Schwerin mit eigener Stadtgruppe
Fuss e.V. Schwerin ist eine bislang recht kleine Gruppe von Personen. Wir setzen uns in der Stadt vor allem für Folgendes ein:
- Fuss e.V. als bundesweite Interessenvertretung für Fußgänger bekannt machen;
- Die eigentlich engen Kriterien für die Benutzung von Gehwegen unter Einsatz des Zusatzzeichens 1022-10 bekannt machen, damit die Gehenden überhaupt ihre Rechte kennen (und sich mehr als bisher zur Wehr setzen)
- Weitere Mitstreiter gewinnen. Nur mit einer ausreichenden “Personaldecke” lassen sich Aufgaben stemmen, für die man einen langen Atem braucht. Etwaige Unterstützer sind auch ohne Mitgliedschaft in Fuss e.V. willkommen. Sie werden dann aber bei bestimmten Fragen nicht abstimmen können. Im Übrigen ist die Mitgliedschaft bei Fuss e.V. in jeder Hinsicht zu empfehlen, denn schon wegen der Mitgliederzeitung mobilogisch “lohnt” sich der Jahresbeitrag. Es findet sich in jeder Ausgabe etwas Interessantes und Hilfreiches!
- Das von der Stadtverwaltung ohne erkennbaren Plan und abseits der gültigen Empfehlungen freigegebene Befahren der Gehwege durch Fahrräder (und Scooter) unter Einsatz des bekannten Verkehrszeichens 1022-10 wieder zurückdrängen. Die überflüssig großzügige Freigabe von Gehwegen für den rollenden Verkehr hat mit dazu beigetragen, dass man auch auf vielen anderen Gehwegen nun rollend unterwegs ist. Die Fahrenden scheinen der Meinung zu sein, es sei ihnen die physikalische Nähe von Kfz-Verkehr nicht zuzumuten, oder sie wollen den stellenweise holprigen Straßenbelag in der Altstadt meiden. Der ist zwar häufig Kopfsteinpflaster, dies aber zumeist auf grundsanierter Fahrbahn. Das Befahren stellt also keineswegs ein wirkliches Problem dar. Das Befahren von Gehwegen zurückzudrüngen, ist übrigens kein “kleinkarriertes” Herumreiten auf Regeln um ihrer selbst willen dar. Vielmehr steht hier Gewichtiges auf dem Spiel (bzw. wurde von der Stadtvberwaltung ohne Not geopfert). Dies hat unser Mitglied Gerald Ullrich vor längerer Zeit in einem Beitrag zum Thema “Radverkehr, Gehwege und ‘Leinenzwang’ für Kleinkinder” klar auf den Punkt gebracht.
- Das von der Stadtverwaltung ebenfalls teilweise ohne Rücksicht auf geltende Bestimmungen erlaubte, gewerbliche Benutzen von Gehwegen zurückdrängen. Wir werden dazu hier demnächst ein paar besonders krasse Beispiele vorführen.
