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Unsere Forderungen & Visionen

Zufußgehen ist Basismobilität. Es muss sicher und barrierefrei für alle möglich sein.

Dafür braucht es sichere, ausreichend breite und angenehme Gehwege sowie Querungen der Fahrbahn: Querungshilfen wie Gehwegnasen, Zebrastreifen, Fahrbahnverengungen, fußgänger*innenfreundliche Ampelschaltungen, innerstädtisch Tempo 30, Einrichten von Furten für das Queren von dicht beparkten Straßen und mehr. Mehr zu unseren Forderungen für Querungen hier

Wir fordern, die Verkehrsarten (motorisiert, per Rad, E-Scooter, zu Fuß) im Straßenraum klar zu trennen. Bereiche mit Mischverkehr (shared space) funktionieren nicht verlässlich, da auf die besonderen Bedürfnisse Zufußgehender durch Fahrräder, E-Scooter und Kfz erfahrungsgemäß nicht genug Rücksicht genommen wird.

Für Menschen mit Beeinträchtigungen sind abgesenkte Bordsteine, haptische Abgrenzungen zu Radweg und Fahrbahn, entsprechende Signaletik und Leitsysteme erforderlich.

 

Fußverkehr braucht mehr Respekt

Fußverkehr muss in Planungsprozesse als gleichwertige Mobilitätsart eingebunden werden. Wir fordern ein Fußverkehrskonzept für Hannover, das sich an dem Ziel Vision Zero orientiert und unsere Forderungen berücksichtigt.

Eine Stadt der kurzen Wege (Vorbild: das Konzept der „ville du quart d’heure“ in Paris) würde es erlauben, immer häufiger auf das private Auto zu verzichten. Laut Umweltbundesamt werden in Deutschland schon heute rund 20 Prozent der Wege ausschließlich zu Fuß zurückgelegt. In der Region Hannover sind laut einer Erhebung 63 Prozent der Menschen täglich (auch) zu Fuß unterwegs.

 

Gehwege sind Schutzzonen für Zufußgehende

Sie dürfen nicht eingeengt oder mit Nutzungen belegt werden, die den Fußverkehr beeinträchtigen wie Parkautomaten, E-Ladesäulen, Parkflächen für E-Scooter, Fahrradbügel, Lieferverkehr, Werbeaufsteller

Abstellflächen für Fahrräder, E-Scooter und Leihräder nur im Seitenstreifen der Fahrbahn (Multifunktionsstreifen), nicht auf Gehwegen.

Welche Mindestgehwegbreiten müssen bleiben? Wenn Werbeaufsteller auf Gehwegen ohne Radweg platziert werden: 2,30 m (gemäß EFA 2002, 3.2.1, Tabelle 2, Zeile 3) bzw. bei Gehwegen mit Radweg: 3,00 m (2,50 m plus zusätzlicher 50 cm Sicherheitsabstand zum Fahrrad).

Aufgesetztes Parken nur, wenn 2,50 m Gehwegbreite bleiben und keine Mülltonnen und Fahrräder den Platz einschränken.

Kurzfristige temporäre Beschilderungen: in den Multifunktionsbereich oder auf die Fahrbahn stellen. Wenn auf dem Gehweg, müssen mindestens 1,50 m Gehwegbreite bleiben, angrenzend an Radwege wenigstens 2,00 m.

 

Für Menschen statt für Autos!

Der öffentliche Raum gehört allen und muss gerecht verteilt werden. Unsere Vision sind begrünte und baumbestandene Straßen und Plätze mit Bänken und Trinkbrunnen in allen Vierteln der Stadt.

Entsiegelung von Plätzen und überbreiten Straßen, schattenspendende Bäume und mehr Grün in der Stadt sind wirksame Mittel gegen Hitze. Sie helfen ebenso bei Starkregenereignissen und sind damit ein wichtiger Baustein, um im Klimawandel resistenter zu werden.

 

Zufußgehen ist mehr als eine Fortbewegungsart

Es ermöglicht Begegnungen und nachbarschaftlichen Austausch und trägt so zu einem starken Gemeinwesen bei. Die Bedingungen dafür müssen gefördert werden.

Wir wünschen uns Städte, in denen Kinder draußen spielen, sich sicher eigenständig bewegen und den Weg zur Schule ohne „Elterntaxi“ bewältigen können.

 

Mehr Kontrollen des rollenden und stehenden Verkehrs, um die Einhaltung von Regeln, die für Zufußgehende essentiell sind, durchzusetzen.

Ordnungswidrigkeiten des motorisierten Verkehrs müssen konsequenter geahndet werden. Parken in Kreuzungsbereichen, Eckenparken vor abgesenkten Bordsteinen, unerlaubtes aufgesetztes Parken, zu schnelles Fahren usw. sind keine Kavaliersdelikte, sondern behindern und gefährden Zufußgehende.

Wir fordern entsprechende bauliche Maßnahmen wie das Aufstellen von Pollern, deutlich intensivierte Kontrollen und höhere Bußgelder bei Verstößen.