Gehwegparken

Gehwege sind zum Gehen da, sie sind der exklusive Schutzraum für alle Zufußgehenden, insbesondere für Kinder, Senioren, Personen mit Mobilitätseinschränkungen und andere besonders gefährdete Verkehrsteilnehmer. Die Leichtigkeit und Flüssigkeit des Fußverkehrs muss dort gewährleistet werden. Die Nutzung der Gehwege durch den KfZ-Verkehr – auch das Parken – ist dort grundsätzlich verboten. Zudem gibt es keinerlei Rechtsanspruch auf das Parken im öffentlichen Raum!
Aus der Nichtbeachtung dieser gesetzlichen Grundlagen ergeben sich alltäglich viele Konflikte, die das Zufußgehen auf den Gehwegen erschweren und zu zahlreichen Gefährdungen, Unfällen und sogar Todesfällen führen.

Im Stuttgarter Fußverkehrsappell von 2021 fordern wir sichere Gehwege durch konsequente und kompromisslose Durchsetzung der Straßenverkehrsordnung (StVO), u.a. durch intensivierte Überwachung des ruhenden und des fließenden Verkehrs; sofort Fahrzeuge abzuschleppen, wenn barrierefreie Übergänge und die angrenzenden Flächen rücksichtslos zugeparkt werden; abgesenkte Bordsteinkanten, Gehwegnasen, Sperrflächen und Zebrastreifen sind immer frei zu halten; den lückenlosen Rückbau von legalisiertem Gehweg-Parken!

15.07.25