E-Scooter: Noch mehr Chaos auf Gehwegen?
Absurdistan in Berlin: Verkehrssenatorin Bonde will auf das E-Scooter-Gehweg-Chaos mit Abstellzonen reagieren, die mitten auf diesen Wegen liegen. Dem FUSS e.V. sind neue Details ihrer sogenannten „Sharing-Strategie“ bekannt geworden.
Bonde plant jetzt in Teilen Berlins dauerhafte Abstell-Areale auf Gehwegen, sogenannte „virtuelle Stationen“. Diese erhalten keine Markierung und keine Schilder, sondern sind nur per App auffindbar. Per GPS wird geregelt, dass Leihfahrten von E-Scootern in einer Straße oder einem Quartier nur hier beendet werden können. (Anhang 1 Screenshot)
Der Vorteil aus Sicht von Senat und Verleihern: Die Stationen kosten fast nichts und können beliebig verschoben, geschlossen oder später neu eröffnet werden. Besonders wichtig aus Sicht der CDU: Es wird kein Parkraum von Autos beansprucht.
In Frohnau und Hermsdorf im äußersten Norden Berlins gibt es bereits ein Gebiet mit rund hundert virtuellen Stationen – eingerichtet für E-Scooter der Firmen Bolt und Lime, die dort als einzige vertreten sind. Wir haben die Stationen angesehen und sehen gravierende Nachteile:
- Mit GPS haben die Stationen keine präzisen Grenzen, sondern sind grobe Bereiche. In ihnen können E-Scooter beliebig abgestellt werden: wie schon jetzt auch quer über den Weg, außerdem in fast beliebiger Zahl. Hier drohen Chaos-Ballungen. Die Behinderung wird noch stärker, als gäbe es gar keine Stationen. (Startseitenbild: “Virtuelle Station” Sigismundcorso, Frohnau)
- Wenn Leihvorgänge auf Gehwegen beginnen und beenden, dann werden mindestens die ersten und letzten Meter auch auf ihnen gefahren – und weil es bequem erscheint, auch der Weg dazwischen. Auch das haben wir in Frohnau und Hermsdorf beobachtet. Dort gibt es in ganzen Quartieren uralte Fahrbahnen mit sehr grobem Pflaster. Wer hier fährt, macht es illegal auf dem Gehweg. Trotzdem sind mitten in diesen Gebieten virtuelle Stationen geschaffen. Sie laden Nutzer geradezu zum illegalen Gehweg-Fahren auf Gehwegen ein.
- Auch beim Abstellraum werden Regeln ignoriert. Leih-E-Scooter dürfen nach den Auflagen des Verkehrssenats theoretisch nur so abgestellt werden, dass daneben mindestens 2,3 Meter zum Gehen frei bleiben. Die Wege müssen also mindestens drei Meter breit sein. Gerade in Stadtrand-Gebieten wie Frohnau und Hermsdorf sind sie das oft nicht. Hier dürften in ganzen Quartieren keine virtuellen Stationen geschaffen werden. Werden sie aber: Der schmalste Gehweg, auf dem wir eine fanden, hat Pflaster mit einer Breite von 85 Zentimetern. Er war bei unserem Besuch komplett von einem umgefallenen E-Scooter blockiert.
Das Pilotprojekt im Berliner Norden zeigt: Mit virtuellen Stationen ist das Problem nicht in den Griff zu bekommen. Sie sind nur eine Scheinlösung. Für Verleiher und Kunden funktionieren viele nur, wenn Nutzer gegen Fahr- und Parkregeln verstoßen und die Verleiher das von vornherein einplanen. Nach unseren Informationen sollen rund 700 virtuelle Stationen geschaffen werden, vor allem in weniger dicht bebauten Quartieren im äußeren Berlin. Sie würden gegen Schutzregeln für alle Gehende und besonders für Menschen mit Behinderungen verstoßen, die im Mobilitätsgesetz, im Straßengesetz, im Behinderten-Gleichstellungsgesetz und in der Charta für Verkehrssicherheit fixiert sind.
In dichteren Quartieren soll es theoretisch rund 2.300 feste Stationen mit Markierung und Schild geben, wie sie sich in einzelnen Gebieten von Mitte, Charlottenburg, Schöneberg, Kreuzberg und Friedrichshain bewährt haben.
Doch für die will praktisch niemand zahlen: Die Verleiher behaupten, dann werde ihr Geschäft unwirtschaftlich. Der Verkehrssenatorin haben die CDU- und SPD-Abgeordneten bereits das beantragte Geld auf fast null reduziert: Je vier Millionen Euro wollte sie in diesem und im nächsten Jahr im Haushalt haben, bewilligt wurden nur je tausend symbolische Euro. Jetzt soll die BVG-Tochter Jelbi sie errichten. Uns ist nicht bekannt, ob sie dafür Geld bekommt oder andere Leistungen reduzieren soll. So oder so würden die 92 Prozent der BVG-Kunden belastet, die zu Fuß kommen und gehen: Heute stehen und liegen ihnen E-Scooter im Weg. Morgen sollen sie als Steuerzahler oder mit der Kürzung anderer BVG-Leistungen dafür bluten, dass sie nicht mehr im Weg stehen.
Ute Bondes Sharing-Strategie ist eine Luftnummer – egal ob mit nicht finanzierbaren festen oder untauglichen virtuellen Stationen. Um das Chaos zu beheben, gibt es nur ein Mittel: Genau heute in einem Jahr, am 31.März 2027, laufen die jetzigen Sondernutzungs-Erlaubnisse aus. Ab dem 1.April dürfen E-Scooter nur noch in klar markierten Stationen stehen und es dürfen insgesamt nur so viele Fahrzeuge zugelassen werden, wie dort Platz finden. Das ist derzeit nur ein Bruchteil der heute mehr als 40.000 Leih-E-Scooter.
Sollten die Verleiher diese Einschränkung unrentabel finden und Berlin verlassen, ist es nicht schade drum: Private und verliehenen E-Scootern werden nach Zahlen des Verkehrssenats nur 0,1 Prozent aller Wege in Berlin zurückgelegt. Sie werden im Schnitt nur 11 Minuten pro Tag gefahren, stehen und liegen also die übrigen 1429 Minuten oft hinderlich im Weg.
Städte wie Paris, Madrid, Prag und Kopenhagen haben den Verleih bereits beendet. Wir sind gespannt, was Berlins Parteien jetzt im Wahlkampf versprechen: Behinderungen auf ewig oder die Entlastung der Menschen zu Fuß zum 1.April 2027. Wir empfehlen das zweite: Auf Beinen werden nach der vom Senat beauftragten Erhebung SrV 342-mal mehr komplette Wege zurückgelegt als mit E-Scootern.
