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Ihr Einsatz für den Fußverkehr in Freiburg

Der fuss e.v. ist seit 1985 bundesweiter Fach- und Interessenverband für Fußverkehr. Die Ortsgruppe Freiburg gibt es erst seit wenigen Jahren, sie braucht noch viele Aktive.

 

Wie können Sie mitmachen?

1. Kommen Sie zu unserem regelmäßigen monatlichen Stammtisch

In der Regel jeden ersten Montag im Monat um 17 Uhr im „Süden“, Alfred-Döblin-Platz 1 (Vauban), siehe Startseite.

2. Als Mitglied im fuss e.v. Bundesverband

Sie unterstützen damit den Fußverkehr und bekommen u.a. vierteljährlich die Zeitschrift „mobilogisch“:
https://fuss-ev.de/verein/mitglied-werden

3. Melden Sie gefährliche oder zu schmale Fußwege

  1. Nutzen Sie den Mängelmelder der Stadt Freiburg: freiburg.de/maengelmelder
    Wir freuen uns, wenn Sie uns eine Erfolgsmeldung schicken – oder eine Nachricht über den Misserfolg, dann können wir es auf anderem Weg versuchen.
  2. Melden Sie den Mangel an uns: freiburg@fuss-ev.de – bitte unbedingt mit einem Foto, auf dem möglichst genau der Missstand zu sehen ist, und einer kurzen Beschreibung des genauen Ortes (z.B. Straße und Hausnummer) und des Mangels. Wir veröffentlichen geeignete Meldungen auf dieser Homepage und tragen sie in die GehCheck-App ein (siehe 3)).
  3. Nutzen Sie die GehCheck-App des fuss e.v., die Sie im Google Play Store und im Apple App Store auf Ihr Smartphone herunterladen können. Geben Sie dann im Feld „Sammelcheck“ die Zahl „79102“ ein, dann finden wir von der Ortsgruppe Ihre Eintragungen gesammelt wieder. Mehr dazu finden Sie hier:
    https://www.fuss-ev.de/images/Downloads/Gehcheck_App_Bedienung_1-23.
  4. Wenn Sie in Oberwiehre, Oberau, Waldsee wohnen: Der Bürgerverein sammelt Hinweise auf zu schmale oder mangelhafte Gehwege und veröffentlicht sie in seinem Bürgerblatt. Melden Sie sich bei info@oberwiehre-waldsee.de und schicken Sie gern an freiburg@fuss-ev.de eine Cc…-Kopie.

Was ist ein Fußweg-Mangel?

Häufig ist das nicht eindeutig. Breite und Beschaffenheit von Fußwegen sind nicht durch Gesetz geregelt, sondern nur durch unverbindliche Empfehlungen. Eigentlich sollten Gehwege mindestens 2,50 m breit sein, doch häufig genug messen sie nicht einmal 1,50 m und lassen sich auch nicht verbreitern, ohne z.B. Bäume zu fällen. Wenn aber parkende Autos, Motorräder, Fahrräder oder Mülleimer den Weg so verengen, dass 2 Menschen zu Fuß sich nicht mehr begegnen können oder Menschen im Rollstuhl oder mit Kinderwagen nicht mehr aneinander vorbeikommen, ist das zweifellos ein Mangel. Das gilt auch für lose Bodenplatten und hervorstehende Wurzeln.

Das Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg hat alle Städte und Gemeinden angewiesen, Gehwegparken vor allem dann zu verhindern, wenn „durch ein konkretes Parkverhalten eine hohe Unfallgefahr hervorgerufen wird“. Es geht dabei allerdings von einer Gehweg-Mindestbreite von nur 1,50 m aus (Erlass zur Überwachung und Sanktionierung von Ordnungswidrigkeiten im ruhenden Verkehr vom 11.05.2020, 3c, https://lnv-bw.de/wp-content/uploads/2020/06/vm-falschparker-erlass-11-05-2020.pdf).
Dort steht weiter: „Nur ausnahmsweise und nach sorgfältiger Überprüfung kann von den Mindestmaßen dann, wenn es aufgrund der örtlichen oder verkehrlichen Verhältnisse erforderlich und verhältnismäßig ist, an kurzen Abschnitten unter Wahrung der Verkehrssicherheit abgewichen werden. Dabei ist auf jeden Fall sicherzustellen, dass mobilitätseingeschränkte Personen und Personen mit Kinderwagen an keiner Stelle auf die Straße ausweichen müssen.“

Mehr Details zum Gehwegparken finden sich in der Broschüre des fuss e.v.:
https://fuss-ev.de/images/Downloads/gehwegparken.pdf.

FUSS e.V., Ortsgruppe Freiburg
www.freiburg-zu-fuss.de  |  freiburg@fuss-ev.de
Christoph Kranich + Ursula Elisabeth Müller