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FUSS e.V. Hamm hat  vier Informationsfreiheitsanfragen (IFG) an die Stadt Hamm gerichtet. Die Anfragen betreffen zentrale Bereiche der Verkehrssicherheit – von Gehwegparken über barrierefreie Infrastruktur bis hin zu fachaufsichtlichen Missständen. Hier der aktuelle Stand:

1. Statistiken der Parkverstöße

Status: ✅ Anfrage erfolgreich (teilweise beantwortet)

Die Stadt hat erste Daten zu Verwarnungsgeldern und Gehwegparken geliefert – jedoch ohne die geforderte ortsbezogene Aufschlüsselung nach Stadtbezirken. Auf Nachfrage wurden Excel-Dateien mit Parkverstößen und Abschleppvorgängen ab November 2021 bereitgestellt. Eine Auswertung vor November 2021 ist aufgrund eines Systemwechsels nicht möglich. Die Daten erlauben keine Rückschlüsse auf Kontrolldichte vor Schulen, Kitas oder in Wohnquartieren.
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2. Bestandsverzeichnis Gehwege

Status: ⚠️ Antwort verspätet (Frist: 3. März 2026)

Angefragt sind Daten aus dem Straßenbestandsverzeichnis der Stadt Hamm: Gesamtlänge der baulich abgegrenzten Gehwege, Länge der Straßen mit lediglich Schrammborden oder Farbmarkierungen, Neubaugebiete ohne separierte Gehwege (Mischverkehrsflächen) sowie interne Richtlinien, die von den technischen Regelwerken (EFA, RASt) abweichen. Diese Informationen sind im besonderen öffentlichen Interesse, da sie die Verkehrssicherheit von Kindern und die Barrierefreiheit betreffen. Die Stadt hat die Frist um mehr als zwei Monate überschritten – eine Erinnerung wurde versendet.
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3. Protokolle der Verkehrsschauen

Status: ⚠️ Antwort verspätet (Frist: 3. März 2026)

Diese Anfrage betrifft die Protokolle der regelmäßigen Verkehrsschauen der Stadt Hamm. Verkehrsschauen sind zentrale Instrumente zur Identifikation von Gefahrenstellen im Straßenverkehr – insbesondere für schwächere Verkehrsteilnehmer wie Kinder, Senioren und Menschen mit Behinderungen. Die Auswertung dieser Protokolle kann aufzeigen, ob bekannte Problemstellen (z. B. zu schmale Gehwege, fehlende Querungshilfen) systematisch erfasst und behoben werden. Auch hier ist die Antwortfrist bereits seit mehr als zwei Monaten überschritten.
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4. Statische Prüfung und Planungsgrundlagen zum “Verkehrsversuch” Gehwegparken Fichtestraße

Status: ⏳ Warte auf Antwort (Frist: 10. Juni 2026)

Hintergrund

In der Fichtestraße in Hamm plant die Stadt, Gehwegparken durch Verkehrszeichen 315 und neue Markierungen zu legalisieren. Die verbleibende Restgehwegbreite würde dadurch auf lediglich 1,20 m bis 1,30 m reduziert werden – ein Wert, der weit unter den Mindestanforderungen der RASt 06 und der DIN 18040‑3 für Begegnungsverkehr liegt. Der Antragsteller hat diesem sogenannten “Verkehrsversuch” mehrfach ausdrücklich widersprochen und eine Fachaufsichtsbeschwerde eingelegt. Diese wurde jedoch von der Bezirksregierung Arnsberg mit der Begründung zurückgewiesen, die Gehwege in der Fichtestraße wiesen eine Gesamtbreite von 2,50 m auf – eine Behauptung, die der Antragsteller für nachweislich unzutreffend hält.

Gegenstand der IFG-Anfrage

  1. Um die Rechtmäßigkeit der Maßnahme zu prüfen und eine gerichtliche Klärung vorzubereiten, werden folgende Unterlagen angefordert:
  2. Statische Prüfung: Nachweis gemäß VwV-StVO, ob der Gehwegunterbau für die dauerhafte Auflast durch parkende Kfz ausgelegt ist.
  3. Prüfung von Versorgungsleitungen: Ausschluss einer Gefährdung der im Gehweg verlaufenden Leitungen.
  4. Abwägungsprotokoll zur Barrierefreiheit: Ermessensausübung trotz Unterschreitung der Mindestbreiten und entgegen der BVerwG‑Rechtsprechung (3 C 5.23).
  5. Prüfung nach § 45 Abs. 9 StVO: Nachweis der “zwingenden Gebotenheit” und einer “qualifizierten Gefahrenlage” für die Neuanordnung.
  6. Konzept des Verkehrsversuchs: Zielsetzung, Dauer und Evaluationskriterien – insbesondere im Hinblick auf Kinder, Senioren und Menschen mit Behinderungen.
  7. Vermessungsgrundlagen: Die Messdaten, die der Behauptung der Fachaufsicht von 2,50 m Gehwegbreite zugrunde liegen.

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Fazit und nächste Schritte

Von vier gestellten IFG-Anfragen ist eine erfolgreich abgeschlossen (Parkverstöße), wenn auch mit erheblichen Einschränkungen (keine Ortsbezüge, lückenhafte Zeitreihe). Zwei Anfragen (Bestandsverzeichnis Gehwege, Verkehrsschauen) sind seit mehr als zwei Monaten überfällig. Die vierte Anfrage zur Fichtestraße läuft noch innerhalb der Frist.