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Radfahren auf dem Gehweg

Grundsätzlich haben die Radelnden nichts auf dem Gehweg zu suchen und fahren dort illegal. Es gibt jedoch zwei Ausnahmen. Wir lehnen beide Ausnahmen ab. Radfahrer*innen gehören nicht auf den Gehweg!

Helfen Sie uns, die unten beschriebenen Verkehrsschilder verschwinden zu lassen.

Wir sammeln Hinweise auf Beschilderungen zu „Service-Lösungen“ (Radfahrer frei), die nicht einmal die Mindestbedingungen erfüllen und auf das blaue Schild zum gemeinsamen Geh- und Radweg. Wir wollen uns damit an die zuständigen Behörden wenden.

Einen Erfolg können wir bereits berichten: Im Lessingtunnel wurde nach unserer Intervention das „Rad-frei“-Schild beseitigt! 

Wir freuen uns, wenn Sie uns Hinweise geben.

Ganz schlecht für die Zufußgehenden ist dieses Schild, denn hier müssen die Räder auf den Gehweg. Das Schild ist eigentlich vor allem für den außerörtlichen Verkehr vorgesehen und soll in der Stadt die absolute Ausnahme sein. Es komm nur bei schwachen Fußgänger- und  Radverkehrsbelastungen infrage. Mit Ausnahme der Gebote zur Rücksichtnahme und Bremsbereitschaft gibt es keine Geschwindigkeitsbegrenzung.

Zeichen für gemeinsamen Fuß- und Radweg
gemeinsamer Fuß- und Radweg

Dieses Schild erlaubt Räder auf dem Gehweg; diese Regelung wird in Hamburg „Service-Lösung“ genannt. Service für wen?

Es ist den Radelnden erlaubt, auf dem Gehweg fahren.

Als Tempo gilt die Schrittgeschwindigkeit (ca. 4-6 km/h), und es ist geboten, Rücksicht auf Zufußgehende zu nehmen.

Ein Rad - Symbol für Nutzung des Gehweges

Abgesehen davon, dass die meisten Radler*innen die Vorschrift zur Schrittgeschwindigkeit nicht kennen oder sie beachten, sind auch die wenigsten von ihnen in der Lage, so langsam zu fahren. Das gilt besonders für Nutzer*innen von E-Bikes und E-Rollern. Wir wollen, dass die Gehwege den schwächsten Verkehrsteilnehmer*innen vorbehalten sind und diese sich dort auch sicher bewegen können.

Leider stellen wir fest, dass es in der Politik die Tendenz gibt, die Anordnung „Radfahrer frei“ weiter auszuweiten. Das heißt, dass der Raumkonflikt zu Lasten der Zufußgehenden gelöst werden soll, um keinesfalls Parkplätze zu gefährden.

Dabei wird nicht einmal berücksichtigt, dass es Vorgaben gibt, die bei der „Service-Lösung“ zu beachten sind. Nicht zulässig ist danach die Freigabe

-bei starkem Fußgängerverkehr (z.B. in Geschäftsstraßen)

-im Bereich von Bushaltestellen für Metro-Busse ohne gesonderte Warteflächen

-bei einer Gehwegbreite unter 2,00 m

-bei starkem Radverkehr

-bei Gehwegen mit einer dichten Folge unmittelbar angrenzender Hauseingänge

 

Unsere bisherigen Aktivitäten dazu:

Am 20.2.2025 verschickten wir eine Pressemitteilung