Es geht auch anders
Unser Vereinsmitglied Uwe Reuker hat uns kürzlich auf eine von der Stadtverwaltung vorgenommene Gestaltung von Fuß- und Radverkehr im Bereich einer Fußgängerzone hingewiesen, die er als gutes Vorbild für Schwerin empfunden hatte.
Es geht in dem Fall um die Kreisstadt Westerstede im Nordenwesten Niedersachsens. Dort macht am Eingang zur Fußgängerzone ein unübersehbar großes Schild darauf aufmerksam, dass die Benutzung der Fußgängerzone zwar für den Radverkehr frei ist, dass aber nicht nach Gusto gefahren werden darf.

“Auf Fußgänger ist besondere Rücksicht zu nehmen”; Aufnahme: U. Reuker
Die entsprechende Beschilderung der Fußgängerzone befindet sich in Schwerin dagegen in ziemlicher Randlage. Und sie enthält keinen Hinweis (mehr) darauf, was die Freigabe der Fußgängzone vom Radfahrer verlangt.

Aufnahme: G.Ullrich
Die Praxis von Westerstede, nämlich die Fußgängerzone grundsätzlich für den Radverkehr freizugeben und nur den Lieferverkehr zeitlich zu begrenzen, dürfte in Schwerin allerdings nicht nachahmenswert sein. Wir haben zu Recht in der warmen und touristisch genutzten Saison die Fußgängerzone nur zwischen 18 h und 10 h für den Radverkehr passierbar.
Das scheint übrigens etliche Radler wenig zu interessieren: bei unseren Aktionstagen im Juli/August 2025, an denen wir jeweils 3 Stunden einen Infostand in der Mecklenburgstraße hatten, zählte Uwe Reuker an die 80 bis 90 Personen, die während eines solchen, kleinen Zeitfensters auf dem Rad oder dem Scooter unterwegs waren. Zum geringeren Teil waren es Touristen, die das unscheinbare Schild am Eingang mit der Zeitangabe nicht bemerkt (oder nicht kapiert) hatten. Sie stiegen zumeist sofort ab und gingen zu Fuß weiter. In der Mehrzahl waren es aber Einheimische. Denen schien es einfach schnuppe, wie die Regel lautet. Das einzig Wichtige schien für sie der eigene Vorteil zu sein, jedenfalls hielten sie nicht einmal an, sondern fuhren stur weiter.
Kleiner Nachtrag:
Unsere Stadtverwaltung hatte übrigens durchaus einen Hinweis auf einzuhaltende Schrittgeschwindigkeit neben der Freigabe für Zweiräder angebracht. Den hat sie aber inzwischen wieder einkassiert. Vielleicht auch aufgrund unserer Forderung, dass derselbe Hinweis auch auf allen sonstigen Schildern zu sehen sein müsse, die den Gehweg für Zweiräder freigeben. So etwa rund um den Pfaffenteich. Andernfalls würde nämlich der Eindruck entstehen, es gelte zwar in der Fußgängerzone Schrittgeschwindigkeit, NICHT aber um den Pfaffenteich, was falsch ist. Statt den Hinweis überall anzubringen, hat man sich dann anscheinend für’s Weglassen entschieden.
