Radfahren auf dem Gehweg
Grundsätzlich haben die Radelnden nichts auf dem Gehweg zu suchen und fahren dort illegal. Es gibt jedoch zwei Ausnahmen. Wir lehnen beide Ausnahmen ab. Radfahrer*innen gehören nicht auf den Gehweg!
Grundsätzlich haben die Radelnden nichts auf dem Gehweg zu suchen und fahren dort illegal. Es gibt jedoch zwei Ausnahmen. Wir lehnen beide Ausnahmen ab. Radfahrer*innen gehören nicht auf den Gehweg!
Ganz schlecht für die Zufußgehenden ist dieses Schild, denn hier müssen die Räder auf den Gehweg. Es gibt dabei keine Vorschriften über die Geschwindigkeit des Radverkehrs.

Eine zweite Regelung wird in Hamburg „Service-Lösung“ genannt. Service für wen?
Hier dürfen die Radelnden auf dem Gehweg fahren. Sie sollen Schrittgeschwindigkeit fahren und auf Zufußgehende Rücksicht nehmen.

Abgesehen davon, dass die meisten Radler*innen die Vorschrift zur Schrittgeschwindigkeit nicht kennen oder sie beachten, sind auch die wenigsten von ihnen in der Lage, so langsam zu fahren. Das gilt besonders für Nutzer*innen von E-Bikes und E-Rollern. Wir wollen, dass die Gehwege den schwächsten Verkehrsteilnehmer*innen vorbehalten sind und diese sich dort auch sicher bewegen können.
Leider stellen wir fest, dass es in der Politik die Tendenz gibt, die Anordnung „Radfahrer frei“ weiter auszuweiten. Das heißt, dass der Raumkonflikt zu Lasten der Zufußgehenden gelöst werden soll, um keinesfalls Parkplätze zu gefährden.
Dabei wird nicht einmal berücksichtigt, dass es Vorgaben gibt, die bei der „Service-Lösung“ zu beachten sind. Nicht zulässig ist danach die Freigabe
-bei starkem Fußgängerverkehr (z.B. in Geschäftsstraßen)
-im Bereich von Bushaltestellen für Metro-Busse ohne gesonderte Warteflächen
-bei einer Gehwegbreite unter 2,00 m
-bei starkem Radverkehr
-bei Gehwegen mit einer dichten Folge unmittelbar angrenzender Hauseingänge
Am 20.2.2025 verschickten wir eine Pressemitteilung
Außerdem sammeln wir derzeit Hinweise auf „Service-Lösungen“, die nicht einmal die Mindestbedingungen erfüllen, um uns damit an die zuständigen Behörden zu wenden. Wir freuen uns, wenn Sie uns Hinweise geben.
