Amphibienschutz vs. Helferschutz

Wie jedes Jahr Anfang März beginnt es wieder. Das große “Rennen” um den besten Platz mit dem richtigen Partner am Laichgewässer.

Abertausende Amphibien machen sich auf den Weg zu ihren Gewässern aus dem sie einmal kamen: Frösche, Lurche, Molche und Kröten. Die meisten von ihnen haben eines gemein: Sie müssen die Gefahren meistern Straßen zu überqueren und heil hinüber zu kommen. Der Mensch hat diese Hindernisse in ihren Lebensraum gebaut und hat nun die Verantwortung sich um diese Lebewesen zu kümmern.

Entlang von Straßen an denen verhältnismäßig viel Verkehr ist und die meisten Tiere beim Überwanderungsversuch der Straße getötet werden würden, werden Amphibienschutzzäune und Eimer aufgestellt. Beim Wandern entlang des Zaunes als unüberwindbare Barriere fallen die Amphibien in diese Eimer. Diese werden zweimal täglich von den Ehrenamtlichen geleert. Dabei werden diese Tiere umgesetzt, sicher über die Straße gebracht und in ihrem Laichgewässer vorsichtig freigelassen.

Amphibienrettung

Amphibienrettung

Der Aufbau der mobilen Amphibienschutzzäune wird im Landkreis Mühldorf von Ehrenamtlichen errichtet. Ohne (ausreichenden) Verkehrssicherungsschutz, auch entlang von Staatsstraßen und Kreisstraßen. Die Autos rasen mit 100 km/h beim Zaunaufbau  vorbei- das darf und kann nicht sein.

Die Geschwindigkeitsbegrenzungen und die Gefahrenschilder werden nicht vor dem Aufbau angebracht.

Über Jahrzehnte baute die Jagus Gruppe der Arbeiterwohlfahrt die Amphibienschutzzäune auf. Seit 2023 übernehmen Ehrenamtliche die überaus wichtige Aufgabe. Jedoch ohne ausreichenden Schutz für die Zaunaufbauer ist fraglich, wer sich zukünftig für diese wichtige Aufgabe einsetzen wird.

Denn wenn man überfahren wird, weil die Behörden es nicht schaffen rechtzeitig die Gefahrenschilder und Geschwindigkeitsbegrenzungen zum Schutz der Ehrenamtlichen aufzubauen, dann darf man sich seinen Rollstuhl vielleicht noch selbst bezahlen, weil die Versicherung nicht haftet. Das ist eine zu schwere Last um vom Ehrenamt getragen zu werden!

Trotz Warnweste kann man im Nebel den Helfer kaum mehr erkennen.

Ohne Schutzmaßnahmen werden abertausende von Amphibien überfahren und getötet und somit ganze Populationen ausgerottet. Überfahrene Kröten verwandeln den Asphalt in einen rutschigen Untergrund. Motorrad- und Fahrradfahrer sind besonders gefährdet. Es würde, falls die Tiere nicht in tausenden Stunden ehrenamtlicher Arbeit abgesammelt werden, zu vielen Unfällen auf Bayerns Straßen kommen.

Hier finden Sie die eigentlichen Zuständigkeiten für den Amphibienschutz an Straßen und einige Positivbeispiele aus anderen Landkreisen:

IDUR e.V.

„Grundsätzlich ist der Träger der Straßenbaulast für den Amphibienschutz an Straßen zuständig. Dies ergibt sich aus seinem Aufgabenbereich nach Art. 9 Bay StrG.

Wer Träger der Straßenbaulast ist, ergibt sich aus Art. 41 Bay StrG und hängt von der konkreten Straße ab. Die Verantwortlichkeit kann jedoch vertraglich vereinbart werden, bspw. durch eine Vereinbarung mit einem Naturschutzverband.

Die Zugriffsverbote in § 44 BNatSchG (besonderer Artenschutz) einschließlich das Tötungsverbot hinsichtlich besonders geschützter Arten (§ 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG) gelten bundesweit.“ 

 

Staatliches Bauamt Weilheim:

„Nach Abstimmung mit Kollegen aus der Straßenmeisterei Gilching, dem Betriebsdienst, der Landschaftsplanung und dem Verkehrsmanagement freuen wir uns, Ihnen folgende Informationen übersenden zu können:

 Wenn die Amphibienwanderungen einsetzen, erhält das Staatliche Bauamt Weilheim bzw. die jeweilige Straßenmeisterei im Regelfall direkt Informationen vom Bund Naturschutz, „dass es nun losgeht“.

Der Auf- und Abbau von mobilen Amphibienschutzzäunen erfolgt im Regelfall durch die Straßenmeistereien des Staatlichen Bauamts Weilheim. Und bei Bedarf auch durch beauftragte Firmen.

Die Schilder mit reduzierten Geschwindigkeitsangaben werden von der Verkehrsbehörde am jeweiligen Landratsamt angeordnet und von den Straßenmeistereien rechtzeitig aufgestellt.

Die jeweilige verkehrsrechtliche Anordnung (VAO) wird für einen längeren Zeitraum bzw. auf Widerruf angeordnet. Dieses Vorgehen macht jährlich neue VAO somit entbehrlich.

 Die reduzierten Geschwindigkeiten gelten in erster Linie den Amphibien, damit die Autofahrer langsam(er) fahren und entsprechend reagieren können.

Die Straßenmeistereien des Staatlichen Bauamts Weilheim hängen zu Beginn der Amphibienwanderstrecken ein oranges Blinklicht am Straßenrand auf. Dies ist für die Autofahrer gedacht, jetzt besonders achtzugeben. Davon profitieren auch die Sammler, die sich bei der Amphibienwanderung engagieren.“

 

Das staatliche Bauamt Rosenheim:

„Das Aufstellen der Amphibienschutzzäune wird von den Straßenmeistereien des Staatlichen Bauamtes, von beauftragten Landschaftspflegefirmen sowie Naturschutzorganisationen übernommen. Dies gilt entlang der Staats- und Bundesstraßen in den Landkreisen Rosenheim, Mühldorf, Miesbach und Ebersberg und im Landkreis Ebersberg zusätzlich auch entlang der Kreisstraßen. Für das Aufstellen von Schutzzäunen entlang der sonstigen Straßen ist das Staatliche Bauamt Rosenheim nicht zuständig. Es ist eine hoheitliche Aufgabe.“

 Wie werden die Aufbauenden vor dem Verkehr geschützt? Werden dazu die Geschwindigkeitsbegrenzung bereits kurz vor der Errichtung der Amphibienschutzzäune angebracht? Oder wird die Stelle des Aufbaus von den zuständigen Bauhöfen gesichert?

„Ob und an welchen Stellen das Errichten von Amphibienschutzzäunen notwendig ist, entscheidet die Untere Naturschutzbehörde am jeweiligen Landratsamt. Sie stellt auch den Antrag auf eine Verkehrsrechtliche Anordnung, falls für das Aufstellen der Zäune Absicherungen notwendig sind, beispielsweise durch Verkehrsschilder oder Geschwindigkeitsbeschränkungen, wie „Achtung Baustelle“, „Achtung Krötenwanderung“, „Tempo 30“. Angeordnete Hinweis- oder Verkehrsschilder werden von den Straßenmeistereien des Staatlichen Bauamtes Rosenheim vor dem Errichten der Zäune aufgestellt.“

 

BUND Naturschutz e.V.

Kreisgruppe Bad Tölz-Wolfratshausen mit Positivbeispielen

„Letztlich werden aber Straßen, durch die ohne Schutzmaßnahmen Abertausende von Amphibien getötet und ganze Populationen mit der Zeit ausgerottet würden, nicht von Naturschutzverbänden oder einzelnen Bürgern gebaut, sondern von der öffentlichen Hand. Natürlich geht Arten- und Naturschutz auch jeden einzelnen Bürger an. Aber es wäre eine absolute Überforderung, wenn Ehrenamtliche hier Jahr für Jahr alleine für Schutzmaßnahmen sorgen müssten. An Bundes- und Staatsstraßen, je nach Verkehr auch an Kreisstraßen, ist es ja auch super gefährlich mit dem Zaunbau. Das gehört m.M. nach einfach nicht in ehrenamtliche Hände.

Dabei geht es letztlich um unsere Lebensgrundlagen, wenn man in ökologischen Zusammenhängen denkt. Außerdem dient es auch der Sicherheit der Autofahrer, wenn Amphibien nicht nachts bei Regen zu Hunderten auf der Straße sind.

 Es gibt kein Gesetz, das die Straßenbaulastträger im Amphibienschutz tätig werden müssen, aber seit 1993 sind sie vom Bayerischen Innenministerium gehalten, das zu tun, indem sie die Naturschutzverbände mit dem Vorhalten und dem Auf-/Abbau von mobilen Zäunen (sofern keine festen Tunnel und Leiteinrichtungen vorhanden sind), mit Lampen, Westen und Eimern unterstützen. Die Naturschutzverbände organisieren dagegen die Sammlungen. Hier finden Sie das Schreiben vom  Innenministerium Zusage Amphibienschutz 90er Jahre.

Bei uns im Landkreis klappt das inzwischen sehr gut. Das Staatl. Bauamt Weilheim kümmert sich über die Straßenmeistereien (oder Weitervergabe z.B. an den Maschinenring) um die mobilen Zäune an Bundes-, Staats- und Kreisstraßen. Bei Gemeindestraßen haben wir inzwischen die Bauhöfe mit im Boot. Da war aber teils auch starke Überzeugungsarbeit nötig. Bei einer Gemeinde hat erst die Intervention der Biodiversitätsberaterin der UNB dafür gesorgt, dass der Bürgermeister grünes Licht gab, dass Bauhofarbeiter zumindest mithelfen. Es gibt nur zwei (von 14) nicht so lange Zäune, die bei uns von Ehrenamtlichen aufgebaut werden müssen (an einer Privatstraße und an einer Gemeindestraße). Auch mit den entsprechenden Geschwindigkeitsbeschränkungen durch die jeweils zuständigen Stellen hat sich alles gut eingespielt.“

Und das MAmS 2000-Merkblatt für Amphibienschutz an Straßen gibt Hinweise wie Amphibien zu schützen sind.

Genau in diese Richtung soll sich auch die Amphibienrettung im Landkreis Mühldorf entwickeln.

 

Zusammen für die Sicherheit der Amphibien und der Ehrenamtlichen sorgen.

Hierbei sollte jeder seinen Anteil tragen und darf nicht weiterhin allein auf den Schultern von Ehrenamtlichen lasten.

Erdkrötenpaar und Helfer bedanken sich für Ihr Interesse!

21.03.26