Was ist eigentlich Schritttempo?

Wenn Radfahrende und Zufußgehende sich den gleichen Raum teilen sollen, kommt es oft zu Konflikten – gefährliche Situationen oder gegenseitige Pöbeleien sind nicht ausgeschlossen. Die Hafenspitze ist hier ein gutes Beispiel – entlang der Förde mit Blick auf das Wasser, das ist ein schöner Weg, der von FußgängerInnen und RadfahrerInnen gleichermaßen gerne genutzt wird. Die Promenaden sind überwiegend Fußgängerbereiche mit Zusatzschild “Radverkehr frei” – heißt Schritttempo” und ggf. absteigen. Neuerdings gibt es im besonders brisanten Bereich von “Gosch” bis zum “Kanalschuppen” für bestimmte Zeiten die sogenannte Schiebestrecke, hier heißt: es: runter vom Rad und schieben. Was heißt eigentliche Schritttempo? Eine gesetzliche Festlegung gibt es nicht, in der Regel wird von 4 -5 km/h ausgegangen. An der Promenade liegt sie wohl eher darunter, vielleicht ist das Tempo sogar manchmal 0 km/h. Der Unterschied in den Geschwindigkeiten zwischen Radfahrenden und Fußgehenden ist jedenfalls enorm und wird unterschätzt. Das wollen wir deutlich machen und bitten um besondere Aufmerksamkeit, Rücksichtnahme und vor allem auch ein Ernstnehmen der Empfindungen von Fußgehenden – Schreck, Überraschung, Gefühl der Bedrängung – das sollte sich vermeiden lassen, denn Zufußgehen ist eine natürliche Form der Mobilität, macht Spaß, ist gesund, gut fürs Klima und für den Geldbeutel und verbindet Menschen.

13.08.25