Mobiltätsgesetz: Gehraum bedrängt, Gehraum bekleckert

Wenige Monate vor der Wahl plant die schwarz-rote Koalition Änderungen am BerlinerMobilitätsgesetz, die noch mehr Radverkehr auf Gehwegen bringen, Sicherheitsprobleme nicht anpacken, aber viele Bürgersteige vollsudeln würden.

Keine Strategie für mehr Sicherheit

Die Präventions-Paragrafen 21 und 55 behandeln vor allem Unfallschwerpunkte. Sie tragen auch in den vorgesehenen Neufassungen nicht ausreichend der Tatsache Rechnung, dass schwere Unfälle des Fußverkehrs häufig keine lokalen, an einen Ort gebundenen Ursachen haben, sondern stark gestreut auf Kreuzungen, Einmündungen und auf Strecken geschehen. Ihre Ursachen können nicht punktuell behoben werden, sondern nur landesweit und flächendeckend:

  • Zulässige und praktizierte Fahrgeschwindigkeiten,
  • Fehlende Sicherungen an sehr vielen Querungsorten: Zebrastreifen, Mittelinseln, Fahrbahnverengungen, temposenkende Infrastruktur
  • Konfliktträchtig (beschönigt ausgedrückt „bedingt verträglich“) geschaltete Ampeln
  • Schlechte Sichtbeziehungen, besonders durch legales und illegales Parken an Querungsorten mit hohem Sichtbedarf

Nichts davon ist unter dem bisherigen Mobilitätsgesetz ernsthaft angegangen worden, nichts davon bessert sich durch den neuen Entwurf.

 

Auf Gehwegen noch mehr Fahrräder und E-Scooter

Radwege sollen nachdem Entwurf schmaler werden können und an vielen Hauptstraßen gar nicht mehr angelegt werden. Das bedeutet für das Gehen:

  1. Schmalere Radwege verführen zum Ausweichen auf dem Gehweg, wenn dieser nicht ausreichend vom Radweg getrennt ist.
  2. Insbesondere auf den berlintypisch identischen Hauptgeschäfts- und Hauptverkehrsstraßen ist auf den ohnehin stark belasteten Gehwegen bei nicht vorhandenen Radwegen die Belastung mit illegalem Rad- und E-Scooter-Verkehr noch höher.
  3. Es droht die Freigabe zahlreicher weiterer Gehwege für Radverkehr.

 

Neue Mobilität und Sharing: Fußverkehrs-Ignoranz wie üblich

Die Koalition plant zwei neue Paragrafen 69 und 70 zu neuer Mobilität und Sharing. Beides kann großen Einfluss auf den Fußverkehr haben, aber Berlins meist praktizierte und wachstumsstärkste Mobilitätsform wird hier fast völlig ignoriert. Wir halten zwei Ergänzungen für dringend nötig, die unten kursiv hervorgehoben sind

  • 69 Abs .2 Neue Mobilität

Neue Mobilität soll die Sicherheit aller am Verkehr Teilnehmenden erhöhen und darf die Sicherheit und Leichtigkeit anderer Mobilitätsformen nicht beeinträchtigen. Die sichere und leichte Teilnahme am Verkehr muss weiterhin auch ohne technische Kommunikationseinrichtungen möglich sein.

  • 70 Abs. 4 Sharing

Ergänzungsvorschlag aufgrund der bekannten umfassenden Behinderung und Gefährdung von Massenmobilität durch Zweirad-Sharing:

(4)  Das Land Berlin unterstützt geteilte Mobilität („Sharing“), soweit diese den Umweltverbund ergänzt und keine an diesem Verbund beteiligte Mobilitätsform behindert oder gefährdet…

 

Fußspur-Kleckse: Die größte Albernheit

Zum Schluss der bizaarste Plan der schwarz-roten Koalition: Das Aufmalen von Fußspuren auf vielen Gehwegen soll für die Bezirke Gesetzespflicht werden. Der Änderungsantrag von CDU und SPD um Mobilitätsgesetz sieht im Paragraphen 51 einen neuen Absatz 7a vor (inklusive Kommafehler):

Die im Rahmen der Schulwegpläne definierten Schulwege sollen, wenn möglich optisch auf den Gehwegen gekennzeichnet werden (sog. Fußstapfen). Die Anordnung und Umsetzung der Markierungsmaßnahmen obliegt den bezirklichen Stellen.“

Das hat die CDU schon 2023 vorgeschlagen, ist aber damals noch an der SPD gescheitert. Jetzt steht es im Gesetzentwurf und zeigt die ganze absurde Albernheit der Berliner Verkehrspolitik.

Es sollen laut Gesetzentwurf nur die Gehwege vollgemalt werden; Sicherungen für die Kinder beim Gang über die Fahrbahn sind nicht vorgesehen – im Gegenteil: Der Verkehrssenat versucht selbst auf hoch frequentierten Schulwegen etwa in der Saarstraße in Friedenau und der Albrechtstraße in Steglitz Tempo 30 durch Tempo 50 abzulösen. Vor drei Jahren versprach er hundert neue Zebrastreifen per „Sofortprogramm“, angelegt ist bis heute kein einziger. Jetzt will die Koalition mit Kleckserei-Aktionismus zutünchen, dass der Senat tatsächlich Schulwegen gefährlicher macht.

Absurd ist das auch, weil niemand die Tapsen braucht. Grundschulkinder gehen sechs Jahre lang den gleichen Weg. Welchen sie nehmen können und sollten, wissen sie spätestens nach einer Woche. Zudem müssten ganze Kieze vollgemalt werden. Wie dicht das Netz von stark benutzten Schulwegen ist, zeigt die Karte unser diesem Link. Ein Großteil aller Gehwege müsste hier Tapsen bekommen.

In Berliner Randgebieten ist das Netz der Schulwege dünner. Aber unsere Stadt hat weit über 10.000 Kilometer Gehwege. Wenn nur ein Fünftel davon mit den Fußtapsen versehen werden soll, verunzieren am Ende rund zwei Millionen Farbkleckse unsere Bürgersteige.

27.05.26