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Ahndung von Gehwegfahren

Leider erleben wir in Hamburg gerade, dass viele Radfahrende auf den Gehwegen fahren, selbst dort, wo keine Radwege sind. Teilweise hat sich das durch jahrelange Gewohnheit etabliert, denn Radfahrende sind in den letzten Jahrzehnten in die sogenannten „Nebenflächen“ verdrängt worden, wo handtuchbreite Radwege auf Kosten der Gehwege eingerichtet wurden. Teilweise liegt es auch daran, dass Radfahrende Angst vor dem Fahren auf der Fahrbahn haben. Viele nutzen die Gehwege zudem, um linksseitig zu fahren, was sie sich auf der Fahrbahn nicht trauen würden, oder um Kopfsteinpflaster zu vermeiden. Auf dem Gehweg zu fahren, ist aber keine akzeptable Lösung, denn der Geschwindigkeitsunterschied zwischen Radfahrenden und Zufußgehende ist hoch.

Zudem herrscht im Verkehr allgemein ein zunehmend aggressives Klima, auch auf den Gehwegen. Nicht selten werden Fußgänger*innen „weggeklingelt“ oder mit hohen Geschwindigkeiten passiert, wo das Radfahren nicht einmal erlaubt ist.

Aus diesem Grund brauchen wir auf den Gehwegen effektive Polizei-Kontrollen. In Fahrradstädten wie zum Beispiel Münster gibt es eine Fahrradstaffel der Polizei, die ständig kontrolliert und sanktioniert und damit auch informiert, denn oft kennen die Verkehrsteilnehmer die Regeln gar nicht. Die derzeitige Praxis in Hamburg, beide Augen zuzudrücken, fördert ein Klima der Rücksichtslosigkeit, das es vielen Menschen verleidet, sich im öffentlichen Raum aufzuhalten. 

Menschen mit eingeschränkten Sinneswahrnehmungen sollten auf den Gehwegen in Ruhe fortkommen, ohne damit rechnen zu müssen, dass ein Fahrradfahrender von hinten an ihnen vorbeischießen könnte. Von Kindern sollte man auf dem Gehweg nicht verlangen, dass sie den Schulterblick üben, bevor sie sich von der sicheren Hauswand gen Mitte des Gehweges bewegen. Schließlich sollten Menschen auch zu zweit nebeneinander gehen und sich unterhalten können. Während dem Radverkehr auf der Fahrbahn eine angemessene Fläche zur Verfügung gestellt wird, sollten Radwege zurückgebaut und die Fläche wieder ausschließlich den Zufußgehenden zur Verfügung gestellt werden. Fußverkehr belebt die Stadt und braucht einen geschützten Raum.

Gehwege sollten für den Fußverkehr, zum Gehen und Verweilen, zum Spielen und zum Klönen genutzt werden können. Rollstuhlfahrende und Menschen, die einen Rollator benutzen, sollten überall komfortabel hingelangen können, ohne an den Bordsteinabsenkungen und Rampen von Radlern abgedrängt zu werden.

Unsere bisherigen Aktivitäten dazu:

Wir schieben an den Innensenator 2021, nachdem die Bußgelder erhöht wurden.Auch verschickten wir eine Pressemitteilung.

Danach haben wir eine Antwort aus der Innenbehörde erhalten.

Leider konnten wir keine Verbesserung feststellen und haben den Innensenator erneut angeschrieben.

Hier erhielten wir eine unbefriedigende Antwort

Diese war Anlass, dem Innensenator noch einmal zu schreiben