Bäume: Parkplatz-Dogma killt Klimaschutz
Berlins Baumgesetz droht zum Baum-Verhinderungsgesetz zu werden. Nachdem die CDU ihr Parkplatz-first-Dogma durchgesetzt hat, sollen Bäume vor allem auf Gehwegen gepflanzt werden – aber viele sind zu schmal dafür.Wie breit die Wege tatsächlich sein müssten, regeln Berlins Ausführungsvorschriften für Geh- und Radwege in der Tabelle mit dem Titel „Gehwegbreite (mit Baumscheiben)“. Sie sieht für solche Wege in Wohn- und Hauptverkehrsstraßen mindestens fünf Meter Breite vor, in Einkaufsstraßen sechs bis acht Meter. Die meisten Gehweg in der Stadt sind schmaler. Das zeigt eine Online-Karte des Berliner Citylabs. Allenfalls auf den hier grün markierten Wegen sind danach Bäume möglich, auf allen anderen nicht. In Villenviertel mag das egal sein. Aber auch hitzebelastete Altbau- und Hochhausquartiere wie Neukölln, Teile von Moabit, Spandau-Heerstraße und Lichtenberg-Fennpfuhl haben fast nur schmalere Gehwege. Das geplante Baumgesetz erschwert den Hitzeschutz mit Bäumen gerade da, wo er besonders nötig wäre.
Zudem sind auch breitere Gehwege oft verstopft mit abgestellten Fahrzeugen, Gehweg-Gastronomie, Werbetafeln, Parkautomaten, Ladesäulen, Schilderfüßen, Sperrmüll und mehr. Auch sind sie faktisch als Zweirad-Pisten geduldet und oft aggressiv befahren.
Das jetzt beschlossene Prinzip “Parkplätze first” ist das Gegenteil von Hitzeschutz: Asphalt und Autos – vor allem große und schwarze – nehmen an Sommertagen viel Hitze auf und strahlen sie nachts ab. Wo weiter geparkt wird, verkehrt sich die angebliche Klima-Entlastung ins Gegenteil. Und der neue Gesetzentwurf treibt den Klimaschutz durch Bäume in Konkurrenz zum Klimaschutz durch die umweltschonendste Mobilität zu Fuß. Nur die Parkplatz-Verteidiger reiben sich die Hände. Der FUSS e.V. fordert stattdessen, den Schutz der Gehwege wie bisher geplant verbindlich zu machen und Bäume vor allem am Fahrbahnrand zu pflanzen. Wenn sie dort Schatten spenden, wenn zu ihren Gunsten heißer Asphalt und heiße Autos weg sind, dann kühlt das gleich dreifach das Quartier.
Hintergrund: Das Klima-Anpassungsgesetz („Baumgesetz“)
- 6 Abs. 4 Satz 1 und 2 bis im bisherigen Entwurf der Volksentscheid-Initiatoren (Hervorhebung von FUSS)
Die erforderlichen Breiten von Rad- und Fußwegen sind beizubehalten. Sind zur Zielerreichung zusätzliche Flächen für Pflanzungen oder die Einrichtung von Baumscheiben notwendig, sollen hierzu vorrangig öffentliche Verkehrsflächen, die im Gemeingebrauch zugunsten des ruhenden Kfz-Verkehrs stehen, teileinzuziehen und zu verwenden.
- § 6 Abs. 4 Satz 1 und 2 im Änderungsantrag von CDU und SPD, den die Iniitatoren akzeptieren
Zur Zielerreichung für Pflanzungen oder die Errichtung von Baumscheiben soll möglichst der Unterstreifen verwendet werden. Die erforderlichen Breiten von Rad- und Fußwegen, sowie die ausreichende Versorgung durch Regenwasser sollen sichergestellt werden.