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Bettelampeln – offiziell „Lichtsignalanlagen mit Anforderungstaster“

sind Ampeln, an denen FußgängerInnen und Radfahrende an Kreuzungen nicht mehr automatisch zusammen mit dem parallel fahrenden Autoverkehr Grün erhalten. Für die Unmotorisierten gibt es nur dann Grün, wenn sie den Knopf betätigt haben. Wer während der Grünphase für den parallel fahrenden Autoverkehr auf den Taster drückt, erhält aber auch dann kein Grün, sondern muss bis zur nächsten Grünphase warten.

Häufig werden diese Lichtsignalanlagen mit Bedarfsampeln verwechselt. Durch diese können Fußgänger (und Radelnde) sich an Straßen zwischen Kreuzungen per Knopfdruck Grün beschaffen. Bedarfsampeln sind also unabhängig von einer Kreuzung geschaltet. Sie erleichtern Fußgängern und Radfahrern das Queren einer Straße und erhöhen damit den Komfort des Fußverkehrs. Hier sind nur zu lange Wartezeiten zu bemängeln. Durch Beschwerden lassen sich da auch Änderungen erreichen.

Ganz im Gegenteil die Bettelampeln: Der CDU-Senat hatte die Ampeln mit Drück-Funktion 2006 eingeführt, um den Autoverkehr „intelligenter“ und „flüssiger“ zu machen – genauer, um die beim Fuß- und Radverkehr längeren Räumzeiten einzusparen. Doch Gehende und Radelnde werden dafür noch mehr verlangsamt, als sie es durch die bestehenden Ampeln – die ja einzig der Regulierung des Kfz-Verkehrs dienen – ohnehin schon werden.

Unsere bisherigen Aktivitäten dazu:

Dagegen sammelte ein Bündnis aus FUSS e.V., ADFC, VCD Nord und Bürgerinitiative Ring 2 Unterschriften und übergab sie im April 2006 dem damals zuständigen Senator Freytag. Die Initiatoren forderten den Senat auf, die Benachteiligungen zurückzunehmen und Fuß und Fahrrad bei der Lichtsignalsteuerung als dem Auto gleichberechtigte Verkehrsträger zu behandeln.
Im Koalitionsvertrag zwischen GAL und CDU von 2008 wurde festgehalten, dass Fußgängerampeln mit Grünanforderung auf zu lange Wartezeiten geprüft werden sollten.

Noch im selben Jahr erinnerten wir die grüne Stadtentwicklungssenatorin Hajduk in einem Brief an ihren Auftrag:
Die Zahl der Bettelampeln nimmt seitdem zwar ab, aber zu langsam. Die Anforderungs-Funktion wurde im Jahre 2013 an 24, im Jahre 2014 an sieben und von Januar bis Oktober 2015 an elf Lichtsignalanlagen entfernt. Seit 2012 ist sie jedoch an zwölf Ampeln neu installiert worden. Diese Daten gehen aus den Antworten auf die zahlreichen Anfragen der Linken in der Bürgerschaft an den Senat zu diesem Thema hervor. 80 Bettelampeln gab es laut Behörde 2015 in Hamburg, 2012 waren es noch 114 gewesen.

Im November 2024 hakten wir noch einmal nach und erfuhren, dass es noch 26 Bettelampeln gibt, von denen 8 demnächst abgeschaltet werden sollen. Warum die restlichen 18 weiter bestehen, wurde leider nicht begründet.