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 Sichere Schulwege

Schulwege müssen sicher für Kinder sein!

Sie brauchen Platz, um sich frei und spontan zu bewegen und gemeinsam miteinander agieren zu können. Auf dem Schulweg lernen die Kinder ein verkehrssicheres Verhalten, werden selbstsicherer und lernen ihr Umfeld besser kennen. Sie leben ihren Bewegungsdrang aus und kommen zu Fuß aufgeweckt zur Schule.

Dazu braucht es:

  • ausreichend breite Wege, die nicht durch Autos zugeparkt sind
  • unverstellte Querungen in angemessenen Abständen, markiert mit Zebrastreifen,
  • reduzierte Geschwindigkeit im Umkreis der Schulen, max. Tempo 30,
  • eine Verkehrserziehung, die die Bedürfnisse der Kinder ernst nimmt und nicht die Interessen der Autonutzer in den Vordergrund stellt.

Die von immer mehr Eltern eingesetzten Elterntaxis sind keine gute Wahl. Mit dem Wunsch, das eigene Kind sicher zur Schule zu bringen, werden alle anderen Kinder beim Vorfahren und Rangieren gefährdet, eine allmorgendlich chaotische Situation! 

Außerdem nehmen sie ihren Kindern die Möglichkeit, den Schulweg selbst zu entdecken und sich allein zurecht zu finden. Die Eltern bremsen so wichtige Aspekte der kindlichen Persönlichkeitsentwicklung aus.

In der Vergangenheit gab es in Zusammenarbeit mit der Polizei an viele Schulen Schulwegpläne. Die Polizei hat diese Zusammenarbeit jedoch leider eingestellt.

In vielen Schulen kämpfen Kollegien und Elternräte um die Verbesserung der Sicherheit auf den Schulwegen. Ein besonderes Problem dabei sind häufig fehlende sichere Querungsstellen. Da an vielen Schulen Tempo 30 angeordnet wurde, lehnt die Polizei meistens die Anlage von Zebrastreifen ab mit der Begründung, dass lt. FGÜ in Tempo 30-Zonen verboten seien. In der Richtlinie FGÜ steht aber „FGÜ in Tempo 30-Zonen sind in der Regel entbehrlich“. Das ist kein Verbot.

Wir halten die Einrichtung bei Tempo 30 besonders im Umfeld von Schulen für notwendig und bekommen dazu nun durch die Vehrkehrsrechtsreform Unterstützung. Mit den neuen Regelungen müssen für Tempo-30-Zonen und FGÜ’s keine besonderen Gefahrensituationen oder ein bestimmtes Verkehrsaufkommen mehr nachgewiesen werden.

Unsere bisherigen Aktivitäten dazu:

Deshalb schrieben wir am 15.2.23 den Innensenator an

Eine Antwort erhielten wir nicht. Jedoch wurde in einer neuen Richtlinie der Innenbehörde (HRVV) vom Dezember 2024 die Anlage von Zebrastreifen bei Tempo 30 nicht mehr vollständig abgelehnt, die jedoch nun bezüglich der jüngsten Reformen überarbeitungswürdig ist.

Wir unterstützen weiterhin die Aktivitäten von Schulen und hoffen auf ein Umdenken.