Tempo 30 Umsetzung entlang einer Staatsstraße- “in der Regel”

Tempo 30 vor sensiblen Bereichen entlang der Staatsstraße 2086 in Neumarkt- Sankt Veit:
Da es sich um eine Staatsstraße handelt, ist die zuständige Verkehrsbehörde im Landratsamt Mühldorf zu finden.
Wenn sie sich nicht sicher sind um welche Straßenart es sich bei Ihnen handelt, dann schreiben Sie einfach eine Mail an Ihre Stadt und fragen Sie dort nach. Sicher wird man Ihnen dort gerne weitere Informationen geben.
2018 fragten wir das erste Mal per Mail beim Landratsamt Mühldorf nach. Es kam die Antwort, sei es nicht möglich vor der Grundschule entlang der Staatsstraße Tempo 30 umzusetzen.
Seltsam, denn 2016 wurde das Straßenverkehrsgesetz so zum Positiven verändert, dass erleichtert Tempo 30 an übergeordneten Straßen wie Staats-, Bundes- und Kreisstraßen vor sensiblen Einrichtungen angeordnet werden kann.
Zu den sensiblen Einrichtungen zählen hierbei Kindergärten, Schulen und Pflegeeinrichtungen. Diese Änderung der Straßenverkehrsordnung findet sich in der Bundesratdrucksache 332/ 16.
Herzstück sollte der verbesserte Schutz der Kinder auf Ihrem Schulweg sein und es sollte Tempo 30 “in der Regel” nach Einzelfallprüfung umgesetzt werden.
Jedoch heißt in der Regel anscheinend in Bayern möglichst nicht!
2021 sendeten wir an das Landratsamt Mühldorf eine erneute Mail. Dieses Mal erhielten wir ein mehrseitiges Ablehnungsschreiben, weshalb hier bei uns Tempo 30 vor der Schule nicht möglich sei.
Ein persönliches Gespräch mit unserem Landrat, Maximilian Heimerl, wurde trotz mehrerer Anfragen als “nicht zielführend” abgelehnt.
Als Gegenargumente wurden genannt, es gäbe keinen direkten Zugang zur Staatsstraße und es sei keine Gefahrenlage erkennbar.
Da es von dieser Seite her kein Weiterkommen gab, stellten wir als Bürgernetzwerk eine Tempo-30 Petition dazu an den Bayerischen Landtag. Ganze vier Behandlungstermine, ganze zwei Ortstermine waren notwendig, um endlich zur Sicherheitserhöhung der Schulkinder Tempo 30 eingerichtet zu bekommen. Wieviel Steuergeld und Aufwand, wie viele Fahrten zum Landtag waren notwendig- keine Frage die Sicherheit ist es wert- die Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer zu erhöhen. Weshalb müssen Bürgerinnen und Bürger dies bewerkstelligen, weshalb setzen die Behörden dies nicht selbständig um?
Woran liegt es? könnte es an der Parteizugehörigkeit der Behördenmitarbeiter liegen? Daran, dass Kinder, Senioren und Fußgänger keine Lobby haben? Die Parteien jedoch von Lobbyisten umgeben sind? Dass Rücksichtnahme in unserer Gesellschaft kaum mehr zählt? Liegt es am Innenministeriellen Schreiben vom 02.08.2017 zu Tempo 30 vor sensiblen Bereichen?
Anschreiben an die Abgeordneten, Bildmaterial, Schreiben an Herrn Staatssekretär Kirchner, an Polizeipräsident Hauser, an Herrn Florian Herrmann, Frau Anna Stolz, Hubert Aiwanger, usw. waren dazu notwendig- um es endlich umgesetzt zu bekommen.
Ohne Medienbeteiligung, ohne Öffentlichkeitsarbeit wäre unsere Petition einfach abgelehnt worden. Wir haben mit Hilfe des VCD e.V. ein Rechtsgutachten von Dr. Dilling , Fachanwalt für Verkehrsrecht anfertigen lassen. Aus diesem geht eindeutig hervor, dass es zwingend erforderlich ist und seit 2016 rechtlich möglich ist Tempo 30, streckenbezogen, anzuordnen. Weshalb jedoch blockieren die Behörden? Weshalb wird nun seitens des Landratsamtes Mühldorf angeführt, dass es nun erst seit 2024 möglich sei, aufgrund des hochfrequentierten Schulweges Tempo 30 umzusetzen.

50 Jahre lang prangerten die Schilder “Gas weg Schule” und “Danke” vor der Schule, die nicht als offizielles Verkehrszeichen gelten. Mittlerweile wurde die Schilder durch klappbare Schilder mit Tempo 30 mit der zeitlichen Begrenzung nur von 7 biss 14 Uhr. In den Ferien werden sie einfach zugeklappt.
Nicht ideal, aber auch hier geht aus dem IMS Schreiben hervor: nur zeitlich begrenzt zu den Öffnungszeiten der Schule sollte das Tempolimit gelten.
Behandlung der Petition für Tempo 30
Insgesamt waren dazu vier Behandlungstermine im Bayerischen Landtag und zwei Ortstermine notwendig, um letztendlich Tempo 30 zu erhalten.
Ein Ortstermin fand im hinteren Hof der Schule statt, ohne den Blick auf die Staatsstraße zu haben. Wollte man den Blick auf eventuelle gefährliche Situationen vermeiden?!
Beim zweiten Termin standen wir in dem vom Landratsamt „nicht vorhandenem Zugang“.
Sicher zur Schule- sicher nach Hause
Alle Jahre wieder setzen sich Politiker, wie Herr Dr. Söder, Herr Staatsminister Joachim Herrmann und Frau Ministerin Anna Stolz, zu Schulbeginn für die Sicherheit der Kinder auf dem Schulweg ein, für sie ist die Umsetzung von Tempo 30 wie sie gehandhabt wird anscheinend in Ordnung. Hier finden Sie ein Schreiben von den Mitarbeitern von Frau Anna Stolz vom Innenministerium ob Unterstützung für Tempo 30 vor Schulen von Ihr kommen könnte.
Weshalb wird nicht für mehr Tempo 30 geworben?
Das würde die Sicherheit für die Kleinsten immens erhöhen!
Warum setzen sich Herr Dr. Söder, Frau Anna Stolz und Herr Florian Hermann, sich nicht für mehr Tempo 30 vor Schulen ein? Die Kinder sollen doch sicher zur Schule und wieder sicher nach Hause kommen.
In Neumarkt- Sankt Veit vor unserer Grundschule haben wir zu Beginn Unterstützung von dem Elternbeirat der Grundschule erhalten. Dieser wurde jedoch von Bürgermeister Erwin Baumgartner darauf hingewiesen, dass er sich nicht politisch engagieren dürfe- somit kehrte auch hier Ruhe ein.
Ist der Schutz seiner Kinder auf dem Schulweg politisch???
Letztendlich bekamen wir im September 2024 Tempo 30 vor unserer Grundschule umgesetzt.
„Landrat ordnet Tempo 30 an“. Aber nicht deshalb, weil wir einen direkten Zugang hätten, sondern wegen der Novellierung der StVO vom Dezember 2024 (die im April 2025 in Kraft trat), nein aufgrund des „hochfrequentierten Schulweges“ sei es nun „endlich“ möglich, sagt das Landratsamt Mühldorf (Verkehrsrechtliche Anordnung ).
Eine Gefahrenlage ist nun plötzlich auch erkennbar! Diese wurde bisher negiert.
Hier finden Sie die Pressemitteilung Landratsamt Mühldorf: Max Heimerl ordnet Tempo 30 an
Facebook- Beitrag Landratsamt Mühldorf mit Tempo 30 Zonen Schild
Verbesserungswürdig sind allerdings die Zeiten.
Es gilt nur von 7 bis 14 Uhr, danach kann wieder gerast werden.
Auch wenn Schüler zu späteren Zeiten nach Hause gehen.
Hier ein paar Begriffe um alles begreifen zu können, oder auch nicht:
Direkter Zugang, was ist das?
Eine Definition des “direkten Zugangs” existiert nicht. Es existiert in einem Kommentar von Zeitler zum Bayerisches Straßen- und Wegegesetz Art. 17 Abs. 3
„Zugang ist die (nur) zum Gehen geeignete Verbindung eines der Straße benachbarten Grundstücks oder eines Privatwegs mit der Straße….“
Beim ersten Ortstermin in Neumarkt- Sankt Veit, hatte der Abgeordnete des Bayerischen Landtages, Manfred Eibl, Freie Wähler, die Idee, den Zugang zur Straße an der Ampel einfach zu sperren!
Dann kann nicht mehr Tempo 30 angeordnet werden. Hier erkennt ma bereits den Umsetzungswillen.
Ein Ausschnitt aus einer E-Mail des Bayerischen Staatsministeriums Sachgebiet C4:
„Es gibt keine gesetzliche Legaldefinition, wann von einem sogenannten „direkten Zugang“ auszugehen ist.
Laut Rechtsprechung, Beschluss des VG Düsseldorf vom 19.05.2021 , liegt eine allgemeinbildende Schule an einer Straße, wenn typischer Weise eine Vielzahl von Schülern das Schulgelände von der Straße aus betritt bzw. beim Verlassen der Schule unmittelbar vom Schulgelände auf die Straße tritt, die auf Tempo 30 herabgesetzt werden soll. Allerdings wird in dem Beschluss auch dargelegt, dass § 45 Abs. 9 Satz 4 Nr. 6 StVO keine Nebenzugänge, die regelmäßig nur von wenigen Schülern genutzt würden, erfasse.“
Wir haben hier in Neumarkt- Sankt Veit einen Zugang von der Staatsstraße auf das Schulgelände, der täglich von einer Vielzahl von Schülern mehrmals benutzt wird!
Sie sehen, es ist eine reine Ermessensangelegenheit wie die Behörde es für sich befindet. Das darf und kann nicht weiter so bleiben! Falls die Petition nicht angenommen und umgesetzt worden wäre, wäre unser nächster Weg vor das Verwaltungsgericht gegangen. Warum ist das so? Weil sich niemand in seinen angeblichen Freiheiten, beim Rasen, einschränken möchte? Weil der Verkehr, Autos, LKWs immer noch Vorrang vor den Menschen hat? Sehr oft bekamen wir den Artikel 1 der Straßenverkehrsordnung zitiert, es müsse sich jeder Verkehrsteilnehmer rücksichtsvoll verhalten, damit er niemanden gefährdet… Dann würden wir keinerlei Einschränkungen wie 50 in Ortschaften, 100 km/h außerorts benötigen.
Was gehört zur Straße?
Hier wurden wir im Straßengesetz fündig:
Laut Straßengesetz (Deutschland) gehören der Straßenkörper wie der Straßenuntergrund, der Straßenunterbau, die Straßendecke, Dämme, Gräben, Entwässerungsanlagen, Böschungen, Stützmauern, Durchlässe, sowie die Fahrbahnen, Haltestellenbuchten, Gehwege, Radwege, Parkplätze, Trenn-, Seiten-, Rand- und Sicherheitsstreifen sowie Materialbuchten zu einer Straße.
Das Landratsamt Mühldorf und die Regierung von Oberbayerns sind sich wie es scheint leider einig: Damit ein direkter Zugang anerkannt wird, muss die Türe der betreffenden Einrichtung sich direkt auf die betreffende Gefahrensituation öffnen- anscheinend kann nur dann Tempo 30 angeordnet werden und das ist schlicht und ergreifend fehlerhaft!
Verschiedene wichtige Begriffe, zu denen es keine Legaldefinitionen gibt:
einfache und qualifizierte Gefahrenlage, direkter Zugang, was gehört zur Straße
Wenn Sie dazu nichts finden können, suchen Sie in Gerichtsurteilen. Hier werden diese Begriffe meist anschaulich erläutert.
Gefahrenlage- einfache und qualifizierte
Zwei ganz verschiedene Arten der Gefahrenlagen und Grundlagen für Verkehrsanordnungen und Tempo 30 Ausweisungen darstellen.
Würde das Landratsamt Mühldorf den direkten Zugang anerkennen, dann müsste nur eine einfache Gefahrenlage nachgewiesen werden.
Bei der einfachen Gefahrenlage muss keine Unfallstatistik herangezogen werden, es reicht aus die Streckenführung, den Ausbauzustand der Straße auch witterungsbedingte Einflüsse mit zu betrachten, um diese Art der Gefahrenlage zu dokumentieren. Hier hängt, wie so oft, einiges am Ermessen der zuständigen Behördenvertreter wie die Auslegung erfolgt.
“Bei der einfachen Gefahrenlage bedarf es nicht des Nachweises, dass sich ein Schadensfall bereits realisiert hat. Es genügt, dass irgendwann in überschaubarer Zukunft mit hinreichender Wahrscheinlichkeit Schadensfälle eintreten können. Diese beurteilt sich danach, ob die konkrete Situation an einer bestimmten Stelle oder Strecke einer Straße die Befürchtung nahelegt, dass die zu bekämpfende Gefahrenlage eintritt.“ (aus einer E- Mail des Bayerischen Innenministeriums)
Hingegen bei der qualifizierten Gefahrenlage müssen bereits geschehene Unfälle herangezogen werden, die auch dokumentiert wurden. Hier kann Ihnen vielleicht der interaktive Unfallatlas behilflich sein.

Zitate aus dem Blog von Fachanwalt für Verkehrsrecht, Dr. Olaf Dilling, recht energisch:
“Bei der Schule wären wir – unter Verweis auf die Gesetzgebungsmaterialien – der Auffassung, dass bereits der Zugang von der Schule zur Straße eine Gefahr begründet. Eine weitere detaillierte Begründung der Geschwindigkeitsbegrenzung ist aufgrund der Ausnahme nicht nötig. Lediglich ausnahmsweise können örtliche Gegebenheiten wie Linienbusse oder prognostizierte Ausweichverkehre eine an deren Entscheidung begründen. Landratsämter in der oberbayerischen Provinz sehen das mitunter anders: Sie wollen „Blut sehen“, gefordert sind also bereits geschehene Unfälle, die sich in der Unfallstatistik als besonderer Gefahrenschwerpunkt niedergeschlagen haben.”
“Und auch aus Oberbayern, wo wir eine Elterninitiative im Rahmen eines Petitionsverfahrens beraten hatten, haben uns in den letzten Tagen gute Nachrichten erreicht. An sich wäre dort schon nach altem Recht Tempo 30 vor einer Schule möglich gewesen. Es gibt nämlich einen häufig benutzten Nebeneingang an der Hauptstraße. Jetzt ist der Landrat immerhin bereit, unter dem Gesichtspunkt des „hochfrequentierten Schulwegs“ auf einer viel mit Lkw befahrenen Durchgangsstraße mit schmalen Gehwegen und gefährlichen Querungen die Geschwindigkeitsreduktion anzuordnen.
Uns soll das recht sein. Solange die Kinder nun sorgloser loslaufen und sicherer ankommen können, lassen wir mit Blick auf die Begründungen der Verkehrsverwaltung fünf grade sein.”
Markierungen vom Autor der Fuss e.V. Seite
Das Blog
Alle Fünf gerade möchten wir von unserer Ortsgruppe es nicht sein lassen, weil sich dadurch bei der Umsetzung von “in der Regel” bei uns in Bayern in anderen Kommunen, ja selbst in unserer eigenen, sich nichts ändern wird.
Vor der Schule ist die Einführung von Tempo 30 laut Landratsamt Mühldorf seit September 2024 möglich wegen des “hochfrequentierten Schulwegs”!
Jedoch auf einem begrenzten Teil der Staatsstraße vor dem Bahnhof möchte man seitens der Behörde noch abwarten bis das Innenministerielle Schreiben der Bayerischen Staatsregierung vorliegt, wie genau der hochfrequentierte Schulweg denn beschrieben wird.
Wie passt das zusammen?
Hier finden Sie eine Anfrage eines Abgeordneten des Bayerischen Landtages an Herrn Staatsminister Joachim Herrmann, wann denn nun ergänzende Vollzugshinweise zur Novellierung der Straßenverkehrsordnung zu erwarten sind. In Baden-Württemberg wurden bereits im Dezember 2024 diese an die Behörden herausgegeben. Hier nimmt man mehr Rücksicht auf die Schwächsten im Straßenverkehr!
Wir bleiben weiterhin an der Thematik dran.






