Pressemitteilung: Pflicht zur Rücksicht auf den Fußverkehr in Grünanlagen unmissverständlich darlegen

Wir fordern:

Die Stadt Frankfurt muss die Rechtslage klar kommunizieren: Pflicht zur Rücksicht auf den Fußverkehr in Grünanlagen unmißverständlich darlegen.

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PRESSEMITTEILUNG ORTSGRUPPE RHEIN-MAIN FUSS E.V.

Pflicht zur Rücksicht auf den Fußverkehr in Grünanlagen unmißverständlich darlegen. Die Stadt Frankfurt muss die Rechtslage klar kommunizieren.

Mainufer, Grüneburgpark, Niddapark, Anlagenring: Spazieren ist dort schön. Radfahren, Rollerfahren und Inline-Skaten auch. Aber wie ist das Verhältnis untereinander geregelt und wie wird es kommuniziert? Rücksicht ist kein privater “Deal” zwischen zwei Parteien. Es ist in der Grünanlagensatzung nämlich klar geregelt, wer im potentiellen Konfliktfall Vorrang hat. Die Stadt Frankfurt muss die bestehenden Regeln klarer kommunizieren und darf nicht vor der eigenen Satzung kapitulieren.

Am südlichen Mainufer bekommt der fachkundige Fussgehende auf Höhe des Goethe-Bootshauses einen Schrecken: Verkehrszeichen 244 hängt dort. Bedeutet: Gemeinsamer Geh- und Radweg mit Priorität für Radfahrende. Kann das sein? Nein! Das Verkehrszeichen wurde aus guten Gründen im Jahr 1992 abgeschafft. Aber, den “Geist” dieses Verkehrszeichens, dass Radfahrende für sich den Vorrang beanspruchen, mag man ab und zu in Frankfurt noch verspüren.

Die Grünanlagensatzung regelt in §3 Absatz 1 Nr. 3 Satz 2: “Fußgänger/innen genießen generell Vorrang gegenüber den unter § 3 Abs. 1 Nr. 3a-c genannten Fortbewegungsmitteln.” Damit müssen Nutzer von bspw. Fahrrädern und Rollern gegenüber Fußgehenden entsprechende Rücksicht nehmen. Klare Sache.

Natürlich kann man nicht von jedem Besuchenden der Grünanlagen verlangen, dass sie oder er sich vorher die 8-seitige Gründanlagensatzung durchlesen. Um dem abzuhelfen, gibt es Hinweisschilder.

Leider zeigen die Schilder und die Aussagen der Zuständigen immer öfter eine Aufweichung der Satzung.

  • Rücksicht wird als eine Höflichkeit beschildert, anstatt einer Pflicht
  • Rücksicht wird als freiwilliges Verhalten angesehen
  • Rücksicht wird als ein gegenseitiger „Deal“ angesehen

Besonders mißlich ist ein Schild, das mittlerweile vom Grünflachenamt in einigen Parks aufgestellt wurde, u.a. im Grüneburgpark. Dort heisst es: “ Mit Rücksicht fährt sich’s besser!” Darauf abgebildet ist ein Rennradfahrer, der eine große Schnecke überfährt. Erstens ist Rücksicht jedoch keine wählbare Option, sondern eine satzungsmäßige Pflicht. Zweitens stellt sich die Frage, wen denn die “dicke Schnecke” symbolisieren soll? Einen langsamen Fußgehenden? Und ist drittens die Schnecke etwa sogar mitschuldig, weil sie subjektiv als zu langsam angesehen wird? Das Schild ist völlig falsch.

“Die Stadt Frankfurt muss auch auf Beschilderungen und Hinweisen die Rechtslage unmißverständlich korrekt darlegen”, sagt Markus Schmidt, Sprecher der AG Fußverkehr. „Eine Aufweichung der Sachlage geht zu Lasten der sanfteren Mobilität. Wir fordern die Stadt auf, klare und deutliche Schilder zu nutzen. Diese sollen kein “Behördendeutsch” verwenden, sondern freundlich und verbindlich auf die Rechtslage hinweisen. Der Vorrang der Fußgehenden muss dabei klar erkennbar sein.“

Neben Schildern lassen sich auch Piktogramme oder Markierungen verwenden. Es wäre viel zielführender, wenn verständliche Botschaften kommuniziert werden. Sei es, dass ggf. generell langsam gefahren werden muss, wo Abstände klein sind, indem man auf dem Weg eine für alle verständliche Markierung wie „LANGSAM / SLOW“ verwendet. Oder auch, dass Fußverkehr keine Randerscheinung zu sein hat und dem Fahrverkehr mitnichten die Wegesmitte im Speziellen zusteht. Gerade auf vielgenutzten Wegen fehlt es in Frankfurt an konkreten Hinweisen, sei es am Mainufer oder an der Nidda. Immer wieder kommt es dort zu einschüchternden Situationen für Mensch und Tier. Besonders an Orten mit viel Fußverkehr oder an Orten mit Wasservögeln und anderen Tieren ist es unverantwortlich, mißverständliche und regelaufweichende Schilder aufzustellen. Im Gegenteil: Hier muss die Einhaltung der bestehenden Regeln umso gezielter eingefordert werden.

Insgesamt gilt darüber hinaus: Bewegungsenergiegeladene müssen auf Schwächere Rücksicht nehmen. Das ist kein Gebot, sondern eine Pflicht. Es darf keine Option sein, dass ein Fahrender sich entscheiden muss, ob er die Schnecke umfährt, oder „nur“ schneidet.

Für Rückfragen steht Ihnen Markus Schmidt zur Verfügung: frankfurt-main@fuss-ev.de

Schilder in Grünanlagen

Fotos: privat

 

 

02.04.24