auf der Fahrbahn) und der Einleitung entsprechender Maßnahmen (z. B. Bremsen) von 1 Sekunde angenommen. Ein Fahrzeug mit 30 km/h legt in dieser Sekunde rund 8,3 Meter zurück, bei einem Fahrzeug mit 50 km/h sind es 13,9 Meter.

Bremsweg: Physikalisch gesehen muss die kinetische Energie (1/2*m*v²) eines Körpers umgewandelt werden, um ihn zum Stillstand zu bringen. Da die Bewegungsenergie eines Fahrzeugs quadratisch mit der Fahrzeuggeschwindigkeit wächst, erfordert dies bei einem Fahrzeug mit 50 km/h im Vergleich zu 30 km/h einen etwa 2,8-fachen Aufwand (50²/30² = 2,78). Bei gleicher Bremsleistung ist der Bremsweg mit 50 km/h daher fast dreimal so lang wie bei Tempo 30

In der Summe bedeutet dies, dass ein Fahrzeug bei Tempo 30 bereits steht, während ein Fahrzeug mit Tempo 50 in der gleichen Situation noch unverändert mit 50 km/h unterwegs ist. Die bei einem Zusammenstoß umzuwandelnde Energie ist bei Tempo 50 fast dreimal so hoch wie bei Tempo 30.

Hinzu kommt die Tatsache, dass Verkehrsteilnehmende bei niedrigeren Geschwindigkeiten deutlich mehr Details des Verkehrsraums wahrnehmen und somit früher reagieren können.“

 

Der Allgemeine Deutsche Fahrradclub 

https://www.adfc.de/artikel/gute-gruende-fuer-tempo-30

Setzt sich für Tempo 30 ein und nennt gute Gründe dafür:

Quelle: ADFC e.V. Anhalteweg Tempo 30 zu Tempo 50

„Tempo 30 an Hauptverkehrsstraßen oder in einem Wohngebiet hat zahlreiche positive Auswirkungen auf den Radverkehr: Es verbessert die Verkehrssicherheit deutlich und trägt zu einem besseren Miteinander im Straßenverkehr bei. So wird Radfahren auch für Menschen attraktiv, die das Rad noch nicht für ihre Alltagswege nutzen. Außerdem mindert Tempo 30 die Lärm- und Schadstoffbelastung und erhöht die Lebensqualität. Der ADFC ermutigt deshalb Kommunen, überall dort Tempo 30 anzuordnen, wo es möglich ist.

 

Gute Gründe für Tempo 30

Tempo 30 rettet Menschenleben

Tempo 30 macht Straßen deutlich sicherer, vor allem für Menschen, die zu Fuß oder mit dem Rad unterwegs sind. Im Straßenverkehr kann schnell etwas Unvorhergesehenes passieren: ein Kind läuft plötzlich auf die Straße; eine Radfahrerin ist im zugeparkten Kreuzungsbereich erst spät zu sehen; ein Passant will die Fahrbahn queren, um auf die andere Straßenseite zu kommen.

In solchen Situationen macht es einen großen Unterschied, mit welcher Geschwindigkeit der Autoverkehr unterwegs ist. Bei Tempo 30 ist die Chance, ein Fahrzeug noch rechtzeitig zum Stehen zu bringen, wesentlich höher: Im Schnitt kommt ein Pkw nach 13,3 Metern zum Stehen. Ein Wagen, der mit Tempo 50 unterwegs ist, prallt wegen des längeren Reaktionswegs mit voller Geschwindigkeit auf eine Person oder einen Gegenstand in dieser Entfernung auf.

Mit Tempo 30 sinkt also die Wahrscheinlichkeit eines Zusammenstoßes. Kommt es aber zur Kollision, ist die Überlebenschance für zu Fuß Gehende und Radfahrende deutlich größer. Die Geschwindigkeit beim Aufprall ist entscheidend für die Schwere eines Unfalls.

Verschiedene Studien zeigen, dass eine Kollision bei Tempo 50 erheblich gefährlicher für ungeschützte Verkehrsteilnehmer*innen ist als bei Tempo 30. Niedrige Geschwindigkeiten bedeuten ein deutlich geringeres Risiko für schwerste oder tödliche Verletzungen. Das kommt insbesondere Kindern und älteren Menschen zugute.

Tempo 30 macht also einen enormen Unterschied für die Verkehrssicherheit: Bei niedrigen Geschwindigkeiten sinkt die Wahrscheinlichkeit einer Kollision eines Pkws mit ungeschützten Verkehrsteilnehmer*innen. Außerdem ist bei einem Aufprall mit geringerer Geschwindigkeit ist ihr Verletzungsrisiko deutlich geringer und die Überlebenschancen deutlich höher.“

Fuss e.V, Leben retten mit Tempo 30

483 Fußgänger wurden 2017 im Straßenverkehr getötet und 30.564 verletzt, davon 6.979 schwer. Die tödliche Wucht kommt vom Tempo. Je schneller ein Auto beim Rammen eines Fußgängers fährt, desto wahrscheinlicher ist dessen Tod:

Tempo       Todesrisiko für Fußgänger

70                   86 Prozent

50                   39 Prozent

30                     8 Prozent            Quelle: Bundesministerium für Verkehr Österreich S. 71

Tempo 50 beim Aufprall ist somit, bei gleichem „Fehlverhalten“ von Fußgängern, mehr als viermal so oft tödlich wie Tempo 30, Tempo 70 sogar zehnmal so oft. Tatsächlich ist das Tötungsrisiko durch hohes sogar noch weit höher. Denn wer schnell fährt, erhöht auch die Wahrscheinlichkeit, den Fußgänger überhaupt erst zu rammen. Je höher das Tempo, desto länger der Weg, den der Autofahrer bis zum Anhalten noch zurücklegt:

Tempo           Anhalteweg

70                   51 Meter

50                   28 Meter

30                   13 Meter    Quellen: VCD (Infografik “Anhalteweg Tempo 30“) und ADAC

 

 

Fuss e.V. Ortsgruppe Neumarkt- Sankt Veit:

Seit 2017 mit der Novellierung des Straßenverkehrsgesetzes wäre es rein theoretisch möglich vor sensiblen Einrichtungen wie Schulen, Kindergärten, Pflegeheimen auch auf übergeordneten Straßen erleichtert Tempo 30, zumindest streckenbezogen, auszuweisen.

Jedoch erscheint die Umsetzung zu dieser Sicherheitserhöhung von den Behördenvertretern als schwierig erachtet und oftmals unbeachtet. Ein Beispiel dafür ist der jahrelange Kampf um ein streckenbezogenes Tempo 30 vor der Grundschule in Neumarkt- Sankt Veit. Hier wurde vom Bürgernetzwerk NSV-Mitdenken.Mitreden.Mitgestalten., Transforum e.V., eine Petition im November 2022 eingereicht, um die Sicherheit der Schulkinder auf ihrem Schulweg zu erhöhen.

https://www.sueddeutsche.de/bayern/tempo-30-neumarkt-sankt-veit-lux.Gc6nJZ8y3DEzxtoT6u3BBh

Dr. Olaf Dilling, Fachanwalt für Verkehrsrecht, Berlin, hat in einem Gutachten dazu vermerkt, dass das Ermessen der Behörden in dem Fall der Tempo 30 Anordnung vor der Grundschule auf null reduziert ist und es anhand der Wertigkeit des Rechtsgutes, um welches es sich handelt, in diesem Fall Kinderleben, zwingend erforderlich ist, Tempo 30 anzuordnen.

Falls die Petition abgelehnt worden wäre und dies wäre letztes Jahr fast der Fall gewesen, hätte uns der nächste Schritt vor das Verwaltungsgericht geführt.

Seit Jahren versuchten hier Eltern, Stadträte und besorgte Bürgerinnen und Bürger Tempo 30 zu erreichen. Der erste Versuch war bereits in den 1970er Jahren, als ein Elternbeirat bereits erkannte, dass der Schulweg für die Kinder gefährlich ist. Damals war es rechtlich noch nicht möglich.

Wie auch in Vilsbiburg führte vor einem Kindergarten erst eine Petition von engagierten Bürgern zum Erfolg. https://gruene-landshut.de/ortsverbaende/ov-vilsbiburg/volltext-aktuelles-vilsbiburg/tempo_30_zum_schutz_der_kinder

Auf den vorherigen Seiten fanden Sie Informationen von den verschiedensten Quellen benannt, die aufzeigen wie positiv sich Tempo 30 für die Sicherheit der Fußgänger, der Schwächsten im Straßenverkehr, vor allem für die Kinder, auswirkt.

In Zukunft sollte bei der Aktion „Sicher zur Schule- sicher nach Hause“ für den Schutz der Schulkinder auch Tempo 30 in Betracht gezogen werden.

Die Behörden sollten diese Maßnahmen umsetzen und einführen, wo es seit 2017 rechtlich möglich ist, bisher jedoch nicht umgesetzt wurde und es zukünftig, ab Frühjahr 2025, möglich wird (hochfrequentierte Schulwege).

An vielen Schulen, Kindergärten, Pflegeheimen wäre dies seit vielen Jahren rechtlich möglich, doch fehlte bisher die Lobby, die Befürworter, die Forderer und der politische Wille.

 

 

Werbeaktion mit Gesichtern der Politik „Sicher zur Schule- Sicher nach Hause“

https://www.sicherzurschule.de/veranstaltungen/2025/fototermin-zum-schulanfang-16-09-m%C3%BCnchen/

Quelle: Sicher zur Schule- Sicher nach Hause

Herr Staatssekretär Sandro Kirchner, Herr Staatsminister a.D. Bernd Sibler, Herr Ministerpräsident Dr. Markus Söder, Frau Kerstin Schreyer, ehemalige Verkehrsministerin, Herr Staatsminister Joachim Herrmann, ehemaliger Verkehrsminister- stellen sich als Helfer der Schülerinnen und Schüler dar.

Weshalb wird hier nicht mit Tempo 30 für mehr Schulwegsicherheit geworben?

VCD e.V.

https://www.vcd.org/fileadmin/user_upload/Redaktion/Publikationsdatenbank/Verkehrssicherheit/Hintergrundpapier_Tempo_30_231024

         

Vor allem für die Schulkinder wäre es einfach zu realisieren-  es würde die Sicherheit auf dem Schulweg deutlich erhöhen!

Seit 2017 ist dies bereits an vielen Schulen möglich umzusetzen (https://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2016/0301-0400/332-16.pdf?__blob=publicationFile&v=5, ab Seite 10, 4.a) und im Frühjahr 2025 wird dies auf „hochfrequentierten“ Schulwegen zusätzlich möglich sein.

 

Sicher zur Schule- Sicher nach Hause

Dank Tempo 30

 

Seien Sie die Lobby der Kinder! Sie brauchen Sie!

 

 

Wir bedanken uns für ein Umdenken und Ihre Unterstützung

 

 

Das sind die Gründungspartner von

„Sicher zur Schule- sicher nach Hause“

 

 

Das sind die Partner von

„Sicher zur Schule- sicher nach Hause“

 

Sprechen Sie sich zukünftig für Tempo 30 aus:

Sicher zur Schule- Sicher nach Hause- Dank Tempo 30!

 

Wir als Fuss e.V Ortsgruppe beschäftigen uns seit Langem mit der Möglichkeit der Anordnung von Tempo 30 an verschieden Straßenarten.

Je nachdem um welche Straße es sich handelt, wie übergeordnete Bundes- , Staats-, Kreisstraßen, innerörtliche Vorrangstraßen (Verkehrsplanung) oder Gemeindestraßen, sind verschiedene Entscheidungsträger zu berücksichtigen.

Hier eine Zusammenfassung:

https://www.fuss-ev.de/alles-ueber-fussverkehr/konflikte-und-loesungen/tempo-30/tempo-30-aktionen/

Warum sollte vermehrt Tempo 30 angeordnet werden?

Tempo 30 stellt eine Sicherheitserhöhung für die Schwächsten im Straßenverkehr, die Fußgänger, vor allem Kinder und Senioren und Menschen mit Handicap dar

und führt zu einer verbesserten Rechtssicherheit im Schadensfall.

Falls bei Tempo 30 dennoch ein Unfall passiert, kommt es nicht zu so schweren Verletzungen wie bei 50 oder 60 km/h.

Warum möchten manche Menschen keine Tempo 30 Reduzierung?

„Wir wollen uns nicht einschränken lassen- es ist bisher nichts passiert- SUV können nicht so langsam fahren- man kann Kinder nicht vor Allem schützen!“

Das alles sind Ausreden von Personen die entweder einfach nicht nachdenken oder sich mögliche Unfallszenarien nicht vorstellen können.

Natürlich kann man Kinder nicht vor Allem schützen und sie müssen ihre Erfahrungen selbst machen,

aber man muss sie schützen wenn diese Erfahrung potentiell tödlich enden könnte!

 

 

Verhalten der Behörden- Scheinargumente gegen Tempo 30

Es war jeweils ein langer und steiniger Weg zu unseren Tempo 30 Erfolgen.

Bei der Grundschule in Neumarkt- Sankt Veit an der Staatsstraße starteten wir 2019 zuerst eine Anfrage an das Landratsamt Mühldorf. Hier erhielten wir ein siebenseitiges ablehnendes Schreiben, weshalb hier ein streckenbezogenes Tempo 30 zum Schutz der Kinder auf dem Schulweg nicht möglich sei. Anschließend setzten wir als Bürgernetzwerk- Mitdenken-Mitreden-Mitgestalten, Transforum e.V., eine Petition an den Bayerischen Landtag in Gange. Diese Petition erforderte zwei Ortstermine. Einer fand weitab der Straße statt und einer in  den von den Behörden „nicht vorhandenem Zugang“ von der Staatsstraße zur Schule.

 

LkW mit 50km/h entlang des Schulweges

Wir ließen mit Hilfe des VCD e.V. ein Rechtsgutachten von einem Fachanwalt für Verkehrsrecht erstellen.

Kontaktierten die Öffentlichkeit, die örtliche Presse, die SZ und sogar der Bayerische Rundfunk waren an der Thematik interessiert: https://www.youtube.com/watch?v=fob8vpMuPGE

 

Und wir haben es geschafft:

Im Jahr 2024 zum Start ins neue Schuljahr wurden die Tempo 30 Schilder aufgestellt!

Bei unseren Anliegen zu Tempo 30 an verschiedenen Gemeindestraßen wandten wir uns an unseren Bürgermeister Herrn Erwin Baumgartner und unsere Repräsentanten (m/w/d) im Gemeinderat.

Das erste Mal sammelten wir vor 10 Jahren Unterschriften für die Straße in der wir wohnten, gaben das Anliegen an unsere Gemeinde weiter. Es geschah- Sie ahnen es- nichts!

Wir setzten uns nicht weiter damit auseinander und dachten die Behörde wird es schon wissen.

Mittlerweile ist uns bekannt, dass oft einfach Scheinargumente geliefert werden, die keine Grundlage, bzw. Gesetzesgrundlagen beinhalten und dass sich ein Weiterbohren und ein Dranbleiben lohnen!

So stellten wir im November 2023 bei einer Bürgerversammlung unsere Bürgeranträge in schriftlicher Form.

Nach fast zwei Jahren wurden all unsere Anträge einstimmig vom Gemeinderat abgesegnet.

Obwohl es zuvor sehr wohl Gegenstimmen gegen Tempo 30 gab.

Ein Rechtsgutachten dazu unterstütze uns bei der Umsetzung: 

Hier bewegte sich fast zwei Jahre nichts, so baten wir die höhere Behörde, das Landratsamt Mühldorf, die Rechtslage zu überprüfen. Dann kam Bewegung in unser Tempo 30 Anliegen.

Wir können nur dazu raten, sich persönlich mit einem Schreiben und falls möglich in einem persönlichen Gespräch an die zuständigen Behördenvertreter zu wenden. Auch an die Polizeidienststelle vor Ort.

Bleiben Sie sachlich, höflich und vor allem bleiben Sie dran, beharrlich und langfristig.

Wir brauchen Menschen die aktiv sind, sich etwas zutrauen und sich für etwas engagieren.

Das ist der Motor unserer Demokratie- sich für andere einzusetzen.

Viel Erfolg dabei und falls Sie Fragen haben und wir Sie unterstützen können bitte einfach eine Mail an:

NSV@fuss-ev.de

Wir helfen Ihnen gerne weiter.

 

https://www.strasse-zurueckerobern.de/anleitungen/tempo-30/

Hier finden Sie einen Vordruck für einen Musterbrief an die zuständigen Behörden.

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