Tempo 30 Umsetzung Gemeindestraßen in Neumarkt-Sankt Veit

Die Begeisterung bei der Umsetzung von Tempo 30 in verschiedenen Gemeindestraßen hielt sich bei unserer Stadtverwaltung, wie Sie sicher vermuten werden, in Grenzen.

Vor über 10 Jahren sammelten wir bei den Anwohnern unserer Straße Unterschriften, um diese an die Stadtverwaltung weiterzugeben und hier eine Sicherheitserhöhung für Fußgänger, die Radfahrer und auch für Tiere die hier leben, zu erhalten.

Jedoch es geschah, wie Sie sich denken können, nichts.

Zu diesem Zeitpunkt beließen wir es dabei und dachten uns, die Behörde wird es schon wissen.

Mittlerweile wissen wir, dass versucht wird, Bürgerinnen und Bürgern mit haltlosen Scheinargumenten die Wind aus den Segeln zu nehmen, damit sie Ruhe geben und sich zurückziehen.

Aber wir gaben uns damit nicht zufrieden und fragten im Jahr 2023 bei unserer Stadtverwaltung nach, ob wir in mehreren Gemeindestraßen Tempo 30 Zonen angeordnet bekommen könnten.

Im November 2023 stellten wir Bürgeranträge dazu. In einigen Straßen wurden daraufhin Tempo 30 Zonen ausgewiesen, jedoch in anderen, auch in der wir wohnten, nicht. Die haltlose Begründung unseres Bürgermeisters Erwin Baumgartner, UWG, war, dass in Mischgebieten (Gebiete von Wohnen und Gewerbe) keine Ausweisung von Tempo 30 Zonen möglich sei. Auf Nachfrage, wo die Grundlage zu dieser Aussage zu finden sei und auf welches Gesetz es sich beziehen würde, erhielten wir keine Antwort.

Wir stellten eine Anfrage an die Stadt zur stattgefundenen Verkehrsschau. Erhielten sie jedoch nicht. Der Experte Prof. Dr. Walter Eichendorf, Präsident des Europäischen Verkehrssicherheitsrates ETSC, erläuterte: „Die Ergebnisse von Verkehrsschauen müssen an interessierte Bürger herausgegeben werden und es darf in der Verkehrssicherheit kein Geheimwissen geben. Die Rechtsgrundlage für Verkehrsschauen ist die VwV-StVO zu § 45 Abs. 3 StVO.“

 

Daraufhin erhielten wir den angefragten Aktenvermerk Verkehrsschau 23/ 24 .

Darin fanden wir die Aussage von unserem Bürgermeister Erwin Baumgartner, dass Tempo 30 Zonen in Mischgebieten nicht möglich seien.

Von Fuss e.V. half uns Roland Stimpel mit einem hervorragenden Schreiben. Mehrfach fanden sich dazu Artikel in der örtlichen Presse die auch realitätsnah geschrieben wurden. Jedoch wurden wir dazu selten befragt.

Am 28.7.24 findet sich in der örtlichen Presse:

Kinder und Senioren schützen: Bürgernetzwerk will mehr Tempo 30 in Neumarkt-St. Veit

Deshalb erneuert das Bürgernetzwerk seine Forderung, auch für die Peter-Hans-Straße, Einmayrstraße, Herbst- und Sommerstraße sowie Am-Ackermann-Gütl Tempo 30 anzuordnen. Mit diesen Straßen hat sich der Bau- und Umweltausschuss bereits beschäftigt. Er kam aber zu dem Schluss, dass hier Tempo 30 nicht möglich ist.“

Genauere Informationen erhalten die Bürgerinnen und Bürger nicht, denn die Vorabbesprechung des Ausschusses fand in einer nichtöffentlichen Sitzung statt. Weshalb so Vieles hinter verschlossenen Türen besprochen werden muss?

Hier stört nun mal kein engagierter Bürger, egal welcher Art. Jedoch kann so keine Entscheidungsfindung des Gremiums verfolgt werden und das wäre die Grundlage, um Politikverdrossenheit zu verdrängen.

Weiter steht im Artikel: „Trotzdem war der Ausschuss dagegen, da diese Straßen aus verkehrsrechtlicher Sicht und wegen der Ortsverhältnisse in einem Mischgebiet liegen beziehungsweise kurze Stichstraßen sind. Bürgermeister Erwin Baumgartner ergänzte in der Sitzung, dass wegen des Querschnitts beziehungsweise der Breite der Straße Tempo 30 nicht angeordnet werden könne. Um hier Tempo 30 durchzusetzen, müsste der Bedarf extra überprüft werden. Dazu sei aber zwingend notwendig, vorher eine Verkehrszählung durchzuführen.

Damit wollte sich das Bürgernetzwerk nicht zufriedengeben. Deshalb wandte sich Eva Guse an den Verein „FUSS“. Der Verein sieht sich als Fachverband, der die Interessen der Fußgänger in Deutschland vertritt und dabei Bürger, Verwaltung und Politik berät und vernetzt.

Roland Stimpel aus der Vorstandschaft von FUSS schreibt, dass der Begriff „Mischgebiet“ ein Begriff aus der Baunutzungsverordnung sei, die Straßenverkehrsordnung diesen Begriff aber nicht kenne. Auch die Kategorie „Durchgangsstraße“ gebe es in der Straßenverkehrsordnung nicht. Der Ingenieur für Stadt- und Regionalplanung sagt zudem, dass die Straßenverkehrsordnung bei den Voraussetzungen für eine Tempo-30-Zone nirgends etwas über Breite und Querschnitt der Straße aussage. Sein Fazit: „Es ist für uns nichts erkennbar, was die Verkehrsbehörde an der Einrichtung einer Tempo-30-Zone rechtlich hindern sollte“.

Und am 19.2.25 „Ehepaar Guse drückt auf die Tube: Bald auch Tempo 30 in Neumarkts Seitenstraßen?“

„Es gibt keinen Grund, dem Wunsch nicht zu entsprechen“, signalisiert Neumarkt-St. Veits Bürgermeister Erwin Baumgartner. Bis wir eine Handlungsanleitung vom Innenministerium und die Änderung der Verwaltungsvorschrift haben, werden wir die Anträge zurückstellen. Im Moment gilt hier noch die alte Rechtslage“, begründet der Bürgermeister. Nach der alten Rechtslage seien die gewünschten Beschränkungen nicht möglich. Und auch Christian Perau, Sprecher der UWG-Stadtratsfraktion, hat bereits nach Erhalt der Anträge erklärt, dass er davon nicht begeistert sei. Er verweist auf eine Anfrage vom 21. November 2024 im Neumarkt-St. Veiter Stadtrat, bei der ihm bestätigt worden sei, dass durch die aktuelle Änderung der Straßenverkehrsordnung die Umsetzung von Tempo-30-Zonen durch Kommunen erleichtert werde. „Aber auch, dass für die Umsetzung die Ausführungsverordnung noch abgewartet werden sollte. Diese Ausführungsverordnung wird im Frühjahr 2025 erwartet.“

Hätten die Stadträte  mit den Antragstellern gesprochen, hätten Unklarheiten und sachliche Fehleinschätzungen ausgeräumt werden können.

„Man sei sich im Stadtrat darüber einig gewesen, dass das Thema angepackt werde, wenn die Ausführungsverordnung vorliege. Entsprechend verwundert hat sich Perau dann gezeigt, dass jetzt doch ein Antrag eingereicht worden sei. Dass über die Antragsstellung auch die Presse informiert worden sei in Kombination „mit der Androhung eines Bürgerantrags“ hat ihm offensichtlich nicht gefallen. Deshalb stellt er die Frage: „Geht es hier um die Sache, oder um was anderes? Bei diesen Spielchen bin ich raus!“ Konnte man weiter im Artikel lesen.

Fehlinformationen fanden auch Einzug in den Stadtrat, wie man aus dem Artikel entnehmen kann.

Eigentlich ist die Aufgabe des Stadtrats, laut Bayerischer Gemeindeordnung Artikel 30, Absatz 3, die gesamte Gemeindeverwaltung, insbesondere auch die Ausführung seiner Beschlüsse zu überwachen.

Der Stadtrat stellt die Vertretung der Gemeindebürgerinnen und Gemeindebürger dar.

Somit sollte er im Sinne der Bürgerinnen und Bürger entscheiden und die Gemeindeverwaltung kontrollieren. Leider waren die letzten Jahre nicht dafür geschaffen. Hoffen wir nach den Wahlen auf eine Veränderung.

Wir sendeten unseren Repräsentanten eine   E-Mail und eine ausführliche Information zu unserem Antrag für Tempo 30 Zonen mit Bildern zu und baten um Rückmeldung. Wir waren zu Gesprächen bereit. Von 15 Angeschriebenen, meldeten sich nur vier zurück und nur zwei sprachen mit uns.

In einer Stadtratssitzung wurde beschlossen die neue StVO und deren Ausführungsverordnung abzuwarten.

Hätten die Stadträte mit uns gesprochen, hätten wir Ihnen sagen könne, dass die Novellierung der Verwaltungsvorschrift rein gar nichts an den rechtlichen Voraussetzungen für unsere Tempo 30 Zonen Anträge ändern wird.

Ein Stadtrat fühlte sich durch einen Bürgerantrag „bedroht“. Ein Bürgerantrag ist in unseren Augen ein demokratisches Mittel, um Bürgerinnen und Bürgern eine Stimme zu verleihen, die oft überhört wird.

Wir ließen ein Gutachten Tempo 30 Zonen von einem Fachanwalt für Verkehrsrecht erstellen. Darin wird aufgezeigt, dass es keine Veränderung des Straßenverkehrsgesetz benötigt, um unseren Wünschen zur Sicherheitserhöhung für die Fußgänger zu entsprechen.

 

Und es tat sich wieder nichts- man wartete ab, um den Bürger ruhig zu stellen.

Jedoch ließen wir uns nicht abweisen und bohrten weiter. Aufgrund einer Anfrage beim Landratsamt Mühldorf erhielten wir nach einiger Zeit folgende Information, dass es wohl doch möglich sei Tempo 30 umzusetzen.

Vielleicht war eine Mail an unseren Bürgermeister Erwin Baumgartner mit ausschlaggebend.  Unser Bürgermeister ist seit 24 Jahren im Amt. Seine Partei ist die Unabhängige Wählergemeinschaft. In dieser Mail schrieb ich: „Erneut möchte ich Ihnen nochmals ans Herz legen hier zu handeln, bevor etwas passiert….Sie möchten doch sicher als Bürgermeister in Erinnerung bleiben, der sich für seine Einwohner eingesetzt hat und nicht mit Schuld an einem Unglück trägt, das hätte verhindert werden können.“

Und siehe da im Dezember 2025, nach über zwei Jahren beharrlichem Nachbohren und Nachfragen wurden alle unsere Bürgeranträge vom Jahr 2023 umgesetzt, auch in unserer Straße.

Aber offiziell nicht deshalb, weil Bürgerinnen und Bürger sich engagiert haben, nein, sondern weil sich der Stadtrat nun für den Schutz der Menschen ausspricht!

In einem Bericht des Oberbayerischen Volksblatts vom 19.2.25 steht „Der Stadtrat von Neumarkt-St. Veit hat beschlossen: In mehreren Straßen gilt künftig Tempo 30. Nach Verkehrszählungen, Diskussionen und Bürgerbeteiligung ist der Weg frei für mehr Sicherheit in Einmayrstraße, Bahnhofstraße und weiteren Bereichen.“

Wir danken unserem Stadtrat von ganzem Herzen, dass er sich nun für die Verkehrssicherheit der Schwächsten ausgesprochen hat!

Ja, es wäre schon vor über 10 Jahren möglich gewesen hier Tempo 30 umzusetzen und hätte sich der Stadtrat nicht mit Scheinargumenten begnügt, sondern hinterfragt und mit den Antragstellern gesprochen, hätten er vielleicht den Fehler bemerkt und hätte seine Aufgabe wahrnehmen können, die Stadtverwaltung in der Ausführung ihrer Beschlüsse zu überwachen.

 

Wir hoffen für die Zukunft darauf!  Auf einen respektvollen Umgang auf Augenhöhe mit engagierten Bürgern und einen offenen Austausch.

Wir haben unser Ziel erreicht durch Beharrlichkeit, mit viel Wind in den Segeln,

den wir uns nicht nehmen ließen, mit guten Argumenten (Rechtsgutachten, Informationsschreiben)

und immer korrekter Kommunikation. Unser Dank geht auch an die Presse.

Falls Sie Fragen, Anregungen oder Ähnliches erlebt haben, melden Sie sich gerne unter NSV@fuss-ev.de

Stadtplatz von Neumarkt-Sankt Veit
20.02.26